Integration in Schule
Integration in Schule
Flüchtlingskinder haben in Deutschland ein Recht, in die Schule zu gehen. In der Praxis müssen sie dafür allerdings einige Hürden überwinden. So müssen sie oft zahlreiche Behördengänge absolvieren: zum Beispiel zur Gesundheitsuntersuchung in das Gesundheitsamt, zur Schule zur Anmeldung und zum Sozialamt, um ein Schülerticket oder Einschulungsbeihilfe zu beantragen.
Die Schulen des Erzbistums Köln bemühen sich um Unterstützung über den Unterricht hinaus und fördern auf unterschiedliche Weise die Integration der Geflüchteten.
Um die Aufnahme von Schülern mit Fluchterfahrung bemühen sich die Schulen in Trägerschaft des Erzbistums Köln. Alle 32 Schulen wurden vom Schulträger dazu aufgerufen, entsprechende Plätze über die Kommunalen Integrationszentren anzubieten.
Im Frühjahr 2018 besuchten 306 Schülerinnen und Schüler mit Fluchterfahrung eine Erzbischöfliche Schule. Damit werden durchschnittlich etwa 10 Schüler mit Fluchterfahrung an jeder Schule des Erzbistums unterrichtet.
Aufgrund gesetzlicher Bestimmungen werden den Erzbischöflichen Schulen keine Schüler vom Land zugewiesen. „Nach Absprache mit den Kommunen nehmen die Schulleiter der kirchlichen Schulen je nach Situation vor Ort Schüler mit Fluchterfahrung an ihrer Schule auf“, erklärt Dr. Bernadette Schwarz-Boenneke, Hauptabteilungsleiterin Schule/Hochschule beim Erzbistum Köln.
Ein Beispiel ist das Engagement der Papst-Johannes XXIII.-Schule in Pulheim. Die Gesamtschule nimmt Schüler mit Fluchterfahrung auf und hält in Absprache mit der Stadt Pulheim weitere Schulplätze vor. Zudem stellt sie der Stadt weiterhin die ehemaligen Internatsgebäude als Flüchtlingsunterkunft bis Ende 2020 mietfrei zur Verfügung, um eine menschenwürdige Unterbringung von Geflüchteten zu ermöglichen.
Die erzbischöflichen Schulen legen Wert auf ein katholisches Profil. „Für uns ist es wichtig, dass die Eltern zu dem Profil der Schule Ja sagen können. Da sind für uns alle Eltern gleich. Alle müssen Ja zu dem katholischen Profil sagen können und dann eben auch zulassen, dass ihr Kind zum Beispiel am katholischen Religionsunterricht teilnimmt“, erklärt Dr. Bernadette Schwarz-Boenneke.
Diese Haltung ermöglicht es, dass auch Kinder anderer Konfessionen und Religionen katholische Schulen besuchen können, wenn die Eltern und das Kind das wünschen und das katholische Profil grundsätzlich bejahen. So werden bereits seit einiger Zeit auch muslimische Kinder an den Erzbischöflichen Schulen unterrichtet. Für die Arbeit mit muslimischen Kindern gibt es im Rahmen des Konzeptes für die Lehrer Fortbildungen in interreligiöser Kompetenz.
Das Erzbistum Köln unterstützt an seinen Schulen die zugewanderten Kinder und Jugendlichen mit vielfältigen Maßnahmen, damit Integration gelingen kann. Ein wesentlicher Fokus liegt dabei auf dem Erwerb der Deutschen Sprache als Schlüsselkompetenz.
Sprache ist ein grundlegender Schlüssel zur Integration. Daher ist es eine der zentralen Aufgaben der Lehrenden, die Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund beim Deutschlernen zu unterstützen. Der Kreis der Koordinatoren für Flüchtlingshilfe an Erzbischöflichen Schulen hat verschiedene Materialien aus dem Bereich DaZ/DaF dokumentiert, darunter auch Selbstlernmaterialien, die den übrigen Lehrerinnen und Lehrern zur Verfügung stehen. An einigen Standorten werden zusätzliche Sprachkurs-Angebote in den Ferien angeboten.
Die Deutschkenntnisse zu festigen ist eine Aufgabe für alle Fächer. Fachbegriffe und fachspezifische Sprache sind für Schülerinnen und Schüler oft nur schwer verständlich. Um diese Herausforderung erfolgreich zu überwinden, werden die Fachlehrer der Erzbischöflichen Schulen mit dem umfangreichen Fortbildungsprogramm „sprachsensibel unterrichten“ geschult.
Die Integration der Kinder und Jugendlichen in die Gesellschaft erfolgt in hohem Maße durch die Schule. Wenn sie die deutsche Sprache lernen, können sich Kinder und Jugendliche schnell in Schule und Wohnumfeld zurechtfinden. Gleichzeitig sind die soziale Integration in die Schulgemeinde und in die Regelklasse das vorrangige Ziel.
Bei allen Bemühungen um Integration wird großer Wert darauf gelegt, die neuen Schülerinnen und Schüler mit ihren mitgebrachten Sprachen, Religionen und Kulturen wertzuschätzen. Die Kompetenzerweiterung der Lehrerinnen und Lehrer u.a. durch Fortbildungsangebote zur Interreligiosität und Interkulturalität wird durch das Erzbistum Köln nachhaltig gefördert.
Junge, gut integrierte Geduldete im Alter von 14 bis 20 Jahren können ein eigenständiges Bleiberecht nach § 25a Aufenthaltsgesetz erhalten. Solange sie minderjährig sind, wird dadurch auch der Aufenthalt der Eltern und minderjährigen Geschwister gesichert.
Voraussetzungen sind:
Eine kompakte Übersicht über die Voraussetzungen für ein Bleiberecht nach § 25a Aufenthaltsgesetz bieten die > Infoblätter des Flüchtlingsrats Sachsen-Anhalt (PDF). Hier finden Sie auch Informationen für bislang geduldete Geflüchtete zur
Der Besuch einer Schule und der Erwerb der deutschen Sprache bilden einen ersten großen Schritt zur gesellschaftlichen Integration. Damit Integration auch nachhaltig gelingt, richten sich die Anstrengungen der Schulen auf das Ziel, dass die geflüchteten Schülerinnen und Schüler schließlich einen Schulabschluss erwerben, der ihnen den Zugang zu weiteren Bildungsgängen bzw. auf den Arbeitsmarkt ermöglicht. Dazu fördern die Erzbischöflichen Schulen die Vertiefung der Sprachkenntnisse sowie die Fach- und Sozialkompetenzen.