Finanzielle Hilfe
Finanzielle Hilfe
Ideen und Maßnahmen von Pfarrgemeinden, Gruppierungen und Initiativen, die geeignet sind, die Willkommens- und Integrationskultur in den Seelsorgebereichen zu fördern und zu stärken, unterstützt das Erzbistum finanziell. Dies können z.B. Projekte, Aktionen und Veranstaltungen sowie Bildungsmaßnahmen für geflüchtete Menschen und ehrenamtlich Tätige sein. Gefördert werden Sach- und Honorarkosten, wenn eine Finanzierung aus öffentlichen Mitteln (z.B. gemäß Bildungs- und Teilhabegesetz) nicht möglich ist. Es wird erwartet, dass auch vorhandene örtliche Caritasgelder eingebracht werden.
Bitte nutzen Sie diese Fördermöglichkeit, um auch für neuankommende Menschen aus der Ukraine und anderen Fluchtländern geeignete Angebote aufzubauen. Bitte beachten Sie dazu auch unsere Förderhinweise „Ukraine-Hilfe für Ankommende“ weiter unten.
Weitere Mittel stellt das Erzbistum bereit, um Aktionen zu finanzieren, die im Rahmen der Flüchtlingshilfe von Caritas- und Fachverbänden aufgebaut und fortgeführt werden. Ebenso gefördert werden strukturell angelegte Integrationsmaßnahmen wie zum Beispiel
Im Haushaltsjahr 2024 werden die laufenden Projekte mit dem Schwerpunkt „Gewaltschutzarbeit mit Flüchtlingsfrauen“ weiter gefördert.
Förderungen von Nachbarschaftshilfen in Krisensituationen
Die Mittel der Aktion Neue Nachbarn aus dem Soforthilfefonds zur Unterstützung von pfarrgemeindlich gebundenem Ehrenamt sind auch für Aktivitäten zur Unterstützung der Nachbarschaftshilfe für die Linderung und Beseitigung der Folgen der Flutkatastrophe sowie für Aktionen zur Unterstützung besonders beeinträchtigter und benachteiligter Menschen in Zeiten der Corona-Krise zur Verfügung eingesetzt worden.
Die Antragstellung erfolgt mit dem Formular Antrag Flüchtlingsfonds.
Förderung von Aktionen in katholischen Kirchengemeinden und Verbänden mit "Hilfen aus den Mitteln der Energiepreispauschale"
Finanziell unterstützt werden Ideen und Maßnahmen von Kirchengemeinden und mit ihnen verbundene Gruppierungen, Einrichtungen, Verbände und Initiativen, die geeignet sind, durch gestiegene (Energie)Preise in Not geratene Menschen zu unterstützen und das solidarische Miteinander zu fördern und zu stärken. Neben einer Ausweitung vorhandener Angebote und Öffnungszeiten werden neue Aktionen und Veranstaltungen finanziell gefördert, um warme Räume zu öffnen und benötigte Unterstützungsangebote aufzubauen. Sollte eine mögliche Ausweitung/Neuaufstellung der förderfähigen Angebote an hohen Energiekosten scheitern, so können diese in pauschalierter Form gefördert werden. Für die Antragstellung nutzen Sie das Antragsformular "Hilfen aus den Mitteln der Energiepreispauschale".
Unterschriebene Anträge auf Mittel aus dem Flüchtlingsfonds des Erzbistums Köln und Anlagen sollten, wenn möglich, digital per E-Mail an fluechtlingshilfe@erzbistum-koeln.de gesendet werden. Eine Antragstellung per Post ist ebenso möglich.
Das Deutsche Kinderhilfswerk legt in Kooperation mit der Deutschen Sportjugend (dsj) einen neuen Förderfonds auf: Vereine und Projekte werden darüber unterstützt, geflüchteten Kindern und Jugendlichen über den Sport ein gutes Einleben in Deutschland zu ermöglichen.
Bei aus Krisengebieten geflüchteten Kindern handelt es sich um eine besonders vulnerable Gruppe, auf die besonderes Augenmerk gelegt werden muss. Das gilt insbesondere für unbegleitete minderjährige Geflüchtete. Da das Deutsche Kinderhilfswerk satzungsgemäß nur im Inland tätig ist, widmet es sich Kindern und Familien, die sich aus akuten Krisengebieten auf der Flucht befinden und in Deutschland ankommen.
Die Projekte sollen dazu beitragen, den geflüchteten Kindern über den gemeinsamen Sport einen niedrigschwelligen Zugang zur Gesellschaft zu ermöglichen.
Im August diesen Jahres jähren sich die rassistischen Ausschreitungen in Rostock-Lichtenhagen zum 30. Mal. Damit kehrt für viele Betroffene auch die Erinnerung an alltägliche Gewalt und rechtsextremen Straßenterror zurück. Die Amadeu Antonio Stiftung startet eine Förderkampagne und unterstützt mit 50.000 € Projekte und Initiativen, die Angsträume aufbrechen und rechte Orte zurückkippen.
Es werden Projekte gefördert, die Empowerment ermöglichen, Solidarität mit Betroffenen herstellen und politische Konsequenzen einfordern. Die Amadeu-Antonio-Stiftung möchte die Projekte ermutigen, die den Täter*innen klar und deutlich zeigen, dass es vor Ort keinen Platz für Ungleichwertigkeitsfantasien und rechte Gewalt gibt.
Fördersumme: max. 5.000 Euro pro Projekt
Es gibt keine Bewerbungsfrist. Entscheidungen über Anträge werden im Rahmen des regulären Auswahlverfahrens getroffen.
Nachbarschaftliche Hilfe in NRW und Solidarität mit Kindern und Jugendlichen in Not – dafür steht seit über 20 Jahren die Aktion Lichtblicke. Die Jahrhundert-Unwetter und die damit verbundene Flutkatastrophe haben Mitte Juli 2021 viele Regionen in NRW sehr hart getroffen. Bei einigen Familien hat das Schicksal besonders schlimm zugeschlagen, da sie in den Fluten einen geliebten Menschen verloren haben. Viele werden aber auch erhebliche Sachschäden an Häusern, Wohnungen und Hausrat beklagen müssen, manche haben sogar ihr Zuhause durch die Wassermassen komplett verloren. In diesen schweren Zeiten ist die Aktion Lichtblicke ganz nah bei den betroffenen Familien mit Kindern aus NRW, die durch die Unwetter in eine existentiell bedrohliche Situation gekommen und schnell auf finanzielle Unterstützung angewiesen sind. Die Aktion Lichtblicke möchte einen kleinen Lichtblick in dieser schwierigen Zeit anbieten und sich mit Familien in NRW solidarisch zeigen.
Hilfesuchende können eine formlose E-Mail an unwetterhilfe@lichtblicke.de. Bitte nur den Namen, Wohnort und Telefonnummer angeben. Das Lichtblicke-Team wird schnellstmöglich Kontakt aufnehmen und das weitere Verfahren erläutern.
ichtblicke-Team wird schnellstmöglich Kontakt aufnehmen und das weitere Verfahren erläutern.
Aktion Mensch - Förderung von Vorhaben für Geflüchtete
Der Förderfinder der Aktion Mensch hilft Ihnen, das passende Förderangebot für Ihr Vorhaben zu finden.
> https://www.aktion-mensch.de/foerderung/antrag/foerderfinder
Information des Deutschen Caritasverband e.V. :
> Strukturelle Mindestanforderungen an Organisationen für eine finanzielle Förderung
Die Aktion Mensch fördert inklusive Medienarbeit, die allen Beteiligten die Möglichkeit gibt, ihre Wünsche und Ideen aktiv einzubringen und zu gestalten. Ziel ist das Erlernen eines selbstbestimmten, verantwortungsbewussten, kritischen, souveränen, kompetenten und kreativen Umgangs mit den Medien. Alle Beteiligten sollen daher Inhalte bewerten, Konsequenzen einschätzen und selbst Medienprodukte erstellen können.
Die Zielgruppen sollen ihr Recht auf Teilhabe an der digitalen Welt besser wahrnehmen, ihre Möglichkeiten der Selbstbestimmung, Selbsthilfe und sozialen Teilhabe erweitern, digitale Kompetenzen erwerben oder vertiefen sowie neue Zugangsmöglichkeiten erhalten und Einschränkungen besser kompensieren.
Anträge können vom 1. Januar 2023 bis 31. Dezember 2024 gestellt werden.
Mit der Förderaktion „Kunst und Kultur für alle“ möchte Aktion mensch Menschen mit und ohne Behinderung Möglichkeiten bieten, eigenständig Ideen und Projekte im Bereich Kunst und Kultur zu entwickeln und umzusetzen. Im Rahmen der Förderaktion können bis zu 10.000 Euro Zuschuss beantragt werden: 5.000 Euro für das inhaltliche Projekt und 5.000 Euro für die barrierefreie Ausgestaltung.
Die Vorhabens-Optionen sind vielfältig:
Zielgruppen
Die Aktion Mensch Stiftung fördert „Modellprojekte“, die wirksame und wegweisende Impulse geben, um die Lebenssituation und Teilhabechancen von Kindern und Jugendlichen und/oder Menschen mit Behinderung und ihrer Angehörigen zu verbessern und Inklusion zu verwirklichen. Um eine große gesellschaftliche Breitenwirkung zu erreichen, werden innovative Ideen und Konzepte zur Inklusion durch Digitalisierung mit multiplikatorischem Charakter gefördert, die in der Regel bundesweit mit Kooperationspartnern umgesetzt und verbreitet werden können.
Beispielhafte Inhalte
Das Antragsverfahren ist zweistufig. Es wird empfohlen, zuerst eine einjährige Planungsphase (Zuschuss 50.000 Euro) vorzuschalten. Der anschließende Modellprojektzeitraum beträgt bis zu 3 Jahre und 600.000 Euro Zuschuss, bei einer Förderquote von 90%.
Bei konkretem Interesse können sich die Projektverantwortlichen mit einer Projektskizze direkt an Herrn Hoch richard.hoch@caritas.de wenden.
Hinweis: Das beantragte Zuschussvolumen der eingegangenen Anträge überschreitet aktuell die zur Verfügung stehenden Fördermittel bei Weitem. Die Aktion Mensch Stiftung wird daher für die Förderung eine Auswahl aus den bereits vorliegenden Anträgen treffen und bis auf Weiteres keine Neuanträge mehr entgegennehmen.
Sobald die finanziellen Möglichkeiten die Entgegennahme neuer Anträge wieder erlaubt, wird das elektronische Antragssystem wieder für Neuanträge geöffnet.
Der gemeinnützige Verein Andere Zeiten unterstützt Menschen bei der Suche nach Gott und auf dem Weg ihres Glaubens: mit meditativen und informativen Texten, mit Aktionen und Symbolen zum Anfassen.
Andere Zeiten fördert fortlaufend christliche Projekte. Der Vorstand entscheidet in monatlicher Sitzung über die jeweils vorliegenden Projektanträge.
Die Interessierten können (per Post oder Mail-Anhang) eine formlose Projektbeschreibung einreichen, aus der hervorgeht, wer hinter dem Projekt steht, an wen es sich richtet, wo der christlich einladende Aspekt des Projektes ist und einen ungefähren Kostenplan. Es gibt keine formellen Vorgaben oder Antragsformulare. Entscheidend ist, dass der missionarische Charakter des Projektes deutlich wird.
Für den Missionspreis können aber auch unabhängig von der Vorstandsempfehlung Bewerbungen eingereicht werden. Die Jury entscheidet in eigener Sitzung über die Vergabe des Missionspreises.
Die Chance, die eine nachhaltige betriebliche Integration beiden Seiten bietet, stellt Unternehmen gleichzeitig vor besondere Herausforderungen. Durch die professionelle Unterstützung der Willkommenslotsen soll der betriebliche Integrationsprozess begleitet und Unternehmen insbesondere dabei geholfen werden, rechtliche, organisatorische oder bürokratische Hürden zu überwinden.
Gefördert werden Informationsmaßnahmen und Beratungsleistungen sowie sonstige Maßnahmen, die von den Willkommenslotsen in ihren Regionen mit dem Ziel erbracht werden, Unternehmen bei der betrieblichen Integration von Geflüchteten zu unterstützen.
Die Bildungslotterie fördert vorrangig Bildungsprojekte mit bis zu 20.000 Euro.
Was wird gefördert?
Bildung entlang der gesamten Bildungskette, von der frühkindlichen und kindlichen bis zur beruflichen und akademischen Bildung sowie die Bildung von Erwachsenen.
Bildung wird dabei ganzheitlich und im weitesten Sinne als facettenreicher Überbegriff für Persönlichkeitsbildung, Ausbildung und lebenslanges Lernen verstanden.
Zu fördernde Vorhaben sind beispielsweise:
Förderzeitraum:
Die Dauer des geförderten Projektes sollte drei Jahre nicht überschreiten.
Antragsfristen:
01.09.2024, 12:00 Uhr bis einschließlich 30.09.2024, 24:00 Uhr.
Das Bonifatiuswerk unterstützt Katholiken in Regionen, in denen sie als Minderheit – in der sog. Diaspora – ihren Glauben leben. Durch die vier Hilfsarten der Bau-, Verkehrs-, Kinder- und Glaubenshilfe werden Projekte in Deutschland, Nordeuropa und den baltischen Ländern Estland und Lettland gefördert.
In Deutschland sehen wir uns mit einer veränderten Situation konfrontiert. Gläubige Katholiken erfahren auch dort Einsamkeit im Glauben, wo Christen die Mehrheit in der Gesellschaft stellen. Die Zahl derjenigen wächst, die sich bewusst von Glaube und Kirche distanzieren oder gleichgültig gegenüberstehen. Daher fördert Das Bonifatiuswerk in ganz Deutschland Projekte, die einen deutlich evangelisierenden Charakter besitzen.
Unterstützt werden Projekte, die sich vor allem an kirchenferne Menschen richten, den Glauben und die Kirche ins Gespräch bringen, Bewusstsein für religiöse Inhalte schaffen oder auf innovative Weise für den Glauben einstehen.
Förderbeispiele:
>> Weitere Infos finden Sie unter: www.bonifatiuswerk.de/de/hilfen/glaubenshilfe/
Sie leisten einen Beitrag zur kirchlichen Innovation, indem Sie die Kirche vor Ort offen, einladend und lebendig gestalten. Dafür experimentieren Sie kreativ mit ungewöhnlichen Aktionen, Initiativen und Orten. Dies kann in kleinen Schritten geschehen, etwa indem bestehende Aktivitäten (z.B. Angebote für junge Familien, Begleitung an Knotenpunkten des Lebens) verbessert werden. Dies kann aber auch in völlig neuen Initiativen geschehen, die z B. christliche Aktivitäten in ungewohnten Umgebungen entfalten. Eine lebendige Kirche zeichnet sich aus durch eine intensive Beteiligung der vorhandenen Mitglieder oder die Ansprache bislang glaubensfremder Menschen.
Mit dem Förderprogramm „Räume des Glaubens eröffnen“ unterstützt Das Bonifatiuswerk innovative christliche Projekte, die Lebenswelt und Evangelium zusammenbringen. Das Bonifatiuswerk bietet hierfür nicht nur eine finanzielle Förderung zur Verwirklichung Ihres Projektes, sondern auch eine begleitende Evaluation und eine Vernetzung mit anderen missionarischen Initiativen.
Es werden Anträge für Projekte entgegen genommen, die bis Ende 2024 inhaltlich abgeschlossen sind bzw. einen inhaltlichen Abschluss zu diesem Zeitpunkt möglich machen.
Es gibt keine Antragsfrist. Die Anträge können im laufenden Jahr gestellt werden.
>> Weitere Infos zu den Förderkriterien finden Sie unter: www.bonifatiuswerk.de/raume-des-glaubens/
Das interreligiöse Projekt „Weißt du, wer ich bin?“ bekommt eine Neuauflage. Damit führen die Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in Deutschland (ACK), der Zentralrat der Juden in Deutschland, die Türkisch-Islamische Union (DITIB), der Islamrat für die Bundesrepublik Deutschland, der Verband der Islamischen Kulturzentren (VIKZ) und der Zentralrat der Muslime in Deutschland (ZMD) ihr bundesweites Engagement für interreligiöse Verständigung und Zusammenarbeit fort.
Einzelinitiativen können mit bis zu 15.000 Euro gefördert werden.
Fristen zur Einreichung eines Projektantrags für das Jahr 2024 lauten:
Das Bundesprogramm "Gesellschaftlicher Zusammenhalt - Vor Ort. Vernetzt. Verbunden." fördert rund 300 Projekte, die das interkulturelle Miteinander vor Ort verbessern und den gesellschaftlichen Zusammenhalt zu stärken sollen.
Im Mittelpunkt des Bundesprogramms "Gesellschaftlicher Zusammenhalt – Vor Ort. Vernetzt. Verbunden." (BGZ) steht die Förderung von Projekten, die das interkulturelle Zusammenleben vor Ort in den Städten, Kommunen und im ländlichen Raum nachhaltig verbessern, den Spracherwerb begleiten, Teilhabe ermöglichen und zum gemeinsamen, freiwilligen Engagement ermutigen.
Die Fördermittel (maximal 70.000 Euro pro Jahr und Förderjahr für einen Zeitraum von bis zu 36 Monaten) werden einmal jährlich in der Regel im Frühjahr im Rahmen eines Interessenbekundungsverfahrens ausgeschrieben auf: auf www.bgz-vorort.de .
Die CaritasStiftung im Erzbistum Köln fördert laut ihrer Satzung die Arbeit des katholisch-caritativen Wohlfahrtswesens. Dabei sind die Bekämpfung der Armut, die Integration von Randgruppen und die Stärkung von Jugend und Familie die zentralen Themen der Fördertätigkeit. Für die Antragstellung müssen verschiedene Voraussetzungen erfüllt werden. Wenn diese erfüllt sind, können Sie einen Antrag stellen.
Wer kann einen Antrag stellen?
Träger, die Mitglied im Diözesan-Caritasverband für das Erzbistum Köln e. V. sind
Träger mit Sitz im Erzbistum Köln, die die Arbeit des kirchlich-katholischen Wohlfahrtswesens unterstützen.
Was wird gefördert?
Es können sowohl Personal- als auch Sachkosten gefördert werden.
Weitere Informationen finden Sie in der Satzung und den Vergaberichtlinien der CaritasStiftung
Antragstellung
Das Kuratorium der CaritasStiftung tagt dreimal im Jahr und entscheidet dann über eine mögliche Förderung. Bevor Ihr Antrag dem Kuratorium vorgelegt werden kann, ist eine Prüfung Ihres Antrags erforderlich (S. Förderkriterien). Deshalb hat die Stiftung Fristen festgesetzt, die unbedingt einzuhalten sind:
Das Deutsche Kinderhilfswerk setzt sich für die Durchsetzung der Rechte von Kindern in Deutschland ein. In diesem Sinne richtet das DKHW einen besonderen Fokus auf die Herstellung von Chancengleichheit für alle Kinder in Deutschland. Eine besonders von den Verletzungen ihrer Rechte.
Betroffene Gruppe sind geflüchtete Kinder und Jugendliche. Bei aus Krisengebieten geflüchteten Kindern handelt es sich um eine besonders vulnerable Gruppe, auf die besonderes Augenmerk gelegt werden muss. Das gilt insbesondere für unbegleitete minderjährige Geflüchtete.
"Als Deutsche Bahn Stiftung stehen wir ein für Vielfalt, ein friedliches Miteinander, Respekt und Toleranz. Hass, Hetze, Diskriminierung und Rassismus dürfen in unserer Gesellschaft keinen Platz haben.
Mit unserer Ausschreibung wollen wir dem Erstarken von gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit und antidemokratischen Tendenzen in unserer Gesellschaft entgegenwirken. In der notwendigen Auseinandersetzung mit gesellschaftlich und politisch kontroversen Themen ist ziviles Engagement wichtiger denn je. Daher unterstützen wir in diesem Jahr gemeinnützige Organisationen, die demokratisches Engagement von Bürger/innen aktiv fördern und zu demokratischer Teilhabe motivieren."
Die Deutsche Postcode Lotterie fördert Projekte von gemeinnützigen Organisationen in ganz Deutschland aus den Bereichen Chancengleichheit, Natur- und Umweltschutz sowie sozialer Zusammenhalt.
Das Projekt muss den Förderrichtlinien entsprechen und es werden ausschließlich Projekte mit diesen Förderschwerpunkten gefördert:
Unter dem Motto „Nachwuchs sichern und Zukunft gestalten – Talente fördern und Potenziale entfalten“ können sich ab sofort gemeinnützige Initiativen, Vereine, Verbände und Stiftungen, gGmbHs sowie öffentliche Einrichtungen aus Nordrhein-Westfalen um den Engagementpreis NRW 2025 bewerben.
Die Staatssekretärin für Sport und Ehrenamt des Landes Nordrhein-Westfalen, Andrea Milz, hat diesen Preis ausgelobt, mit dem vorbildliche Projekte des bürgerschaftlichen Engagements gewürdigt und bekannt gemacht werden sollen. Der Engagementpreis NRW 2025 richtet sich an herausragende ehrenamtliche Projekte, die gute Beispiele für die gelungene Nachwuchsgewinnung sind und somit einen relevanten Beitrag in puncto Nachhaltigkeit des Engagements leisten.
Alle Informationen finden sich unter https://www.deutscher-engagementpreis.de/nominieren.
„Zweck der Stiftung ist die Förderung des wechselseitigen Verständnisses zwischen Menschen verschiedener Religionszugehörigkeit und unterschiedlicher kultureller Herkunft. Insbesondere will sie das friedliche Zusammenleben von Menschen christlicher und muslimischer Tradition in gegenseitiger Toleranz und Achtung unterstützen. Einen Schwerpunkt bildet die Unterrichtung und Förderung von Kindern und Jugendlichen sowie der sie erziehenden und betreuenden Menschen.
Fördervolumen
Das Unterstützungsvolumen soll in der Regel 5.000 € pro Antrag nicht überschreiten. Bei Projekten, die in besonderem Maße dem Stiftungszweck (§2 der Satzung) entsprechen, ist eine höhere Förderung in Ausnahmefällen möglich.
Abgabefrist für Förderanträge
Über Anträge, die bis zum 08.08.2024 (bzw. 10.10.2024) bei uns eingegangen sind, erhalten Sie voraussichtlich bis zum 29.08.2024 (bzw. 31.10.2024) Rückmeldung, ob und in welcher Höhe diese gefördert werden.“
Mit bis zu 2.500 Euro können ehrenamtlich getragene Organisationen in strukturschwachen und in ländlichen Regionen viel für ihre Engagierten tun. Mit dem Förderprogramm will die DSEE euch dabei unterstützen, Ehrenamtlichen das Leben leichter zu machen.
Die Anträge für die Antragsphase 2025 können Sie voraussichtlich ab dem 11. November 2024 stellen.
Ab sofort können sich Projekte und Initiativen, die sich auf besondere Weise engagieren, um den Elisabeth-Preis der CaritasStiftung bewerben.
Der Hauptpreis und der Sonderpreis „jung + engagiert” an Jugendliche und junge Erwachsene würdigen den Einsatz für Menschen in Not.
Von einer unabhängigen Jury werden jeweils drei Projekte nominiert. Die Erstplatzierten erhalten ein Preisgeld von je 2.500 Euro. Alle übrigen Nominierten dürfen sich über 1.000 Euro freuen. Unter allen Bewerbungen, die von der Jury nicht für einen der ersten Plätze nominiert wurden, wird ein Publikumspreis verliehen, der mit 1.000 Euro dotiert ist.
Die Bewerbungsfrist ist beendet. Am 19. November erfahren Sie, wer in diesem Jahr mit dem Elisabeth-Preis ausgezeichnet wird. Die feierliche Preisverleihung findet in der Kölner Flora statt.
Die letzte Preisverleihung fand am Dienstag, den 28. November 2023 in der Kölner Flora statt.
Der Ehe- und Familienfonds des Erzbistums Köln fördert Maßnahmen und Beratungsaktivitäten zur Unterstützung von Ehe und Familie. Der Fonds dient der Förderung der ehe- und familienbezogenen Dienste, insbesondere im Hinblick auf die Weitergabe des Lebens und das Wohl der Kinder.
Es sollen innovative Projekte im Bereich von Ehe und Familie im Rahmen der vorhandenen Mittel gefördert werden, die nicht bzw. noch nicht zum finanziell gesicherten kirchlich-caritativen Angebot im Erzbistum Köln zählen.
Antragsfrist:
Die Frist ist beendet. Die Entscheidung über die Mittelvergabe erfolgte Anfang Juni 2024.
Antragsberechtigte:
Förderanträge an den Ehe- und Familienfonds können Katholische Kirchengemeinden, Verbände, Einrichtungen und Dienste in der Erzdiözese Köln stellen.
Mit der Landesinitiative „Europa-Schecks“ unterstützt die Landesregierung Nordrhein-Westfalen herausragende Projekte europäischen Engagements, die sich in vielfältiger Weise für die europäischen Werte in NRW einsetzen, den Europagedanken in der Zivilgesellschaft und kommunalen Familie stärken und den Menschen die unterschiedlichen Facetten einer lebendigen Demokratie näher bringen. >> Weitere Infos
Europa-Schecks können wie gewohnt laufend digital beantragt werden. Der Rhythmus der Stichtage verschiebt sich auf die geraden Monate, sodass sich für 2025 folgende Bewerbungsfristen ergeben:
1. Dezember 2024
1. Februar 2025
1. April 2025
1. Juni 2025
1. August 2025
Der Fonds Soziokultur fördert ausschließlich zeitlich befristete und inhaltlich abgegrenzte Projekte. Dabei ist dem Kuratorium die aktive Partizipation (Beteiligung) von Laien/Nicht-Künstler*innen und die Arbeit mit einem kulturellen Medium sehr wichtig. Nicht Projekte „über“, sondern „mit“ Nichtkünstler*innen werden gesucht. Auch die Wahl eines gesellschaftspolitischen Themas/die Beschäftigung mit sozialen Fragestellungen spielen eine große Rolle bei der Auswahl der Förderprojekte.
Die laufende Arbeit eines Antragstellers*einer Antragstellerin (z.B. regelmäßiges Kursprogramm, Veranstaltungsreihen, laufende Kosten des Betriebs etc. = institutionelle Förderung) kann nicht gefördert werden.
Antragsberechtigt:
Initiativen, Vereine, Einzelpersonen, Gesellschaften des Bürgerlichen Rechtes, gemeinnützige Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Unternehmergesellschaften, private Stiftungen und auch kirchliche oder öffentliche Einrichtungen. Allerdings haben freie Träger der Kulturarbeit Vorrang vor kirchlichen und öffentlichen Antragsteller*innen.
Fördersumme:
min. 3.000 Euro – max. 30.000 Euro, jedoch nicht mehr als 80 % des Gesamtbudgets des beantragten Projektes.
Antragsfrist:
jährlich der 2. Mai und 2. November
Projektlaufzeit:
Die Landesregierung NRW startete im letzten Jahr mit ersten Maßnahmen zur Umsetzung der Engagementstrategie. Hierzu gehört auch das Förderprogramm »2.000 x 1.000 Euro für das Engagement«, das in diesem Jahr fortgesetzt wird.
Das Schwerpunktthema lautet auch in diesem Jahr »Gemeinschaft gestalten – engagierte Nachbarschaft leben«. Im Sinne des Schwerpunktthemas können auch Vorhaben gefördert werden, welche die Gemeinschaft und das Miteinander vor Ort stärken und Geflüchteten ein Ankommen in der neuen Nachbarschaft erleichtern sollen.
Seit 2021 werden jährlich 2.000 Vorhaben zu einem jährlich wechselnden Schwerpunktthema mit je 1.000 Euro gefördert.
Der Antragsstart ist für spätestens zum Beginn des zweiten Quartals 2024 geplant. Weitere Informationen zum genauen Titel des Schwerpunktthemas 2024 sowie zum Antragsstart finden Sie zu einem späteren Zeitpunkt an dieser Stelle:
Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen will jährlich 1.000 Projekte mit jeweils 2.000 Euro fördern: Sie sind die Wertschätzung für die grenzenlose Vielzahl von kleinen Initiativen und Projektideen, ohne die unsere Gemeinschaft ein großes Stück ärmer und eintöniger wäre.
Der Heimat-Scheck ist der Möglichmacher für all solch gute Ideen und kleine Projekte, die eigentlich gar nicht viel Geld kosten, aber einen großen Mehrwert in der Sache versprechen. Antrag und Verwendungsnachweis sind auf ein Minimum reduziert.
Es können Maßnahmen gefördert werden, die sich mit dem Thema Heimat und Heimatgeschichte befassen, z.B.
Der Preis wird einmal jährlich vergeben. Die Maßnahme ist bis zum 31. Dezember des jeweiligen Haushaltsjahres durchzuführen.
Zeigen auch Ihre Projekte und Ideen, dass wir die Welt positiv verändern können? Nehmen Sie sich den drängenden gesellschaftlichen Problemlagen an? Machen Sie sich für andere, für das Zusammenleben oder für unsere Schöpfung stark? Finden Sie neue Lösungen? Reagieren auch Sie auf die globalen Herausforderungen mit neuen, lokalen Projekten und Ideen? Dann bewerben Sie sich für den Sozialpreis Innovatio 2024 rund um die Themen sozial gerechter Klimaschutz, Frieden, Versöhnung und Demokratie.
Preis: Unterstützung durch Gründungsberatung (im Sinne einer Ausbaubegleitung) im Wert von 3.000 Euro
Die Bewerbungsfrist ist beendet. Der Publikumspreis wird vor Ort während der „Messe-Zeit“ der Innovationskonferenz am 21.11.2024 in Berlin durch die Besucher/innen der Stände per Online-Voting ermittelt.
Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat ein Landesprogramm „Neustart miteinander“ aufgelegt.
Damit sollen eingetragene Vereine finanziell unterstützt werden, den gesellschaftlichen Zusammenhalt weiter zu festigen und mit neuem Leben zu erfüllen. Die Organisation und Durchführung einer ehrenamtlich getragenen öffentlichen Veranstaltung im Jahr 2021, die das Gemeinwesen stärkt, kann mit einem einmaligen Zuschuss in Höhe von 50 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben, grundsätzlich bis maximal 5.000 Euro, unterstützt werden.
Zuwendungsempfänger sind eingetragene Vereine mit Sitz in Nordrhein-Westfalen. Auch ein Verein, der Mitglied im Landessportbund Nordrhein-Westfalen ist, kann die Zuwendung beantragen. Je eingetragenem Verein kann eine öffentliche Veranstaltung im Jahr 2021 gefördert werden, die dazu beiträgt, den gesellschaftlichen Zusammenhalt und das Gemeinwesen vor Ort zu stärken.
Die Antragsfrist ist bereits abgelaufen. Neue Hinweise werden noch folgen.
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)
Ziel des Zukunftspakts ist es, Bewegung, sportliche Betätigung, kulturelles Lernen, kulturelle Aktivitäten sowie die psychische und physische Gesundheit von Kindern und Jugendlichen zu fördern.
Für das Bundesprogramm stehen für das Jahr 2023 insgesamt rund 55 Mio. Euro zur Verfügung.
Projekte & Zukunftspläne 2023 – Das Zukunftspaket (das-zukunftspaket.de)
Die Dr. Jürgen Rembold Stiftung zur Förderung des bürgerschaftlichen Engagements ist stets auf der Suche nach pfiffigen Förderprojekten, die entweder direkt bürgerschaftliches Engagement fördern oder zumindest weitgehend ehrenamtlich umgesetzt werden können. Deshalb hat sie unter dem Motto „Wanted!“ Förderrichtlinien entwickelt, um Interessierte anzuregen, sich um Fördermittel zu bewerben.
Die Fördergebiete der Stiftung sind äußerst vielfältig. Beispielhafte Projekte sind auf www.remboldstiftung.de beschrieben, ebenso wie die Förderrichtlinien. Die Stiftung freut sich über formlose, aber aussagefähige Projektförderanfragen.
Mit den drei Stiftungen Kultur, Familie und Jugend/Beruf, Wissenschaft leistet die RheinEnergie vielfältige Unterstützung auf verschiedenen Feldern. Ein Schwerpunkt bei allen drei Stiftungen liegt mit unterschiedlichen Akzenten im Bereich der Förderung von Kinder und Jugendlichen.
Voraussetzung für die Förderung ist, dass die beantragten Maßnahmen neu sind und Modellcharakter haben.
Förderschwerpunkte:
Die Dauer der Förderung von Projekten und Maßnahmen ist auf maximal drei Jahre beschränkt.
Im Vorfeld zu der Antragstellung ist ein persönliches Kennenlernen wichtig. Daher wird ein Beratungsgespräch in den Räumen der RheinEnergieStiftungen zu Ihrem geplanten Projektvorhaben angeboten. Zusätzlich ist auch eine Beratung telefonisch oder per E-Mail möglich.
Nächster Einsendeschluss für Ihren Förderantrag:
TRIBUTE TO BAMBI Die Stiftung hat den Zweck, bedürftigen Kindern und Jugendlichen, unabhängig von Nationalität, sozialem Stand oder Religion, konkret zu helfen und dazu beizutragen, dass sich deren Situation langfristig verbessert. Durch die Förderung der Jugendhilfe, Erziehung, Volks- und Berufsbildung sowie Kunst und Kultur soll sie dazu beitragen, dass Kinder und Jugendliche befähigt werden, ein selbst bestimmtes Leben zu führen und damit ein positives Mitglied unserer Gesellschaft zu werden. Des Weiteren bezweckt die Stiftung die Förderung der internationalen Gesinnung, um Kindern und Jugendlichen auf allen Gebieten der Kultur die damit verbundenen Werte und Toleranz zu vermitteln.
Die TRIBUTE TO BAMBI Stiftung fördert einzelne Projekte und leistet zudem strukturelle / institutionelle sowie Investitionsförderungen, die in direktem Zusammenhang mit Kinder- und Jugendhilfsprojekten stehen.
Anmeldung ausschließlich über Antragsformulare unter: https://www.tributetobambi-stiftung.de/foerderung
Einsendeschluss ist der 31. Oktober eines Jahres.
Die enge Bindung der Sparkassenstiftungen an ihre Region ermöglicht gemeinsame Initiativen und Unterstützung da, wo sie gebraucht wird.
Beispiele:
Stiftung Jugendhilfe der Sparkasse Bonn
Die Stiftung richtet ihre Förderpolitik vor allem auf Projekte zur Bekämpfung der Bildungsarmut und zur Unterstützung von Projekten zur Förderung der sozialen Kompetenz. Dabei steht die Chancengerechtigkeit von Bonner Kindern und Jugendlichen im Vordergrund.
Die Stiftung entscheidet in der Regel zweimal jährlich über die Vergabe der Fördermittel.
Die Bewerbungsfristen sind der 1. März und 1. September.
Sozialstiftung der Kreissparkasse Köln
Anliegen unserer Sozialstiftung ist die Verbesserung der Lebensqualität beeinträchtigter Menschen im Rhein-Erft-Kreis, im Rheinisch-Bergischen Kreis und im Oberbergischen Kreis. Dies geschieht durch die Förderung sozialer Projekte für alle Altersgruppen. Insbesondere die Akteure, die sich hier kümmern und engagieren, erfahren unsere volle Wertschätzung und werden gerne von uns unterstützt.
Ihr Förderantrag muss bei der Stiftung spätestens bis zum 30. März eines jeden Jahres eingehen. Sie können einen Förderantrag nur für Projekte stellen, die zum Zeitpunkt des Gremienentscheids (September jeden Jahres) noch nicht abgeschlossen sind.
Mit dem Förderprogramm soll die Schaffung weiterer Begegnungsräume und -möglichkeiten flankiert und eingetragene Vereine nicht kommerzieller Begegnungsinitiativen, die als Dritte das gesellschaftliche Miteinander im jeweiligen Stadtteil (und darüber hinaus), nachfolgend Quartier genannt, beleben und prägen, in ihrem bürgerschaftlichen Engagement für die Kölner Stadtgesellschaft unterstützt werden.
Die Förderhöchstgrenze ist auf maximal 25.000 € pro Antragsteller*in und Jahr festgesetzt. Der*die Antragsteller*in bringt einen Eigenanteil in Höhe von 10 % in Form von Eigenmitteln, Sachleistungen oder Eigenleistungen ein.
Der Antrag auf ganzjährige institutionelle Fördermittel für das Folgejahr beim Amt für Soziales, Arbeit und Senioren der Stadt Köln sollte fristwahrend bis zum 31. Oktober des Vorjahres eingereicht werden.
Anträge auf Projektförderung können auch unterjährig gestellt werden.
Die UNO-Flüchtlingshilfe fördert auch ausgewählte Hilfsprojekte in Deutschland. Der Fokus der Projektförderung liegt dabei auf der Beratung und Betreuung von Geflüchteten, z.B. in den Bereichen Gesundheitsförderung oder Rechts- und Asylverfahren, um sie dabei zu unterstützen, ein selbstbestimmtes Leben führen zu können. Da besonders Schutzbedürftige wie etwa Frauen, Kinder, Ältere und Menschen mit Behinderung am schwersten von Flucht und Vertreibung betroffen sind, werden Projekte für diesen Personenkreis sowie Projekte in strukturschwachen Gebieten bevorzugt gefördert. Ebenso werden durch die UNO-Flüchtlingshilfe Projekte gefördert, die ein Bewusstsein für das Schicksal von Flüchtlingen schaffen und somit das Verständnis und die Hilfsbereitschaft in der Gesellschaft stärken.
Kernbereiche der Projektförderung in Deutschland:
Wer ist antragsberechtigt?
Förderanträge können von als gemeinnützig anerkannten Organisationen, Institutionen, Vereinen oder Wohlfahrtsverbänden gestellt werden, die im Bereich der Flüchtlingsarbeit bereits über Projekterfahrung verfügen und deren inhaltliche Projektausrichtung sich innerhalb der geförderten Kernbereiche der UNO-Flüchtlingshilfe befindet.
Projektantragsfrist:
Die Antragsfristen für 2024 sind:
22. Januar
11. April
10. Juli
19. September
Mit der Welcome Alliance von ProjectTogether bauen wir ein sektorenübergreifendes Netzwerk auf, das sich für die Bedarfe von geflüchteten und neuzugewanderten Menschen einsetzt und strukturelle Veränderungen bewirkt. Dafür bieten wir finanzielle, personelle und relationale Ressourcen, praktische Unterstützung und eine Community.
Als Instrument der Welcome Alliance bündelt der Fund finanzielle Mittel von Stiftungen, Unternehmen und Einzelpersonen und ermöglicht eine niedrigschwellige Finanzierung von Lösungsansätzen, die das Ankommen und die Teilhabe von neuzugewanderten Menschen in Deutschland strukturell verbessern. Insbesondere werden Kollaborationen (Collective-Action-Projekte) gefördert, die aus der Arbeit in den Wirkungsfeldern der Welcome Alliance hervorgehen. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Förderung von Migrant/innen-Selbstorganisationen.
Die maximale Fördersumme liegt bei 100.000 €.
Die Bewerbung findet in drei Stufen statt:
Der Wettbewerb "Aktiv für Demokratie und Toleranz" wird jedes Jahr vom Bündnis für Demokratie und Toleranz – gegen Extremismus und Gewalt ausgeschrieben. Damit unterstützt das von der Bundesregierung gegründete BfDT zivilgesellschaftliche Aktivitäten im Bereich der praktischen Demokratie- und Toleranzförderung.
Es werden in diesem Jahr vor allem Projekte gesucht, die mit innovativen und nachhaltigen Ansätzen
Den Preistragenden winken Geldpreise von bis zu 10.000 Euro und eine verstärkte Präsenz in der Öffentlichkeit sowie ein Workshop-Angebot, welches die Interessen der Preisträgerprojekte aufgreift.
Für Anerkennung des ausländischen Abschlusses in Deutschland oder die Zeugnisbewertung durch die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen können Anträge auf einen Kostenzuschuss für das Anerkennungsverfahren erstellt werden:
Förderfähig sind
Neue Zuschussmöglichkeit für Qualifizierungskosten:
Seit dem 1. Februar 2020 können über das vom Bundesministerium für Bildung und Forschung geförderte Projekt „Anerkennungszuschuss“ auch Anträge auf eine Förderung von Qualifizierungskosten gestellt werden.
Förderfähig sind
In der Broschüre „Kooperations-und Fördermöglichkeiten für flüchtlingsbezogene Veranstaltungen und Projekte“ führt der Flüchtlingsrat NRW die unterschiedlichen Organisationen und Institutionen auf, die flüchtlingsbezogene Projekte unterstützen.