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Flüchtlingshilfe im Erzbistum Köln
Wohnraum für Flüchtlinge

Wohnraum für Flüchtlinge

Wohnraum schaffen - Flüchtlinge verdienen einen Platz in unseren Gemeinden

Bereits mit Aufruf der Aktion Neue Nachbarn am 11.11.2014 hat Erzbischof Kardinal Woelki die menschenwürdige Unterbringung von Flüchtlingen angemahnt und die Bereitstellung kirchlichen Wohnraums angekündigt bzw. dazu aufgerufen. In der Folge sind

  • kirchliche Großprojekte zur integrativen Versorgung mit Wohnraum entstanden (Klarissenkloster Köln, bis 2021 St. Pantaleon Köln),
  • leer stehende Objekte zur temporären Unterbringung bereit gestellt worden (z.B. ehem. Internatsgebäude Pulheim, bis 2020),
  • zahlreiche Wohnungen, die sich im Besitz des Erzbistums Köln und der kirchlichen Siedlungs- und Wohnungsgesellschaften befinden, an geflüchtete Menschen vermietet worden.
  • Nach dem Aufruf haben auch viele Kirchengemeinden und Privatpersonen reagiert und Wohnraum an Geflüchtete vermietet.
  • Nach der Flutkatastrophe im Juli 2021 sind viele Menschen aus den Flutgebieten in kirchlichen Immobilien untergekommen.

Weiterhin hoher Bedarf an Wohnraum

Der Bedarf an bezahlbarem Wohnraum ist weiterhin ungebrochen. Dies gilt sowohl für Geflüchtete, die teilweise nach wie vor in provisorischen Unterkünften untergebracht sind, als auch für andere Personengruppen (z.B. Alleinerziehende oder bislang wohnungslose Menschen).

Viele geflüchtete Menschen sind zum Teil seit mehreren Jahren in städtischen Unterkünften untergebracht. Es fehlt dort häufig an Privatsphäre. Die Unterbringung ganzer Familien auf engstem Raum hemmt die erfolgreiche Integration der Eltern und auch der Kinder. Die Bewältigung des Schul-/Arbeitsalltages wird erschwert, wenn z.B. nachts aufgrund von engen und unruhigen Wohnverhältnissen nicht durchgeschlafen werden kann, und ein ständiger Platz für die Erledigung von Hausaufgaben fehlt. Trotz vielfacher Belastungen sind die meisten geflüchteten Menschen sehr bestrebt, sich ein neues, normales Leben aufzubauen. Dafür ist privater Wohnraum eine sehr wichtige Voraussetzung und ein entscheidender Schritt für eine gelingende Integration.

Wohnraum bereitstellen

Wenn die generelle Bereitschaft bei Ihnen oder Ihrer Gemeinde vorhanden ist, gibt es einige Fragen zu klären. Wir haben Ihnen eine Checkliste zusammengestellt, die Ihnen den Weg erleichtern soll.

Aktuell besteht ein hoher Bedarf an Unterbringungsmöglichkeiten für Geflüchtete: Wohnraum bereitstellen!

Viele Privatpersonen und Kirchengemeinden haben in der aktuellen Situation Wohnraum für aus der Ukraine geflüchtete Menschen zur Verfügung gestellt, oft nur vorübergehend und als erster Notbehelf. Wenn die generelle Bereitschaft bei Ihnen oder Ihrer Kirchengemeinde vorhanden ist, auf längere Zeit oder auf Dauer Räumlichkeiten für die Unterbringung der geflüchteten Menschen zur Verfügung zu stellen, gibt es einige Fragen zu klären. Wir haben Ihnen eine Checkliste zusammengestellt, die Ihnen den Weg erleichtern soll, und Hinweise für rechtssichere Vereinbarungen enthält.

Downloads und Links

Hotline für Flüchtlingsfragen

Erzbistum Köln
50606 Köln

werktags von 9 bis 16 Uhr

Was muss ich beachten, wenn ich eine Wohnung miete?

Was muss ich beachten, wenn ich eine Wohnung miete?

Das Video "Meine erste Wohnung" einfacher Sprache wird erklärt, was z.B. bei der Anmietung oder Kündigung einer Wohnung zu beachten ist, welche Pflichten der Meter hat, was Mülltrennung ist etc. Die Inhalte des Films sind bundesweit gültig.

Dieses Video gibt es auch mit Untertiteln in den folgenden Sprachen: