Das Gesundheitssystem in Deutschland ist schwer zu durchschauen. Wer neu nach Deutschland gekommen ist, wie die Flüchtlinge in den vergangenen Jahren, hat damit noch größere Probleme.
Aber auch ehrenamtliche und hauptamtliche Unterstützer könen die Fragen zur medizinischne Versorgung von geflüchteten Menschen oft nicht beantworten. Oder wissen Sie, dass ein Rezept nur zwei Wochen nach Ausstellung gültig ist? Oder: Wie lange können die Dienste einer Hebamme nach einer Entbindung genutzt werden, bzw. wie lange wird das von der Krankenkasse finanziert?
In Deutschland basiert die medizinische Versorgung auf einer Krankenversicherung. Asylsuchende in Deutschland sind zunächst nicht krankenversichert, daher wird ihre gesundheitliche Versorgung von staatlichen Stellen, wie beispielsweise vom Sozialamt, gewährleistet.
Flühtlinge haben Anspruch auf eine medizinische Behandlung. Das bedeutet, wer unter Schmerzen leidet oder akut erkrankt ist, wird behandelt. Zur gesundheitlichen Versorgung gehören die Behandlung bei einem Arzt, einem Zahnarzt sowie die erforderlichen Schutzimpfungen und medizinisch gebotenen Vorsorge-Untersuchungen bei Kindern und Erwachsenen.
Asylsuchende werden von einem Arzt untersucht und behandelt, wenn
Kinder, werdende Mütter, Opfer von Folter und Gewalt sowie Menschen mit Behinderung gelten als besonders schutzbedürftig. Bei der medizinischen Versorgung werden ihre Bedürfnisse besonders berücksichtigt.
(aus dem Handbuch "Gesundheitliche Versorgung von Geflüchteten")
Auch die Seele kann genauso wie der Körper durch Krankheit verletzt werden. Nach einer Zeit von Unterdrückung – z.B. einem Krieg und einer vielleicht ungewissen Zukunft – ist die Seele sehr vieler Menschen verletzt.
Schlimme Erlebnisse werden aber nicht von allen Betroffenen gleich wahrgenommen: Jeder reagiert anders und sucht nach eigenen Wegen, um seine individuellen Erfahrungen zu verarbeiten. Zudem kann der Umgang mit außergewöhnlichen Belastungen und Krisen auch kulturspezifisch variieren.
Zeichen einer seelischen Verletzung können unter anderem sein:
Das Therapiezentrum für Folteropfer bietet eine Anlaufstelle für Betroffene. Als erste Hilfestellung hat das Therapiezentrum hat einen Ratgeber in mehreren Sprachen entwickelt.
Neue Spezialambulanz für geflüchtete Minderjährige und junge Erwachsene
Seit Anfang Oktober 2018 bietet die Klinik und Poliklinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie, -psychosomatik und -psychotherapie der Uniklinik Köln eine Spezialambulanz für geflüchtete Minderjährige und junge Erwachsene bis 21 Jahre an. Das Angebot umfasst die Abklärung der Belastungen und Behandlungsnotwendigkeiten. Bei entsprechender Indikation werden Gruppen-Stabilisierungstrainings für jugendliche Geflüchtete mit Traumafolgestörung angeboten.
Ansprechpartnerinnen sind Dr.med. Heidrun-Lioba Wunram (in den ungeraden Kalenderwochen, heidrun-lioba.wunram@uk-koeln.de) und Dr.med. Kristina Dokubo (kristina.dokubo@uk-koeln.de). Terminanfragen für Erstgespräche bitte unter spezieller Nennung der Spezialambulanz für geflüchtete Minderjährige und der beiden Ansprechpartnerinnen unter 0221 478-5337 bzw. -6114.