Rückkehr gestalten
Rückkehr gestalten
Als Ehrenamtliche leisten Sie einen wertvollen Beitrag, damit Schutz suchende Menschen in Deutschland ankommen und schrittweise ein neues Zuhause finden können. Gleichzeitig führen rechtliche Restriktionen dazu, dass immer mehr Geflüchtete keine dauerhafte Bleibeperspektive erhalten und gezwungen sind, in ihre Herkunftsländer zurückzukehren. Das bedeutet nicht nur für die rückkehrenden Flüchtlinge Abschied nehmen von Deutschland und allem, was ihnen hier wertvoll geworden ist.
Auch für Engagierte heißt das, sich von vertrauten und liebgewonnenen Menschen verabschieden zu müssen. Vielfach sind ehrenamtliche Unterstützerinnen und Unterstützer dann mit Gefühlen der Hilflosigkeit, Trauer, Wut und Enttäuschung konfrontiert.
Text: Lorraine Kienzle (DiCV Aachen), Marion Hafenrichter (DiCV Münster) für den Arbeitskreis der Flüchtlingsbeauftragten in den NRW-Bistümern
Die Dublin-Verordnung regelt, welches EU-Land für die Prüfung eines Asylantrags zuständig ist. Doch was passiert, wenn Geflüchtete in ein anderes EU-Land zurückgeführt werden sollen? Welche Rechte haben sie, und wie sieht der Prozess aus?
Das Raphaelswerk stellt Informationsblätter bereit, die wichtige Hinweise zu den jeweiligen Rücküberstellungsländern enthalten – von rechtlichen Rahmenbedingungen bis hin zu praktischen Hinweisen vor Ort. Die Informationsblätter richten sich an Beratende, ehrenamtliche Unterstützerkreise und Betroffene.
Sie sind auf der neuen Website des Raphaelswerks unter dem Link: www.raphaelswerk.de/dublin abrufbar. Die englischen Versionen finden Sie hier