Finanzielle Hilfe
Finanzielle Hilfe
Ideen und Maßnahmen von Pfarrgemeinden, Gruppierungen und Initiativen, die geeignet sind, die Willkommens- und Integrationskultur in den Seelsorgebereichen zu fördern und zu stärken, unterstützt das Erzbistum finanziell. Dies können z.B. Projekte, Aktionen und Veranstaltungen sowie Bildungsmaßnahmen für geflüchtete Menschen und ehrenamtlich Tätige sein. Gefördert werden Sach- und Honorarkosten, wenn eine Finanzierung aus öffentlichen Mitteln (z.B. gemäß Bildungs- und Teilhabegesetz) nicht möglich ist. Es wird erwartet, dass auch vorhandene örtliche Caritasgelder eingebracht werden.
Bitte nutzen Sie diese Fördermöglichkeit, um auch für neuankommenden Menschen aus der Ukraine geeignete Angebote aufzubauen. Bitte beachten Sie dazu auch unsere Förderhinweise für die Ukraine-Hilfe weiter unten.
Weitere Mittel stellt das Erzbistum bereit, um Aktionen zu finanzieren, die im Rahmen der Flüchtlingshilfe von Caritas- und Fachverbänden aufgebaut und fortgeführt werden. Ebenso gefördert werden strukturell angelegte Integrationsmaßnahmen wie zum Beispiel
Im Haushaltsjahr 2022 werden die Projekte mit dem Schwerpunkt „Gewaltschutzarbeit mit Flüchtlingsfrauen“ weiter gefördert.
Die Mittel der Aktion Neue Nachbarn aus dem Soforthilfefonds zur Unterstützung von pfarrgemeindlich gebundenem Ehrenamt werden bis auf Weiteres auch für Aktivitäten zur Unterstützung der Nachbarschaftshilfe für die Linderung und Beseitigung der Folgen der Flutkatastrophe sowie für Aktionen zur Unterstützung besonders beeinträchtigter und benachteiligter Menschen in Zeiten der Corona-Krise zur Verfügung gestellt.
Die Antragstellung erfolgt mit dem Antragsformular, das Sie auf dieser Webseite herunterladen können.
Förderung von Aktionen in katholischen Kirchengemeinden und Verbänden mit "Hilfen aus den Mitteln der Energiepreispauschale"
Finanziell unterstützt werden Ideen und Maßnahmen von Kirchengemeinden und mit ihnen verbundene Gruppierungen, Einrichtungen, Verbände und Initiativen, die geeignet sind, durch gestiegene (Energie)Preise in Not geratene Menschen zu unterstützen und das solidarische Miteinander zu fördern und zu stärken. Neben einer Ausweitung vorhandener Angebote und Öffnungszeiten werden neue Aktionen und Veranstaltungen finanziell gefördert, um warme Räume zu öffnen und benötigte Unterstützungsangebote aufzubauen. Sollte eine mögliche Ausweitung/Neuaufstellung der förderfähigen Angebote an hohen Energiekosten scheitern, so können diese in pauschalierter Form gefördert werden. Für die Antragstellung nutzen Sie das Antragsformular "Hilfen aus den Mitteln der Energiepreispauschale".
Unterschriebene Anträge auf Mittel aus dem Flüchtlingsfonds des Erzbistums Köln und Anlagen sollten, wenn möglich, digital per E-Mail an fluechtlingshilfe@erzbistum-koeln.de gesendet werden. Eine Antragstellung per Post ist ebenso möglich.
In der folgenden PDF-Datei finden Sie eine Auflistung von Fördermöglichkeiten für die Ausstattung mit digitalen Endgeräten. Die Fördermöglichkeiten sind in den Teil A (für Organisationen) und Teil B (für einkommensschwache Endverbraucher) unterteilt.
Das Deutsche Kinderhilfswerk legt in Kooperation mit der Deutschen Sportjugend (dsj) einen neuen Förderfonds auf: Vereine und Projekte werden darüber unterstützt, geflüchteten Kindern und Jugendlichen über den Sport ein gutes Einleben in Deutschland zu ermöglichen.
Bei aus Krisengebieten geflüchteten Kindern handelt es sich um eine besonders vulnerable Gruppe, auf die besonderes Augenmerk gelegt werden muss. Das gilt insbesondere für unbegleitete minderjährige Geflüchtete. Da das Deutsche Kinderhilfswerk satzungsgemäß nur im Inland tätig ist, widmet es sich Kindern und Familien, die sich aus akuten Krisengebieten auf der Flucht befinden und in Deutschland ankommen.
Die Projekte sollen dazu beitragen, den geflüchteten Kindern über den gemeinsamen Sport einen niedrigschwelligen Zugang zur Gesellschaft zu ermöglichen.
Im August diesen Jahres jähren sich die rassistischen Ausschreitungen in Rostock-Lichtenhagen zum 30. Mal. Damit kehrt für viele Betroffene auch die Erinnerung an alltägliche Gewalt und rechtsextremen Straßenterror zurück. Die Amadeu Antonio Stiftung startet eine Förderkampagne und unterstützt mit 50.000 € Projekte und Initiativen, die Angsträume aufbrechen und rechte Orte zurückkippen.
Es werden Projekte gefördert, die Empowerment ermöglichen, Solidarität mit Betroffenen herstellen und politische Konsequenzen einfordern. Die Amadeu-Antonio-Stiftung möchte die Projekte ermutigen, die den Täter*innen klar und deutlich zeigen, dass es vor Ort keinen Platz für Ungleichwertigkeitsfantasien und rechte Gewalt gibt.
Fördersumme: max. 5.000 Euro pro Projekt
Es gibt keine Bewerbungsfrist. Entscheidungen über Anträge werden im Rahmen des regulären Auswahlverfahrens getroffen.
Nachbarschaftliche Hilfe in NRW und Solidarität mit Kindern und Jugendlichen in Not – dafür steht seit über 20 Jahren die Aktion Lichtblicke. Die Jahrhundert-Unwetter und die damit verbundene Flutkatastrophe haben Mitte Juli 2021 viele Regionen in NRW sehr hart getroffen. Bei einigen Familien hat das Schicksal besonders schlimm zugeschlagen, da sie in den Fluten einen geliebten Menschen verloren haben. Viele werden aber auch erhebliche Sachschäden an Häusern, Wohnungen und Hausrat beklagen müssen, manche haben sogar ihr Zuhause durch die Wassermassen komplett verloren. In diesen schweren Zeiten ist die Aktion Lichtblicke ganz nah bei den betroffenen Familien mit Kindern aus NRW, die durch die Unwetter in eine existentiell bedrohliche Situation gekommen und schnell auf finanzielle Unterstützung angewiesen sind. Die Aktion Lichtblicke möchte einen kleinen Lichtblick in dieser schwierigen Zeit anbieten und sich mit Familien in NRW solidarisch zeigen.
Hilfesuchende können eine formlose E-Mail an unwetterhilfe@lichtblicke.de. Bitte nur den Namen, Wohnort und Telefonnummer angeben. Das Lichtblicke-Team wird schnellstmöglich Kontakt aufnehmen und das weitere Verfahren erläutern.
ichtblicke-Team wird schnellstmöglich Kontakt aufnehmen und das weitere Verfahren erläutern.
Aktion Mensch - Förderung von Vorhaben für Geflüchtete
Der Förderfinder der Aktion Mensch hilft Ihnen, das passende Förderangebot für Ihr Vorhaben zu finden.
> https://www.aktion-mensch.de/foerderung/antrag/foerderfinder
Information des Deutschen Caritasverband e.V. :
> Strukturelle Mindestanforderungen an Organisationen für eine finanzielle Förderung
Die Aktion Mensch fördert inklusive Medienarbeit, die allen Beteiligten die Möglichkeit gibt, ihre Wünsche und Ideen aktiv einzubringen und zu gestalten. Ziel ist das Erlernen eines selbstbestimmten, verantwortungsbewussten, kritischen, souveränen, kompetenten und kreativen Umgangs mit den Medien. Alle Beteiligten sollen daher Inhalte bewerten, Konsequenzen einschätzen und selbst Medienprodukte erstellen können.
Die Zielgruppen sollen ihr Recht auf Teilhabe an der digitalen Welt besser wahrnehmen, ihre Möglichkeiten der Selbstbestimmung, Selbsthilfe und sozialen Teilhabe erweitern, digitale Kompetenzen erwerben oder vertiefen sowie neue Zugangsmöglichkeiten erhalten und Einschränkungen besser kompensieren.
Anträge können vom 1. Januar 2023 bis 31. Dezember 2024 gestellt werden.
Mit der Förderaktion „Kunst und Kultur für alle“ möchte Aktion mensch Menschen mit und ohne Behinderung Möglichkeiten bieten, eigenständig Ideen und Projekte im Bereich Kunst und Kultur zu entwickeln und umzusetzen. Im Rahmen der Förderaktion können bis zu 10.000 Euro Zuschuss beantragt werden: 5.000 Euro für das inhaltliche Projekt und 5.000 Euro für die barrierefreie Ausgestaltung.
Die Vorhabens-Optionen sind vielfältig:
Zielgruppen
Antrags- und Durchführungszeitraum
Förderanträge können vom 15. Juni 2022 bis zum 30. Juni 2023 gestellt werden. Nach Bewilligung ist jedes Vorhaben innerhalb von 12 Monaten umzusetzen.
Digitale Infoveranstaltung zu den Förderangeboten „Kunst und Kultur für alle“ sowie „Digitale Teilhabe“: 8. Februar 2023 von 10:00 – 12:00 Uhr >>Anmeldung
Die Aktion Mensch möchte mit der Fluthilfe 2021 zu einer schnellen Beseitigung von Schäden an Immobilien, Inventar und Fahrzeugen freier gemeinnütziger Organisationen beitragen, die unmittelbar durch die Flut 2021 verursacht wurden. Dabei geht es um die Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit der betroffenen Angebote und Einrichtungen. Insgesamt stellt die Aktion Mensch für die Fluthilfe 2021 5 Mio. Euro zur Verfügung.
Zielgruppe
Unterstützt werden freie gemeinnützige Organisationen, die die Lebenssituation von Menschen mit Behinderung, Menschen in besonderen sozialen Schwierigkeiten und Kindern- und Jugendlichen
verbessern.
Bitte lesen Sie vorab die aktuellen Förderrichtlinien.
Förderinstrumente
Gefördert werden Vorhaben der
Förder- und Durchführungszeitraum
zur Wiederherstellung beschädigter Gebäude sowie die Ersatzbeschaffung für beschädigtes Inventar. Anträge zur Investitionsförderung können im Zeitraum vom noch bis zum 31.12.2022 gestellt werden.
Förderanträge können einfach in dem Online-Antragssystem unter aktion-mensch.de/antrag gestellt werden.
Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.aktion-mensch.de/foerderung/foerderprogramme/fluthilfe-2021
Die Aktion Mensch Stiftung fördert „Modellprojekte“, die wirksame und wegweisende Impulse geben, um die Lebenssituation und Teilhabechancen von Kindern und Jugendlichen und/oder Menschen mit Behinderung und ihrer Angehörigen zu verbessern und Inklusion zu verwirklichen. Um eine große gesellschaftliche Breitenwirkung zu erreichen, werden innovative Ideen und Konzepte zur Inklusion durch Digitalisierung mit multiplikatorischem Charakter gefördert, die in der Regel bundesweit mit Kooperationspartnern umgesetzt und verbreitet werden können.
Beispielhafte Inhalte
Das Antragsverfahren ist zweistufig. Es wird empfohlen, zuerst eine einjährige Planungsphase (Zuschuss 50.000 Euro) vorzuschalten. Der anschließende Modellprojektzeitraum beträgt bis zu 3 Jahre und 600.000 Euro Zuschuss, bei einer Förderquote von 90%.
Bei konkretem Interesse können sich die Projektverantwortlichen mit einer Projektskizze direkt an Herrn Hoch richard.hoch@caritas.de wenden.
Hinweis: Das beantragte Zuschussvolumen der eingegangenen Anträge überschreitet aktuell die zur Verfügung stehenden Fördermittel bei Weitem. Die Aktion Mensch Stiftung wird daher für die Förderung eine Auswahl aus den bereits vorliegenden Anträgen treffen und ab dem 01.07.2022 bis auf Weiteres keine Neuanträge mehr entgegennehmen.
Sobald die finanziellen Möglichkeiten die Entgegennahme neuer Anträge wieder erlaubt, wird das elektronische Antragssystem wieder für Neuanträge geöffnet.
Der gemeinnützige Verein Andere Zeiten unterstützt Menschen bei der Suche nach Gott und auf dem Weg ihres Glaubens: mit meditativen und informativen Texten, mit Aktionen und Symbolen zum Anfassen.
Andere Zeiten fördert fortlaufend christliche Projekte. Der Vorstand entscheidet in monatlicher Sitzung über die jeweils vorliegenden Projektanträge.
Die Interessierten können (per Post oder Mail-Anhang) eine formlose Projektbeschreibung einreichen, aus der hervorgeht, wer hinter dem Projekt steht, an wen es sich richtet, wo der christlich einladende Aspekt des Projektes ist und einen ungefähren Kostenplan. Es gibt keine formellen Vorgaben oder Antragsformulare. Entscheidend ist, dass der missionarische Charakter des Projektes deutlich wird.
Für den Missionspreis können aber auch unabhängig von der Vorstandsempfehlung Bewerbungen eingereicht werden. Die Jury entscheidet in eigener Sitzung über die Vergabe des Missionspreises.
Die Bildungslotterie fördert vorrangig Bildungsprojekte mit bis zu 20.000 Euro.
Was wird gefördert?
Bildung entlang der gesamten Bildungskette, von der frühkindlichen und kindlichen bis zur beruflichen und akademischen Bildung sowie die Bildung von Erwachsenen.
Bildung wird dabei ganzheitlich und im weitesten Sinne als facettenreicher Überbegriff für Persönlichkeitsbildung, Ausbildung und lebenslanges Lernen verstanden.
Zu fördernde Vorhaben sind beispielsweise:
Förderzeitraum:
Die Dauer des geförderten Projektes sollte drei Jahre nicht überschreiten.
Antragsfristen:
Die Antragsfrist wurde am 16.10.2022 abgelaufen.
Das Bonifatiuswerk unterstützt Katholiken in Regionen, in denen sie als Minderheit – in der sog. Diaspora – ihren Glauben leben. Durch die vier Hilfsarten der Bau-, Verkehrs-, Kinder- und Glaubenshilfe werden Projekte in Deutschland, Nordeuropa und den baltischen Ländern Estland und Lettland gefördert.
In Deutschland sehen wir uns mit einer veränderten Situation konfrontiert. Gläubige Katholiken erfahren auch dort Einsamkeit im Glauben, wo Christen die Mehrheit in der Gesellschaft stellen. Die Zahl derjenigen wächst, die sich bewusst von Glaube und Kirche distanzieren oder gleichgültig gegenüberstehen. Daher fördert Das Bonifatiuswerk in ganz Deutschland Projekte, die einen deutlich evangelisierenden Charakter besitzen.
Unterstützt werden Projekte, die sich vor allem an kirchenferne Menschen richten, den Glauben und die Kirche ins Gespräch bringen, Bewusstsein für religiöse Inhalte schaffen oder auf innovative Weise für den Glauben einstehen.
Förderbeispiele:
>> Weitere Infos finden Sie unter: www.bonifatiuswerk.de/de/hilfen/glaubenshilfe/
Sie leisten einen Beitrag zur kirchlichen Innovation, indem Sie die Kirche vor Ort offen, einladend und lebendig gestalten. Dafür experimentieren Sie kreativ mit ungewöhnlichen Aktionen, Initiativen und Orten. Dies kann in kleinen Schritten geschehen, etwa indem bestehende Aktivitäten (z.B. Angebote für junge Familien, Begleitung an Knotenpunkten des Lebens) verbessert werden. Dies kann aber auch in völlig neuen Initiativen geschehen, die z B. christliche Aktivitäten in ungewohnten Umgebungen entfalten. Eine lebendige Kirche zeichnet sich aus durch eine intensive Beteiligung der vorhandenen Mitglieder oder die Ansprache bislang glaubensfremder Menschen.
Mit dem Förderprogramm „Räume des Glaubens eröffnen“ unterstützt Das Bonifatiuswerk innovative christliche Projekte, die Lebenswelt und Evangelium zusammenbringen. Das Bonifatiuswerk bietet hierfür nicht nur eine finanzielle Förderung zur Verwirklichung Ihres Projektes, sondern auch eine begleitende Evaluation und eine Vernetzung mit anderen missionarischen Initiativen.
Es werden Anträge für Projekte entgegen genommen, die bis März 2023 inhaltlich abgeschlossen sind bzw. einen inhaltlichen Abschluss zu diesem Zeitpunkt möglich machen.
Es gibt keine Antragsfrist. Die Anträge können im laufenden Jahr gestellt werden.
>> Weitere Infos zu den Förderkriterien finden Sie unter: www.bonifatiuswerk.de/raume-des-glaubens/
Das interreligiöse Projekt „Weißt du, wer ich bin?“ bekommt eine Neuauflage. Damit führen die Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in Deutschland (ACK), der Zentralrat der Juden in Deutschland, die Türkisch-Islamische Union (DITIB), der Islamrat für die Bundesrepublik Deutschland, der Verband der Islamischen Kulturzentren (VIKZ) und der Zentralrat der Muslime in Deutschland (ZMD) ihr bundesweites Engagement für interreligiöse Verständigung und Zusammenarbeit fort.
Einzelinitiativen können mit bis zu 15.000 Euro gefördert werden.
Anträge für die Projektphase 2020-2022 ab sofort möglich.
Weitere Informationen zum Projekt und zu den Antragsrichtlinien finden Sie unter weisstduwerichbin.de.
Die CaritasStiftung im Erzbistum Köln fördert laut ihrer Satzung die Arbeit des katholisch-caritativen Wohlfahrtswesens. Dabei sind die Bekämpfung der Armut, die Integration von Randgruppen und die Stärkung von Jugend und Familie die zentralen Themen der Fördertätigkeit. Für die Antragstellung müssen verschiedene Voraussetzungen erfüllt werden. Wenn diese erfüllt sind, können Sie einen Antrag stellen.
Wer kann einen Antrag stellen?
Träger, die Mitglied im Diözesan-Caritasverband für das Erzbistum Köln e. V. sind
Träger mit Sitz im Erzbistum Köln, die die Arbeit des kirchlich-katholischen Wohlfahrtswesens unterstützen.
Was wird gefördert?
Es können sowohl Personal- als auch Sachkosten gefördert werden.
Weitere Informationen finden Sie in der Satzung und den Vergaberichtlinien der CaritasStiftung
Antragstellung
Das Kuratorium der CaritasStiftung tagt dreimal im Jahr und entscheidet dann über eine mögliche Förderung. Bevor Ihr Antrag dem Kuratorium vorgelegt werden kann, ist eine Prüfung Ihres Antrags erforderlich (S. Förderkriterien). Deshalb hat die Stiftung Fristen festgesetzt, die unbedingt einzuhalten sind:
für die Kuratoriumssitzung im Juni 2023 bis spätestens 15. März 2023
• für die Kuratoriumssitzung im Oktober 2023 bis spätestens 14. Juli 2023
• für die Kuratoriumssitzung im Februar 2024 bis spätestens 30. November 2023
Die Deutsche Postcode Lotterie fördert Projekte von gemeinnützigen Organisationen in ganz Deutschland aus den Bereichen Chancengleichheit, Natur- und Umweltschutz sowie sozialer Zusammenhalt.
Das Projekt muss den Förderrichtlinien entsprechen und es werden ausschließlich Projekte mit diesen Förderschwerpunkten gefördert:
Letzte Frist Interessensbekundung ist am 13. Januar 2023 abgelaufen.
Der Fonds Soziokultur fördert ausschließlich zeitlich befristete und inhaltlich abgegrenzte Projekte. Dabei ist dem Kuratorium die aktive Partizipation (Beteiligung) von Laien/Nicht-Künstler*innen und die Arbeit mit einem kulturellen Medium sehr wichtig. Nicht Projekte „über“, sondern „mit“ Nichtkünstler*innen werden gesucht. Auch die Wahl eines gesellschaftspolitischen Themas/die Beschäftigung mit sozialen Fragestellungen spielen eine große Rolle bei der Auswahl der Förderprojekte.
Die laufende Arbeit eines Antragstellers*einer Antragstellerin (z.B. regelmäßiges Kursprogramm, Veranstaltungsreihen, laufende Kosten des Betriebs etc. = institutionelle Förderung) kann nicht gefördert werden.
Antragsberechtigt:
Initiativen, Vereine, Einzelpersonen, Gesellschaften des Bürgerlichen Rechtes, gemeinnützige Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Unternehmergesellschaften, private Stiftungen und auch kirchliche oder öffentliche Einrichtungen. Allerdings haben freie Träger der Kulturarbeit Vorrang vor kirchlichen und öffentlichen Antragsteller*innen.
Fördersumme:
min. 3.000 Euro – max. 30.000 Euro, jedoch nicht mehr als 80 % des Gesamtbudgets des beantragten Projektes.
Antragsfrist:
jährlich der 2. Mai und 2. November
Projektlaufzeit:
Hinweis: Die Antragsfrist 02. November wird ausgesetzt. Dies bedeutetet, dass keine Fördermittel beantragt werden können für Projekte, die im erste Halbjahr 2023 beginnen sollen.
Die nächste Antrags-Möglichkeit für Projektförderungen besteht zum Stichtag 02. Mai 2023. Die Projekte dürfen dann nicht vor dem 01.07.2023 beginnen.
Die Landesregierung NRW startete im letzten Jahr mit ersten Maßnahmen zur Umsetzung der Engagementstrategie. Hierzu gehört auch das Förderprogramm »2.000 x 1.000 Euro für das Engagement«, das in diesem Jahr fortgesetzt wird.
Das Schwerpunktthema lautet auch in diesem Jahr »Gemeinschaft gestalten – engagierte Nachbarschaft leben«. Im Sinne des Schwerpunktthemas können auch Vorhaben gefördert werden, welche die Gemeinschaft und das Miteinander vor Ort stärken und Geflüchteten ein Ankommen in der neuen Nachbarschaft erleichtern sollen.
Seit 2021 werden jährlich 2.000 Vorhaben zu einem jährlich wechselnden Schwerpunktthema mit je 1.000 Euro gefördert.
Anträge können ab dem 01. Januar bis zum 01. November 2023 gestellt werden.
Die Antragsstellung erfolgt über das Online-Förderportal engagementfoerderung.nrw.
Der 24guteTaten e.V. fördert jährlich 24 Projekte weltweit aus den Bereichen:
Wonach wird genau gesucht:
Die Höhe der Fördersumme pro Projekt wurde für dieses Jahr wie folgt eingeschätzt: „Alle Projekte, die für 2021 in den Kalender aufgenommen werden, können voraussichtlich mit einer Förderung zwischen 60.000 und 100.000 Euro rechnen.
Die Ausschreibung für den Adventskalender 2022 ist im Januar gestartet.
Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen will jährlich 1.000 Projekte mit jeweils 2.000 Euro fördern: Sie sind die Wertschätzung für die grenzenlose Vielzahl von kleinen Initiativen und Projektideen, ohne die unsere Gemeinschaft ein großes Stück ärmer und eintöniger wäre.
Es können Maßnahmen gefördert werden, die sich mit dem Thema Heimat und Heimatgeschichte befassen, z.B.
Der Preis wird einmal jährlich vergeben. Die Maßnahme ist bis zum 31. Dezember des jeweiligen Haushaltsjahres durchzuführen.
Online-Antrag: https://www.heimatfoerderung.nrw/onlineantrag
PENNY fördert in Kooperation mit der IGF durch den Förderpenny in Deutschland tätige gemeinnützige und/oder mildtätige Organisationen, die zum Ziel haben, Chancen von Kindern und Jugendlichen nachhaltig zu stärken und zu verbessern und Angebote in ihrem lokalen Umfeld („Nachbarschaft“) für Kinder und Jugendliche umsetzen.
Um die Bewerbung für das Voting möglichst greifbar und bewertbar zu machen, ist eine konkrete Idee von Vorteil. Dies muss aber kein spezifisches oder neues Projekt sein, sondern es kann sich auch um ein abgegrenztes, dauerhaftes Angebot handeln.“
Bewerbungsfrist: 28. Februar 2023
Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat ein Landesprogramm „Neustart miteinander“ aufgelegt.
Damit sollen eingetragene Vereine finanziell unterstützt werden, den gesellschaftlichen Zusammenhalt weiter zu festigen und mit neuem Leben zu erfüllen. Die Organisation und Durchführung einer ehrenamtlich getragenen öffentlichen Veranstaltung im Jahr 2021, die das Gemeinwesen stärkt, kann mit einem einmaligen Zuschuss in Höhe von 50 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben, grundsätzlich bis maximal 5.000 Euro, unterstützt werden.
Zuwendungsempfänger sind eingetragene Vereine mit Sitz in Nordrhein-Westfalen. Auch ein Verein, der Mitglied im Landessportbund Nordrhein-Westfalen ist, kann die Zuwendung beantragen. Je eingetragenem Verein kann eine öffentliche Veranstaltung im Jahr 2021 gefördert werden, die dazu beiträgt, den gesellschaftlichen Zusammenhalt und das Gemeinwesen vor Ort zu stärken.
Anträge sind ausschließlich im Online-Förderportal auf Basis des dort bereitgestellten Online-Antrages an die zuständige Bezirksregierung zu stellen.
Die Antragsfrist ist bereits abgelaufen. Neue Hinweise werden noch folgen.
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)
Ziel des Zukunftspakts ist es, Bewegung, sportliche Betätigung, kulturelles Lernen, kulturelle Aktivitäten sowie die psychische und physische Gesundheit von Kindern und Jugendlichen zu fördern.
Für das Bundesprogramm stehen für das Jahr 2023 insgesamt rund 55 Mio. Euro zur Verfügung.
Die Dr. Jürgen Rembold Stiftung zur Förderung des bürgerschaftlichen Engagements ist stets auf der Suche nach pfiffigen Förderprojekten, die entweder direkt bürgerschaftliches Engagement fördern oder zumindest weitgehend ehrenamtlich umgesetzt werden können. Deshalb hat sie unter dem Motto „Wanted!“ Förderrichtlinien entwickelt, um Interessierte anzuregen, sich um Fördermittel zu bewerben.
Die Fördergebiete der Stiftung sind äußerst vielfältig. Beispielhafte Projekte sind auf www.remboldstiftung.de beschrieben, ebenso wie die Förderrichtlinien. Die Stiftung freut sich über formlose, aber aussagefähige Projektförderanfragen.
Mit den drei Stiftungen Kultur, Familie und Jugend/Beruf, Wissenschaft leistet die RheinEnergie vielfältige Unterstützung auf verschiedenen Feldern. Ein Schwerpunkt bei allen drei Stiftungen liegt mit unterschiedlichen Akzenten im Bereich der Förderung von Kinder und Jugendlichen.
Voraussetzung für die Förderung ist, dass die beantragten Maßnahmen neu sind und Modellcharakter haben.
Förderschwerpunkte:
Die Dauer der Förderung von Projekten und Maßnahmen ist auf maximal drei Jahre beschränkt.
Im Vorfeld zu der Antragstellung ist ein persönliches Kennenlernen wichtig. Daher wird ein Beratungsgespräch in den Räumen der RheinEnergieStiftungen zu Ihrem geplanten Projektvorhaben angeboten. Zusätzlich ist auch eine Beratung telefonisch oder per E-Mail möglich.
Nächste Antragsfrist: 28. Februar 2023
TRIBUTE TO BAMBI Die Stiftung hat den Zweck, bedürftigen Kindern und Jugendlichen, unabhängig von Nationalität, sozialem Stand oder Religion, konkret zu helfen und dazu beizutragen, dass sich deren Situation langfristig verbessert. Durch die Förderung der Jugendhilfe, Erziehung, Volks- und Berufsbildung sowie Kunst und Kultur soll sie dazu beitragen, dass Kinder und Jugendliche befähigt werden, ein selbst bestimmtes Leben zu führen und damit ein positives Mitglied unserer Gesellschaft zu werden. Des Weiteren bezweckt die Stiftung die Förderung der internationalen Gesinnung, um Kindern und Jugendlichen auf allen Gebieten der Kultur die damit verbundenen Werte und Toleranz zu vermitteln.
Die TRIBUTE TO BAMBI Stiftung fördert einzelne Projekte und leistet zudem strukturelle / institutionelle sowie Investitionsförderungen, die in direktem Zusammenhang mit Kinder- und Jugendhilfsprojekten stehen.
Anmeldung ausschließlich über Antragsformulare unter: https://www.tributetobambi-stiftung.de/foerderung
Einsendeschluss ist der 31. Oktober eines Jahres.
Die enge Bindung der Sparkassenstiftungen an ihre Region ermöglicht gemeinsame Initiativen und Unterstützung da, wo sie gebraucht wird.
Beispiele:
Stiftung Jugendhilfe der Sparkasse Bonn
Die Stiftung richtet ihre Förderpolitik vor allem auf Projekte zur Bekämpfung der Bildungsarmut und zur Unterstützung von Projekten zur Förderung der sozialen Kompetenz. Dabei steht die Chancengerechtigkeit von Bonner Kindern und Jugendlichen im Vordergrund.
Die Stiftung entscheidet in der Regel zweimal jährlich über die Vergabe der Fördermittel.
Die Bewerbungsfristen sind der 1. März und 1. September.
Sozialstiftung der Kreissparkasse Köln
Anliegen unserer Sozialstiftung ist die Verbesserung der Lebensqualität beeinträchtigter Menschen im Rhein-Erft-Kreis, im Rheinisch-Bergischen Kreis und im Oberbergischen Kreis. Dies geschieht durch die Förderung sozialer Projekte für alle Altersgruppen. Insbesondere die Akteure, die sich hier kümmern und engagieren, erfahren unsere volle Wertschätzung und werden gerne von uns unterstützt.
Ihr Förderantrag muss bei der Stiftung spätestens bis zum 30. März eines jeden Jahres eingehen. Sie können einen Förderantrag nur für Projekte stellen, die zum Zeitpunkt des Gremienentscheids (September jeden Jahres) noch nicht abgeschlossen sind.
Mit dem Förderprogramm soll die Schaffung weiterer Begegnungsräume und -möglichkeiten flankiert und eingetragene Vereine nicht kommerzieller Begegnungsinitiativen, die als Dritte das gesellschaftliche Miteinander im jeweiligen Stadtteil (und darüber hinaus), nachfolgend Quartier genannt, beleben und prägen, in ihrem bürgerschaftlichen Engagement für die Kölner Stadtgesellschaft unterstützt werden.
Die Förderhöchstgrenze ist auf maximal 25.000 € pro Antragsteller*in und Jahr festgesetzt. Der*die Antragsteller*in bringt einen Eigenanteil in Höhe von 10 % in Form von Eigenmitteln, Sachleistungen oder Eigenleistungen ein.
Der Antrag auf ganzjährige institutionelle Fördermittel für das Folgejahr beim Amt für Soziales, Arbeit und Senioren der Stadt Köln sollte fristwahrend bis zum 31. Oktober des Vorjahres eingereicht werden.
Anträge auf Projektförderung können auch unterjährig gestellt werden.
Die UNO-Flüchtlingshilfe fördert auch ausgewählte Hilfsprojekte in Deutschland. Der Fokus der Projektförderung liegt dabei auf der Beratung und Betreuung von Geflüchteten, z.B. in den Bereichen Gesundheitsförderung oder Rechts- und Asylverfahren, um sie dabei zu unterstützen, ein selbstbestimmtes Leben führen zu können. Da besonders Schutzbedürftige wie etwa Frauen, Kinder, Ältere und Menschen mit Behinderung am schwersten von Flucht und Vertreibung betroffen sind, werden Projekte für diesen Personenkreis sowie Projekte in strukturschwachen Gebieten bevorzugt gefördert. Ebenso werden durch die UNO-Flüchtlingshilfe Projekte gefördert, die ein Bewusstsein für das Schicksal von Flüchtlingen schaffen und somit das Verständnis und die Hilfsbereitschaft in der Gesellschaft stärken.
Kernbereiche der Projektförderung in Deutschland:
Wer ist antragsberechtigt?
Förderanträge können von als gemeinnützig anerkannten Organisationen, Institutionen, Vereinen oder Wohlfahrtsverbänden gestellt werden, die im Bereich der Flüchtlingsarbeit bereits über Projekterfahrung verfügen und deren inhaltliche Projektausrichtung sich innerhalb der geförderten Kernbereiche der UNO-Flüchtlingshilfe befindet.
Projektantragsfrist:
Die Fristen für 2022 sind abgelaufen. Die Projektantragsfristen für 2023 werden an dieser Stelle schnellstmöglich veröffentlicht.
Die Projektantragsfristen für 2023:
14.04.
04.08.
06.10
Der Wettbewerb "Aktiv für Demokratie und Toleranz" wird jedes Jahr vom Bündnis für Demokratie und Toleranz – gegen Extremismus und Gewalt ausgeschrieben. Damit unterstützt das von der Bundesregierung gegründete BfDT zivilgesellschaftliche Aktivitäten im Bereich der praktischen Demokratie- und Toleranzförderung.
Es werden in diesem Jahr vor allem Projekte gesucht, die mit innovativen und nachhaltigen Ansätzen
Den Preistragenden winken Geldpreise von bis zu 10.000 Euro und eine verstärkte Präsenz in der Öffentlichkeit sowie ein Workshop-Angebot, welches die Interessen der Preisträgerprojekte aufgreift.
Für Anerkennung des ausländischen Abschlusses in Deutschland oder die Zeugnisbewertung durch die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen können Anträge auf einen Kostenzuschuss für das Anerkennungsverfahren erstellt werden:
Förderfähig sind
Neue Zuschussmöglichkeit für Qualifizierungskosten:
Seit dem 1. Februar 2020 können über das vom Bundesministerium für Bildung und Forschung geförderte Projekt „Anerkennungszuschuss“ auch Anträge auf eine Förderung von Qualifizierungskosten gestellt werden.
Förderfähig sind
In der Broschüre „Kooperations-und Fördermöglichkeiten für flüchtlingsbezogene Veranstaltungen und Projekte“ führt der Flüchtlingsrat NRW die unterschiedlichen Organisationen und Institutionen auf, die flüchtlingsbezogene Projekte unterstützen.