Ehrenamtlich und hauptamtlich in der Arbeit mit Geflüchteten Tätige werden immer wieder von Geflüchteten mit Anfragen nach der Möglichkeit eines Studiums in Deutschland konfrontiert. Der Geflüchtete und der Begleitende sind oft verunsichert, welche Voraussetzungen notwendig sind und welche Ansprechpartner es gibt.
Vor dem Hintergrund des Krieges in der Ukraine stellt der Katholische Akademische Austauschdienst (KAAD) Stipendien für Studien- und Forschungsprojekte in Deutschland zur kurzfristigen Bewilligung für die durch den Krieg betroffenen Studierenden und Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler zur Verfügung. Darüber hinaus können sich, im Einklang mit der Politik der Bunderegierung, auch Studierende aus Belarus und Russland bewerben, die sich in Deutschland befinden.
Die Kultusministerkonferenz (KMK) teilte am 20.04.2022 mit, das sich Geflüchtete ukrainische Jugendliche auch ohne Abitur für ein Studium in Deutschland bewerben können. Das gelte für Schülerinnen und Schüler, die wegen des Krieges in der Ukraine ihren Sekundarabschluss II nicht abschließen können. Mit diesem Abschluss ist der Hochschulzugang in Deutschland über das Studienkolleg grundsätzlich möglich.
Gleiches soll auch für Studierende im ersten Studienjahr gelten. Für jene, die keinen Nachweis über den Hochschulzugang erbringen können, sei ein dreistufiges Verfahren vorgesehen.
Die Broschüre „Hochschulzugang und Studium von Flüchtlingen“ (Hrsg. u.a. Deutscher Akademischer Austauschs Dienst (DAAD) ) informiert sehr differenziert über den Zusammenhang von Aufenthaltsstatus und Asylverfahren im Kontext der Aufnahme eines Studiums von Geflüchteten.
Bevor Geflüchtete eine schulische Weiterbildung oder ein Studium beginnen, sollten sie unbedingt die Anerkennung der in der Heimat/im Ausland erworbenen Schul- und Hochschulabschlüsse überprüfen. Die Zeugnisse sollten von einem staatlich vereidigten Übersetzer übersetzt worden sein.
Sollte der Nachweis der schulischen Qualifikation oder eines Hochschulabschlusses fluchtbedingt fehlen, gibt es unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, einen individuellen Leistungsnachweis zu erbringen und so ein Studium aufnehmen zu können.
In der Liste des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft die „Ansprechpartner für Flüchtlinge an Hochschulen NRW“. https://www.mkw.nrw/studium/informieren/informationen-fuer-fluechtlinge-die-in-nrw-studieren-moechten/
Viele Hochschulen haben Sonderprogramme mit Mitteln der Länder oder des Bundes aufgelegt, um studierwilligen Geflüchteten die Chance einer Aufnahme ins Studium zu bieten.
Wichtig: Informationen und Angebote werden von den Hochschulen immer wieder aktualisiert. Bitte informieren Sie sich daher aktuell!
Bevor sich der Geflüchtete um einen Studienplatz bewirbt, sollte er genau prüfen, welche Bewerbungsvoraussetzungen gelten. Diese können von Hochschule zu Hochschule stark variieren.
Bei einer persönlichen Bewerbung müssen Sie folgende Unterlagen dabei haben:
Für viele Hochschulen prüft „uni-assist“, ob die internationalen Zeugnisse der Geflüchteten zum Studium in Deutschland berechtigen. „uni-assist“ bewertet die internationalen Zeugnisse auf ihre Vergleichbarkeit mit deutschen Schul- und Studienabschlüsen. Zudem erhält der Geflüchtete einen Hinweis auf Vollständigkeit seiner Unterlagen. Der DAAD finanziert eine Prüfung der Unterlagen und Zeugnisse bei „uni-assist“.
www.uni-assist.de/gefluechtete/
Geflüchtete haben auch die Möglichkeit unter bestimmten Bedingungen BAföG zu erhalten. Damit eine BAföG Beratung erfolgen kann, sollte der aufenthaltsrechtliche Status (anerkannt, geduldet, humanitäre Aufenthaltstitel, Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen) schriftlich vorliegen. Unter bestimmten Bedingungen ist auch ein Schüler-BAföG fü die Teilnahme an einem Deutschkurs möglich.
www.daad.de/medien/der-daad/handreichung_hochschulzugang_gefl%C3%BCchtete.pdf
Auf der Seite „Bildungsberatung Garantiefonds Hochschule“ finden sich zahlreiche Hinweise für Geflüchtete, die studieren wollen und nach finanzieller Förderung für einen Sprachkurs und nach einem Stipendium während des Studiums suchen.
Sollten Studierenden kein BAföG (mehr) erhalten, besteht die Möglichkeit, sich bei anderen Organisationen oder Stiftungen zu bewerben.
Ein Studierender kann eventuell das „Deutschlandstipendium“ in Höhe von 300 Euro monatlich erhalten. Nähere Informationen hierzu erhält man in den jeweiligen Studiensekretariaten.
Die „Deutsche Universitätsstiftung“ hat Stipendienprogramme im Bachelor- und Masterstudium speziell für Geflüchtete aufgelegt.
www.deutsche-universitaetsstiftung.de
www.mystipendium.de
www.stipendienlotse.de
Es ist durchaus möglich, dass ein Antragsteller die Kriterien aller Stipendienorganisationen nicht erfüllt und daher auch kein Stipendium erhält. Dann muss er genau wie andere Studierende auch mit Studentenjobs den Lebensunterhalt verdienen, da weder nach dem Asylbewerberleistungsgesetz noch nach Hartz IV ein Studium finanziert werden.
In den studienvorbereitenden Kursen gelten je nach Aufenthaltsstatus unterschiedliche Regelungen. Im Fachstudium sind alle Studierenden krankenversicherungspflichtig.
Nähere Informationen in der Broschüre des DAAD „Hochschulzugang und Studium von Flüchtlingen“ auf Seite 36.
Es gibt die Möglichkeit für Geflüchtete an einer Online-Universität zu studieren. Dies verhindert Wartezeiten und ermöglicht bereits das Kennenlernen des erwarteten Bildungsniveaus, auch ohne Zeugnisse.
Es gibt mit drei deutschen Hochschulen Kooperationsverträge, der RWTH Aachen, Hochschule Heilbronn und die Hochschule für nachhaltige Entwicklung Eberswalde. Nach vier Online-Semestern können die Geflüchteten auf eine dieser Hochschulen wechseln und jetzt erst werden die normalerweise für ein Studium benötigten Dokumente verlangt. Auf der englischsprachigen Website von Kiron stehen alle Informationen zur Universität, den Formalitäten und den ausgewählten Studienfächern.
Die Katholische Hochschule NRW, Abteilung Köln bietet zusätzliche Studienplätze im Bachelorstudiengang Soziale Arbeit für Menschen mit Fluchtbiografie an. Die KatHO Köln gibt im Projekt "Ready, steady, go - social work for refugees" Menschen mit Fluchtbiografie die Möglichkeit, sich über ein gesondertes Bewerbungsverfahren für den Bachelorstudiengang Soziale Arbeit zu bewerben.
Voraussetzungen:
• Sprachniveau „C1“ / "DSH-2" / "Test-DaF 4" der deutschen Sprache
• dreimonatiges Vorpraktikum (60 Tage) unter sozialarbeiterischer Anleitung
• Fluchtbiografie
• Beglaubigter Nachweis der Schulbildung (allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife / ausländische Hochschulzugangsberechtigung)
Schriftliche Bewerbungsunterlagen:
• Nachweise der oben genannten Voraussetzungen
• tabellarischer Lebenslauf
• Lichtbild
• Kopie allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife
• ausführlicher Lebenslauf mit Studienmotivation
KEINE BEWERBUNG MEHR MÖGLICH
Für das Wintersemester 2024/25 kann die katho leider keine Studierende im Projekt „Ready, steady, go!“ aufnehmen, da die Finanzierung des Projektes ausläuft. Interessierte können sich für den Studiengang Soziale Arbeit (B.A.) bewerben, werden jedoch nicht mehr durch das unten beschriebene Programm unterstützt.
Das Studienkolleg der Fachhochschule des Mittelstands (FHM) bietet bundesweit an fünf Standorten, darunter Bielefeld und Frechen, das Pre-Studies Program (PSP) Integra an. Das Programm richtet sich an Flüchtlinge mit ausländischer Hochschulreife, die an einer deutschen Hochschule ein naturwissenschaftlich-technisches, wirtschaftliches oder medizinisches Studium beginnen möchten und denen die nötigen Voraussetzungen (Abitur entsprechender Sekundarschulabschluss und Deutschkenntnisse auf C1-Niveau) fehlen. Es sollten bereits Deutschkenntnisse auf B1- Niveau vorhanden sein.
Nachweise über die Voraussetzungen (Zeugnisse, Zertifikate) müssen jedoch nicht unbedingt vorliegen, da die FHM einen hauseigenen Test durchführt. Das PSP wird durch den Deutschen Akademischen Austauschdienst (DAAD) gefördert und ist für die Teilnehmerinnen kostenlos.
Weitere Informationen können der Website der FHM (INTEGRA - Pre Studies Program zum Hochschulzugang (fh-mittelstand.de) entnommen werden.