logo
Flüchtlingshilfe im Erzbistum Köln
finanziellehilfe

Finanzielle Hilfe

Erzbistum Köln: Finanzielle Mittel für Flüchtlingshilfe in Kirchengemeinden, Verbänden und Vereinen stehen in 2025 weiterhin und unvermindert zur Verfügung

Ideen und Maßnahmen von Pfarrgemeinden, Gruppierungen und Initiativen, die geeignet sind, die Willkommens- und Integrationskultur in den Seelsorgebereichen zu fördern und zu stärken, unterstützt das Erzbistum finanziell. Dies können z.B. Projekte, Aktionen und Veranstaltungen sowie Bildungsmaßnahmen für geflüchtete Menschen und ehrenamtlich Tätige sein. Gefördert werden Sach- und Honorarkosten, wenn eine Finanzierung aus öffentlichen Mitteln (z.B. gemäß Bildungs- und Teilhabegesetz) nicht möglich ist. Es wird erwartet, dass auch vorhandene örtliche Caritasgelder eingebracht werden.

Bitte nutzen Sie diese Fördermöglichkeit, um auch für neuankommende Menschen aus der Ukraine und anderen Fluchtländern geeignete Angebote aufzubauen. Bitte beachten Sie dazu auch unsere Förderhinweise „Ukraine-Hilfe für Ankommende“ weiter unten.

Weitere Mittel stellt das Erzbistum bereit, um Aktionen zu finanzieren, die im Rahmen der Flüchtlingshilfe von Caritas- und Fachverbänden aufgebaut und fortgeführt werden. Ebenso gefördert werden strukturell angelegte Integrationsmaßnahmen wie zum Beispiel

  • Sprachkurse für Flüchtlinge und Qualifizierungsmaßnahmen für Ehrenamtliche der Bildungswerke,
  • Integrationsangebote in katholischen Jugendeinrichtungen
  • Integrationsarbeit in Kindertageseinrichtungen
  • Integrationsarbeit in Schulen, Erziehungsberatungsstellen und Schwangerschaftsberatung
  • FSJ/BFD- und Arbeitsmarktprojekte zur gesellschaftlichen Integration von geflüchteten Menschen.
  • Ausbau der psychosozialen Beratung für aus der Ukraine geflüchtete Menschen.

Im Haushaltsjahr 2025 werden die laufenden Projekte mit dem Schwerpunkt „Gewaltschutzarbeit mit Flüchtlingsfrauen“ weiter gefördert.

Telefon für Fragen rund um die Aktion Neue Nachbarn

Erzbistum Köln
50606 Köln

werktags von 9 bis 13 Uhr

Antragstellung

Unterschriebene Anträge auf Mittel aus dem Flüchtlingsfonds des Erzbistums Köln und Anlagen sollten, wenn möglich, digital per E-Mail an fluechtlingshilfe@erzbistum-koeln.de gesendet werden. Eine Antragstellung per Post ist ebenso möglich.

Weitere Fördermöglichkeiten und Ausschreibungen

Unterstützung für betroffenen Familien mit Kindern aus NRW

Nachbarschaftliche Hilfe in NRW und Solidarität mit Kindern und Jugendlichen in Not – dafür steht seit über 20 Jahren die Aktion Lichtblicke. Die Jahrhundert-Unwetter und die damit verbundene Flutkatastrophe haben Mitte Juli 2021 viele Regionen in NRW sehr hart getroffen. Bei einigen Familien hat das Schicksal besonders schlimm zugeschlagen, da sie in den Fluten einen geliebten Menschen verloren haben. Viele werden aber auch erhebliche Sachschäden an Häusern, Wohnungen und Hausrat beklagen müssen, manche haben sogar ihr Zuhause durch die Wassermassen komplett verloren. In diesen schweren Zeiten ist die Aktion Lichtblicke ganz nah bei den betroffenen Familien mit Kindern aus NRW, die durch die Unwetter in eine existentiell bedrohliche Situation gekommen und schnell auf finanzielle Unterstützung angewiesen sind. Die Aktion Lichtblicke möchte einen kleinen Lichtblick in dieser schwierigen Zeit anbieten und sich mit Familien in NRW solidarisch zeigen.

Hilfesuchende können eine formlose E-Mail an unwetterhilfe@lichtblicke.de. Bitte nur den Namen, Wohnort und Telefonnummer angeben. Das Lichtblicke-Team wird schnellstmöglich Kontakt aufnehmen und das weitere Verfahren erläutern.

ichtblicke-Team wird schnellstmöglich Kontakt aufnehmen und das weitere Verfahren erläutern.

Zeichen setzen! Für mehr Respekt und Vielfalt - Gemeinsam gegen Ausgrenzung.

Die Aktion Mensch fördert seit über 20 Jahren Projekte, die Kinder und Jugendliche stark machen. Mobbing ist eins der Probleme, die junge Menschen heute am stärksten belasten.

Junge Menschen mit und ohne Behinderung sollen aktiv an der Projektumsetzung mitwirken. Vorhaben mit fehlender inklusiver Ausrichtung sind nur in begründeten Ausnahmefällen förderfähig. 

  • Die Förderung umfasst Angebote und Aktionen, die
    • sich kreativ und aktionsorientiert für Vielfalt und Toleranz einsetzen
    • auf aktive Selbstwirksamkeit und sichtbare inklusive Haltung setzen
    • sich gegen Mobbing und Ausgrenzung positionieren
  • Antragszeitraum: bis zum 31.03.2026, oder bis die Fördermittel in Höhe von 5 Mio. Euro ausgeschöpft sind
  • Projekt-Laufzeit: bis zu 12 Monate
  • Maximaler Zuschuss: 7.500 €

>> Weitere Infos über Förderprogramm

>> Programinfo (PDF)

Amadeu-Antonio-Stiftung - Kein Raum für rechte Gewalt

Die Amadeu Antonio Stiftung fördert bundesweit zivilgesellschaftliche Initiativen, die rechtsextremen Tendenzen entschieden entgegentreten. 

Gefördert werden Projekte vor allem in kleinstädtischen, ländlichen und strukturschwachen Regionen oder dort, wo es Lücken staatlichen Handelns gibt.

  • Der Höchstbetrag einer Förderung durch die Amadeu Antonio Stiftung beläuft sich in der Regel auf 2.500 Euro, im Gegenwind-Förderfonds sind für Projekte in Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt Summen bis 5.000 Euro möglich.
  • Es gibt keine Bewerbungsfrist. Entscheidungen über Anträge werden im Rahmen des regulären Auswahlverfahrens getroffen.

>> Projektförderung - Amadeu Antonio Stiftung

>> zu den Förderkriterien

Andere Zeiten e.V. fördert fortlaufend christliche Projekte

Der gemeinnützige Verein Andere Zeiten unterstützt Menschen bei der Suche nach Gott und auf dem Weg ihres Glaubens: mit meditativen und informativen Texten, mit Aktionen und Symbolen zum Anfassen.

Andere Zeiten fördert fortlaufend christliche Projekte. Der Vorstand entscheidet in monatlicher Sitzung über die jeweils vorliegenden Projektanträge.

Die Interessierten können (per Post oder Mail-Anhang) eine formlose Projektbeschreibung einreichen, aus der hervorgeht, wer hinter dem Projekt steht, an wen es sich richtet, wo der christlich einladende Aspekt des Projektes ist und einen ungefähren Kostenplan. Es gibt keine formellen Vorgaben oder Antragsformulare. Entscheidend ist, dass der missionarische Charakter des Projektes deutlich wird.

Für den Missionspreis können aber auch unabhängig von der Vorstandsempfehlung Bewerbungen eingereicht werden. Die Jury entscheidet in eigener Sitzung über die Vergabe des Missionspreises.

bafa: Willkommenslotsen

Das Programm „Unterstützung von Unternehmen bei der passgenauen Besetzung von Ausbildungsplätzen mit Jugendlichen aus dem Inland, aus dem Ausland oder mit Fluchthintergrund“ wird durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie gefördert.

Gefördert werden Informationsmaßnahmen und Beratungsleistungen sowie sonstige Maßnahmen, die von den Willkommenslotsen in ihren Regionen mit dem Ziel erbracht werden, Unternehmen bei der betrieblichen Integration von Geflüchteten zu unterstützen.

  • Förderhöhe: bis zu 70 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben
  • Ausschreibungsrhythmus: jährlich
  • Anträge sind jährlich bis zum 30. September des dem Projektbeginn vorangehenden Haushaltsjahres einzureichen

Förderprojekte des Bonifatiuswerks

Das Bonifatiuswerk unterstützt Katholiken in Regionen, in denen sie als Minderheit – in der sog. Diaspora – ihren Glauben leben. Durch die vier Hilfsarten der Bau-, Verkehrs-, Kinder- und Glaubenshilfe werden Projekte in Deutschland, Nordeuropa und den baltischen Ländern Estland und Lettland gefördert.

  • Glaubenshilfe

In Deutschland sehen wir uns mit einer veränderten Situation konfrontiert. Gläubige Katholiken erfahren auch dort Einsamkeit im Glauben, wo Christen die Mehrheit in der Gesellschaft stellen. Die Zahl derjenigen wächst, die sich bewusst von Glaube und Kirche distanzieren oder gleichgültig gegenüberstehen. Daher fördert Das Bonifatiuswerk in ganz Deutschland Projekte, die einen deutlich evangelisierenden Charakter besitzen.

- Unterstützt werden Projekte, die sich vor allem an kirchenferne Menschen richten, den Glauben und die Kirche ins Gespräch bringen, Bewusstsein für religiöse Inhalte schaffen oder auf innovative Weise für den Glauben einstehen.

>> Weitere Infos finden Sie unter: www.bonifatiuswerk.de/de/hilfen/glaubenshilfe/

 

Mit dem Förderprogramm „Räume des Glaubens eröffnen“ unterstützt Das Bonifatiuswerk innovative christliche Projekte, die Lebenswelt und Evangelium zusammenbringen. Das Bonifatiuswerk bietet hierfür nicht nur eine finanzielle Förderung zur Verwirklichung Ihres Projektes, sondern auch eine begleitende Evaluation und eine Vernetzung mit anderen missionarischen Initiativen.

Es gibt keine Antragsfrist. Die Anträge können im laufenden Jahr gestellt werden.

>> Weitere Infos zu den Förderkriterien finden Sie unter: www.bonifatiuswerk.de/raume-des-glaubens/

Vierte Projektphase gestartet – Einzelinitiativen können sich bewerben und bis zu 15.000 Euro erhalten

Das interreligiöse Projekt „Weißt du, wer ich bin?“ bekommt eine Neuauflage. Damit führen die Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in Deutschland (ACK), der Zentralrat der Juden in Deutschland, die Türkisch-Islamische Union (DITIB), der Islamrat für die Bundesrepublik Deutschland, der Verband der Islamischen Kulturzentren (VIKZ) und der Zentralrat der Muslime in Deutschland (ZMD) ihr bundesweites Engagement für interreligiöse Verständigung und Zusammenarbeit fort.

  • Die Schwerpunkte der vierten Projektphase liegen auf der zielgruppenspezifischen Bildungsarbeit, der gemeinsamen Verständigung über Menschenrechte und der Stärkung von nachbarschaftlichem Engagement.
  • Die Digitalisierung von interreligiösen Bildungs- und Begegnungsformaten wird mit einem besonderen Förderschwerpunkt in diesem Bereich unterstützt.

Einzelinitiativen können mit bis zu 15.000 Euro gefördert werden.

Das Bundesprogramm "Gesellschaftlicher Zusammenhalt - Vor Ort. Vernetzt. Verbunden."

Das Bundesprogramm "Gesellschaftlicher Zusammenhalt - Vor Ort. Vernetzt. Verbunden." fördert rund 300 Projekte, die das interkulturelle Miteinander vor Ort verbessern und den gesellschaftlichen Zusammenhalt zu stärken sollen.

Im Mittelpunkt des Bundesprogramms "Gesellschaftlicher Zusammenhalt – Vor Ort. Vernetzt. Verbunden." (BGZ) steht die Förderung von Projekten, die das interkulturelle Zusammenleben vor Ort in den Städten, Kommunen und im ländlichen Raum nachhaltig verbessern, den Spracherwerb begleiten, Teilhabe ermöglichen und zum gemeinsamen, freiwilligen Engagement ermutigen.

Die Fördermittel (maximal 70.000 Euro pro Jahr und Förderjahr für einen Zeitraum von bis zu 36 Monaten) werden einmal jährlich in der Regel im Frühjahr im Rahmen eines Interessenbekundungsverfahrens ausgeschrieben auf: auf www.bgz-vorort.de .

CaritasStiftung im Erzbistum Köln

Die CaritasStiftung im Erzbistum Köln fördert laut ihrer Satzung die Arbeit des katholisch-caritativen Wohlfahrtswesens. Dabei sind die Bekämpfung der Armut, die Integration von Randgruppen und die Stärkung von Jugend und Familie die zentralen Themen der Fördertätigkeit. Für die Antragstellung müssen verschiedene Voraussetzungen erfüllt werden. Wenn diese erfüllt sind, können Sie einen Antrag stellen.

Wer kann einen Antrag stellen?

Träger, die Mitglied im Diözesan-Caritasverband für das Erzbistum Köln e. V. sind
Träger mit Sitz im Erzbistum Köln, die die Arbeit des kirchlich-katholischen Wohlfahrtswesens unterstützen.

Was wird gefördert?

Es können sowohl Personal- als auch Sachkosten gefördert werden.

Weitere Informationen finden Sie in der Satzung und den Vergaberichtlinien der CaritasStiftung

Antragstellung

Das Kuratorium der CaritasStiftung tagt dreimal im Jahr und entscheidet dann über eine mögliche Förderung. Bevor Ihr Antrag dem Kuratorium vorgelegt werden kann, ist eine Prüfung Ihres Antrags erforderlich (S. Förderkriterien). Deshalb hat die Stiftung Fristen festgesetzt, die unbedingt einzuhalten sind:

  • bis spätestens 31. Juli für die Kuratoriumssitzung im Oktober
  • bis spätestens 30. November für die Kuratoriumssitzung im Februar des Folgejahres

DKHW: Sonderfonds „Hilfe für geflüchtete Kinder und ihre Familien“

Das Deutsche Kinderhilfswerk hat einen Sonderfonds aufgelegt. Über den Fonds werden bundesweit Projekte gefördert, die gezielt geflüchtete Kinder unterstützen. 

Bei aus Krisengebieten geflüchteten Kindern handelt es sich um eine besonders 
vulnerable Gruppe, auf die besonderes Augenmerk gelegt werden muss. Das gilt 
insbesondere für unbegleitete minderjährige Geflüchtete.

  • Förderfähige Kosten: Personal-/Honorarkosten, Sachkosten, Verwaltungspauschale
    Förderhöhe: In der Regel werden bis zu 5.000 € pro Antrag 
  • Ausschreibungsrhythmus: fortlaufend

>> Förderantragstellen und weitere Infos

Deutsche Bahn Stiftung „Dialog fördern - Demokratie stärken"

"Als Deutsche Bahn Stiftung stehen wir ein für Vielfalt, ein friedliches Miteinander, Respekt und Toleranz. Hass, Hetze, Diskriminierung und Rassismus dürfen in unserer Gesellschaft keinen Platz haben. 

Mit unserer Ausschreibung 2025 „Dialog fördern – Demokratie stärken“ knüpfen wir an das Vorjahr („Demokratie stärken“) an und schärfen den Fokus."

  • Die Zielgruppe der Ausschreibung sind Jugendliche (ab 16 Jahren) und Erwachsene. Projekte in ländlichen Regionen oder der Einbezug von Menschen aus ländlichen Regionen sind besonders erwünscht.
  •  10-15 Projekte erhalten insgesamt eine Förderung von rund 200.000 Euro
  • Antragsfrist: 30. Januar bis 28. Februar (23:59 Uhr)
  • Ausschreibung 2025 beendet 

Die Deutsche Postcode Lotterie

Die Deutsche Postcode Lotterie fördert Projekte von gemeinnützigen Organisationen in ganz Deutschland aus den Bereichen Chancengleichheit, Natur- und Umweltschutz sowie sozialer Zusammenhalt.

Das Projekt muss den Förderrichtlinien entsprechen und es werden ausschließlich Projekte mit diesen Förderschwerpunkten gefördert:

  • Sozialer Zusammenhalt
  • Chancengleichheit
  • Natur- und Umweltschutz

Förderrunde 2026-01

  • Fristende Interessenbekundung: 16.01.2026
  • Fristende Förderantrag: 30.01.2026
  • Rückmeldung bis: 31.07.2026

>> Förderrichtlinien (PDF, 21. Juli 2025)

Deutschen Engagementpreis 2025

Unter dem Motto „Nachwuchs sichern und Zukunft gestalten – Talente fördern und Potenziale entfalten“ können sich ab sofort gemeinnützige Initiativen, Vereine, Verbände und Stiftungen, gGmbHs sowie öffentliche Einrichtungen aus Nordrhein-Westfalen um den Engagementpreis NRW 2025 bewerben.

Die Staatssekretärin für Sport und Ehrenamt des Landes Nordrhein-Westfalen, Andrea Milz, hat diesen Preis ausgelobt, mit dem vorbildliche Projekte des bürgerschaftlichen Engagements gewürdigt und bekannt gemacht werden sollen. Der Engagementpreis NRW 2025 richtet sich an herausragende ehrenamtliche Projekte, die gute Beispiele für die gelungene Nachwuchsgewinnung sind und somit einen relevanten Beitrag in puncto Nachhaltigkeit des Engagements leisten.

Alle Informationen finden sich unter https://www.deutscher-engagementpreis.de/nominieren.

>> Bis zum 26. Oktober 2025 können Sie mitentscheiden, welches Projekt den Publikumspreis 2025 und damit 10.000 Euro Preisgeld erhält.

Dr. Buhmann Stiftung für interreligiöse Verständigung

„Zweck der Stiftung ist die Förderung des wechselseitigen Verständnisses zwischen Menschen verschiedener Religionszugehörigkeit und unterschiedlicher kultureller Herkunft. Insbesondere will sie das friedliche Zusammenleben von Menschen christlicher und muslimischer Tradition in gegenseitiger Toleranz und Achtung unterstützen. Einen Schwerpunkt bildet die Unterrichtung und Förderung von Kindern und Jugendlichen sowie der sie erziehenden und betreuenden Menschen.

Fördervolumen

Das Unterstützungsvolumen soll in der Regel 5.000 € pro Antrag nicht überschreiten. Bei Projekten, die in besonderem Maße dem Stiftungszweck (§2 der Satzung) entsprechen, ist eine höhere Förderung in Ausnahmefällen möglich.

Abgabefrist für Förderanträge

  • 14.10.2025 (Rückmeldung bis zum 04.11.2025)
  • 26.11.2025 (Rückmeldung bis zum 17.12.2025)
  • Projekte, die im Februar und März 2026 durchgeführt werden sollen, müssen spätestens 26.11.2025 beantragt werden. 

Mikroförderprogramm - DSEE-Förderprogramm für strukturschwache und ländliche Räume

Mit bis zu 2.500 Euro können ehrenamtlich getragene Organisationen in strukturschwachen und in ländlichen Regionen viel für ihre Engagierten tun. Mit dem Förderprogramm will die DSEE euch dabei unterstützen, Ehrenamtlichen das Leben leichter zu machen.

Die Fördermittel sind spätestens bis zum 15. November des Kalenderjahres anzufordern,

Elisabeth-Preis

Ab sofort können sich Projekte und Initiativen, die sich auf besondere Weise engagieren, um den Elisabeth-Preis der CaritasStiftung bewerben.

Der Hauptpreis und der Sonderpreis „jung + engagiert” an Jugendliche und junge Erwachsene würdigen den Einsatz für Menschen in Not.

Von einer unabhängigen Jury werden jeweils drei Projekte nominiert. Die Erstplatzierten erhalten ein Preisgeld von je 2.500 Euro. Alle übrigen Nominierten dürfen sich über 1.000 Euro freuen. Unter allen Bewerbungen, die von der Jury nicht für einen der ersten Plätze nominiert wurden, wird ein Publikumspreis verliehen, der mit 1.000 Euro dotiert ist. 

  • Insgesamt wurden jedes Jahr Preisgelder in Höhe von 16.500 Euro vergeben.
  • Die Bewerbungsfrist ist beendet. 

Preisverleihungen:

Diözesan-Caritasverband für das Erzbistum Köln e.V. | Ehe- und Familienfonds

Der Ehe- und Familienfonds des Erzbistums Köln fördert Maßnahmen und Beratungsaktivitäten zur Unterstützung von Ehe und Familie. Der Fonds dient der Förderung der ehe- und familienbezogenen Dienste, insbesondere im Hinblick auf die Weitergabe des Lebens und das Wohl der Kinder.

Es sollen innovative Projekte im Bereich von Ehe und Familie im Rahmen der vorhandenen Mittel gefördert werden, die nicht bzw. noch nicht zum finanziell gesicherten kirchlich-caritativen Angebot im Erzbistum Köln zählen.

Antragsfrist:

Die Frist ist beendet.

Antragsberechtigte:

Förderanträge an den Ehe- und Familienfonds können Katholische Kirchengemeinden, Verbände, Einrichtungen und Dienste in der Erzdiözese Köln stellen.

Die Antragstellung für 2026 ist geöffnet

Mit der Landesinitiative „Europa-Schecks“ unterstützt die Landesregierung Nordrhein-Westfalen herausragende Projekte europäischen Engagements, die sich in vielfältiger Weise für die europäischen Werte in NRW einsetzen, den Europagedanken in der Zivilgesellschaft und kommunalen Familie stärken und den Menschen die unterschiedlichen Facetten einer lebendigen Demokratie näher bringen. 

  • Die ausgewählten Projekte mit inhaltlichem Europaschwerpunkt werden mit bis zu 25.000 Euro unterstützt. 
  • Europa-Schecks können wie gewohnt laufend digital beantragt werden. Der Rhythmus der Stichtage verschiebt sich auf die geraden Monate.
  • Die Antragstellung für 2026 ist ab dem 1. Oktober 2025 geöffnet.

>> Europa-Scheck 2026

Der Fonds Soziokultur fördert ausschließlich zeitlich befristete und inhaltlich abgegrenzte Projekte

Der Fonds Soziokultur fördert ausschließlich zeitlich befristete und inhaltlich abgegrenzte Projekte. Dabei ist dem Kuratorium die aktive Partizipation (Beteiligung) von Laien/Nicht-Künstler*innen und die Arbeit mit einem kulturellen Medium sehr wichtig. Nicht Projekte „über“, sondern „mit“ Nichtkünstler*innen werden gesucht. Auch die Wahl eines gesellschaftspolitischen Themas/die Beschäftigung mit sozialen Fragestellungen spielen eine große Rolle bei der Auswahl der Förderprojekte.

Antragsberechtigt:

Initiativen, Vereine, Einzelpersonen, Gesellschaften des Bürgerlichen Rechtes, gemeinnützige Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Unternehmergesellschaften, private Stiftungen und auch kirchliche oder öffentliche Einrichtungen. Allerdings haben freie Träger der Kulturarbeit Vorrang vor kirchlichen und öffentlichen Antragsteller*innen.

Fördersumme:

min. 3.000 Euro – max. 30.000 Euro, jedoch nicht mehr als 80 % des Gesamtbudgets des beantragten Projektes.

Antragsfrist:

jährlich der 2. Mai und 2. November 

Projektlaufzeit:

  • Antragsfrist 2. Mai: Projektstart frühestens Mitte Juli des Antrags-Jahres
  • Antragsfrist 2. November: Projektstart ab 15. Januar des Folgejahres
  • Das Projekt muss nicht im laufenden Jahr abgeschlossen werden, der Fonds Soziokultur kann jahresübergreifend fördern. 
  • Die Projekte dürfen nicht länger als 3 Jahre andauern.

Förderprogramm "2.000 x 1.000 Euro für das Engagement"

Die Landesregierung NRW startete im letzten Jahr mit ersten Maßnahmen zur Umsetzung der Engagementstrategie. Hierzu gehört auch das Förderprogramm »2.000 x 1.000 Euro für das Engagement

Unter dem diesjährigen Förderthema „Engagiert in die Zukunft – junges Engagement fördern und neue Projekte gestalten“ werden Projekte gefördert, die von jungen Engagierten selbst durchgeführt werden oder junges Engagement stärken.

Eine Antragstellung für die Förderperiode 2025 ist vom 5. Mai bis zum 1. November 2025 möglich. 

>> Engagiert NRW (engagiert-in-nrw.de)

Heimat-Scheck: 1.000 Projekte mal 2.000 Euro

Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen will jährlich 1.000 Projekte mit jeweils 2.000 Euro fördern: Sie sind die Wertschätzung für die grenzenlose Vielzahl von kleinen Initiativen und Projektideen, ohne die unsere Gemeinschaft ein großes Stück ärmer und eintöniger wäre.

Der Heimat-Scheck ist der Möglichmacher für all solch gute Ideen und kleine Projekte, die eigentlich gar nicht viel Geld kosten, aber einen großen Mehrwert in der Sache versprechen. Antrag und Verwendungsnachweis sind auf ein Minimum reduziert.

Es können Maßnahmen gefördert werden, die sich mit dem Thema Heimat und Heimatgeschichte befassen, z.B.

  • Relaunch einer Homepage,
  • Organisation einer Sonderausstellung zu einem aktuellen Thema,
  • Renovierung eines Bürgertreffs,
  • Herausgabe einer Publikation zur Lokalgeschichte,
  • Materialkauf zur Herrichtung einer temporären Ausstellungsfläche.

Der Preis wird einmal jährlich vergeben. Die Maßnahme ist bis zum 31. Dezember des jeweiligen Haushaltsjahres durchzuführen.

Antragsfrist: 31. Oktober 2025

>> Antrag stellen

Innatura - Sachspenden für soziale Zwecke

  • Fabrikneue Sachspenden direkt von Herstellern oder Händlern
  • Zum Bestellen von Waren müssen Sie sich bei innatura als Netzwerkpartner registrieren. Dafür müssen Sie für eine in Deutschland als gemeinnützig anerkannte Organisation arbeiten und für diese eine gültige Freistellungsbescheinigung vorlegen.
  • Die Registrierung bei innatura ist kostenfrei und unverbindlich.

Bundesprogramm „Das Zukunftspaket für Bewegung, Kultur und Gesundheit“

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) 

Ziel des Zukunftspakets ist es, Bewegung, sportliche Betätigung, kulturelles Lernen, kulturelle Aktivitäten sowie die psychische und physische Gesundheit von Kindern und Jugendlichen zu fördern.

  • Die Höhe der Förderung liegt dabei bei maximal 100.000 Euro.
  • Gefördert werden projektbezogene Personal- und Sachausgaben sowie eine Verwaltungspauschale für indirekte Ausgaben in Höhe von sieben Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben.

>> Projekte & Zukunftspläne 2023 – Das Zukunftspaket (das-zukunftspaket.de)

 

Hinweis: "Leider wird es 2025 kein Zukunftspaket geben. Grund dafür ist, dass 2025 mit einer vorläufigen Haushaltsführung des Bundes startet. Jedoch arbeiten wir daran und hoffen, dass es 2026 wieder ein Zukunftspaket gibt, mit dem Kinder und Jugendliche ihre Projektideen umsetzen können."

 

>> Weitere Infos

Wanted! Remboldstiftung sucht Förderprojekte

Die Dr. Jürgen Rembold Stiftung zur Förderung des bürgerschaftlichen Engagements ist stets auf der Suche nach pfiffigen Förderprojekten, die entweder direkt bürgerschaftliches Engagement fördern oder zumindest weitgehend ehrenamtlich umgesetzt werden können. Deshalb hat sie unter dem Motto „Wanted!“ Förderrichtlinien entwickelt, um Interessierte anzuregen, sich um Fördermittel zu bewerben.

Die Fördergebiete der Stiftung sind äußerst vielfältig. Beispielhafte Projekte sind auf www.remboldstiftung.de beschrieben, ebenso wie die Förderrichtlinien. Die Stiftung freut sich über formlose, aber aussagefähige Projektförderanfragen.

RheinEnergie Stiftung Familie, Jugend/Beruf, Wissenschaft und Kultur

Mit den drei Stiftungen

  1. Kultur
  2. Familie
  3. Jugend/Beruf, Wissenschaft

leistet die RheinEnergie vielfältige Unterstützung auf verschiedenen Feldern. Ein Schwerpunkt bei allen drei Stiftungen liegt mit unterschiedlichen Akzenten im Bereich der Förderung von Kinder und Jugendlichen.

Voraussetzung für die Förderung ist, dass die beantragten Maßnahmen neu sind und Modellcharakter haben.

Förderschwerpunkte:

  • Familie
  • Jugend / Beruf (mit räumlichem Bezug zu Köln)
  • Kultur

Die Dauer der Förderung von Projekten und Maßnahmen ist auf maximal drei Jahre beschränkt.

Im Vorfeld zu der Antragstellung ist ein persönliches Kennenlernen wichtig. Daher wird ein Beratungsgespräch in den Räumen der RheinEnergieStiftungen zu Ihrem geplanten Projektvorhaben angeboten. Zusätzlich ist auch eine Beratung telefonisch oder per E-Mail möglich.

>> Weitere Infos

TRIBUTE TO BAMBI Stiftung

TRIBUTE TO BAMBI Die Stiftung hat den Zweck, bedürftigen Kindern und Jugendlichen, unabhängig von Nationalität, sozialem Stand oder Religion, konkret zu helfen und dazu beizutragen, dass sich deren Situation langfristig verbessert. Durch die Förderung der Jugendhilfe, Erziehung, Volks- und Berufsbildung sowie Kunst und Kultur soll sie dazu beitragen, dass Kinder und Jugendliche befähigt werden, ein selbst bestimmtes Leben zu führen und damit ein positives Mitglied unserer Gesellschaft zu werden. Des Weiteren bezweckt die Stiftung die Förderung der internationalen Gesinnung, um Kindern und Jugendlichen auf allen Gebieten der Kultur die damit verbundenen Werte und Toleranz zu vermitteln.

Die TRIBUTE TO BAMBI Stiftung fördert einzelne Projekte und leistet zudem strukturelle / institutionelle sowie Investitionsförderungen, die in direktem Zusammenhang mit Kinder- und Jugendhilfsprojekten stehen.

Anmeldung ausschließlich über Antragsformulare unter: https://www.tributetobambi-stiftung.de/foerderung

Einsendeschluss ist der 31. Oktober eines Jahres.

Sparkassenstiftungen

Die enge Bindung der Sparkassenstiftungen an ihre Region ermöglicht gemeinsame Initiativen und Unterstützung da, wo sie gebraucht wird. Beispiele:

Stiftung Jugendhilfe der Sparkasse Bonn

Die Stiftung richtet ihre Förderpolitik vor allem auf Projekte zur Bekämpfung der Bildungsarmut und zur Unterstützung von Projekten zur Förderung der sozialen Kompetenz. Dabei steht die Chancengerechtigkeit von Bonner Kindern und Jugendlichen im Vordergrund.

  • Die Stiftung entscheidet in der Regel zweimal jährlich über die Vergabe der Fördermittel.
  • Die Bewerbungsfristen sind der 1. März und 1. September.

Sozialstiftung der Kreissparkasse Köln

Anliegen unserer Sozialstiftung ist die Verbesserung der Lebensqualität beeinträchtigter Menschen im Rhein-Erft-Kreis, im Rheinisch-Bergischen Kreis und im Oberbergischen Kreis. Dies geschieht durch die Förderung sozialer Projekte für alle Altersgruppen. Insbesondere die Akteure, die sich hier kümmern und engagieren, erfahren unsere volle Wertschätzung und werden gerne von uns unterstützt.

Ihr Förderantrag muss bei der Stiftung spätestens bis zum 30. März eines jeden Jahres eingehen. Sie können einen Förderantrag nur für Projekte stellen, die zum Zeitpunkt des Gremienentscheids (September jeden Jahres) noch nicht abgeschlossen sind.

Stadt Köln - Förderprogramm „Dritte Orte“

Mit dem Förderprogramm soll die Schaffung weiterer Begegnungsräume und -möglichkeiten flankiert und eingetragene Vereine nicht kommerzieller Begegnungsinitiativen, die als Dritte das gesellschaftliche Miteinander im jeweiligen Stadtteil (und darüber hinaus), nachfolgend Quartier genannt, beleben und prägen, in ihrem bürgerschaftlichen Engagement für die Kölner Stadtgesellschaft unterstützt werden. 

  • Die Förderhöchstgrenze ist auf maximal 25.000 € pro Antragsteller*in und Jahr festgesetzt.
  • Eigenanteil: in Höhe von 10 % in Form von Eigenmitteln, Sachleistungen oder Eigenleistungen.
  • Der Antrag auf ganzjährige institutionelle Fördermittel für das Folgejahr beim Amt für Soziales, Arbeit und Senioren der Stadt Köln sollte fristwahrend bis zum 31. Oktober des Vorjahres eingereicht werden.
  • Anträge auf Projektförderung können auch unterjährig gestellt werden.

>> Mehr Infos

UNO-Flüchtlingshilfe

Die UNO-Flüchtlingshilfe fördert auch ausgewählte Hilfsprojekte in Deutschland. Der Fokus der Projektförderung liegt dabei auf der Beratung und Betreuung von Geflüchteten, z.B. in den Bereichen Gesundheitsförderung oder Rechts- und Asylverfahren, um sie dabei zu unterstützen, ein selbstbestimmtes Leben führen zu können. Da besonders Schutzbedürftige wie etwa Frauen, Kinder, Ältere und Menschen mit Behinderung am schwersten von Flucht und Vertreibung betroffen sind, werden Projekte für diesen Personenkreis sowie Projekte in strukturschwachen Gebieten bevorzugt gefördert. Ebenso werden durch die UNO-Flüchtlingshilfe Projekte gefördert, die ein Bewusstsein für das Schicksal von Flüchtlingen schaffen und somit das Verständnis und die Hilfsbereitschaft in der Gesellschaft stärken.

Kernbereiche der Projektförderung in Deutschland:

  • Rechtsberatung und Verfahrensbegleitung
  • Psychosoziale Beratung und Begleitung
  • Bildung und Integration
  • Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit

Wer ist antragsberechtigt?

Förderanträge können von als gemeinnützig anerkannten Organisationen, Institutionen, Vereinen oder Wohlfahrtsverbänden gestellt werden, die im Bereich der Flüchtlingsarbeit bereits über Projekterfahrung verfügen und deren inhaltliche Projektausrichtung sich innerhalb der geförderten Kernbereiche der UNO-Flüchtlingshilfe befindet.

Antragsfristen für 2026

werden Ende diesen Jahres veröffentlicht. 

>> Leitfaden zur Projektbeantragung

Welcome Alliance Fund für geflüchtete und neuzugewanderte Menschen

Mit der Welcome Alliance von ProjectTogether bauen wir ein sektorenübergreifendes Netzwerk auf, das sich für die Bedarfe von geflüchteten und neuzugewanderten Menschen einsetzt und strukturelle Veränderungen bewirkt. Dafür bieten wir finanzielle, personelle und relationale Ressourcen, praktische Unterstützung und eine Community.

Als Instrument der Welcome Alliance bündelt der Fund finanzielle Mittel von Stiftungen, Unternehmen und Einzelpersonen und ermöglicht eine niedrigschwellige Finanzierung von Lösungsansätzen, die das Ankommen und die Teilhabe von neuzugewanderten Menschen in Deutschland strukturell verbessern. Insbesondere werden Kollaborationen (Collective-Action-Projekte) gefördert, die aus der Arbeit in den Wirkungsfeldern der Welcome Alliance hervorgehen. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Förderung von Migrant/innen-Selbstorganisationen.

  • Die maximale Fördersumme liegt bei 100.000 €.
  • Die Bewerbung findet in drei Stufen statt:
    • Prüfung Grundkriterien
    • 30-minütiges Gespräch
    • Prüfung erweiterte Bewerbung
  • Die nächste Bewerbungsfrist
     12.11.2025

>> Zur Bewerbung

Wettbewerb "Aktiv für Demokratie und Toleranz"

Der Wettbewerb "Aktiv für Demokratie und Toleranz" wird jedes Jahr vom Bündnis für Demokratie und Toleranz – gegen Extremismus und Gewalt ausgeschrieben. Damit unterstützt das von der Bundesregierung gegründete BfDT zivilgesellschaftliche Aktivitäten im Bereich der praktischen Demokratie- und Toleranzförderung.

  • Anlässlich des 25-jährigen Jubiläums des Aktiv-Wettbewerbs werden im Sinne des Entstehungsgedankens in diesem Jahr insbesondere Projekte gesucht, die gegen Rechtsextremismus, Antisemitismus und Rassismus kämpfen.
  • Den Preistragenden winken Preisgelder von bis zu 10.000 Euro sowie jährliche Qualifizierungs- und Vernetzungsangebote. Außerdem werden die Preistragenden wie alle Gewinner*innen seit 2001 Teil des bundesweiten Aktiv-Netzwerks.
  • Bewerbungsschluss ist am 1. April 2025 abgelaufen.

Anerkennung "ausländischer" Abschlüsse - Zuschuss zu Qualifizierungskosten

Für Anerkennung des ausländischen Abschlusses in Deutschland oder die Zeugnisbewertung durch die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen können Anträge auf einen Kostenzuschuss für das Anerkennungsverfahren erstellt werden:

Förderfähig sind

  • Kosten, die im Rahmen der Antragstellung entstehen, also vor allem Gebühren und Übersetzungskosten
  • bis zu maximal 600 Euro pro Person

Neue Zuschussmöglichkeit für Qualifizierungskosten:

Seit dem 1. Februar 2020 können über das vom Bundesministerium für Bildung und Forschung geförderte Projekt „Anerkennungszuschuss“ auch Anträge auf eine Förderung von Qualifizierungskosten gestellt werden.

Erstattet werden:

  • 100 bis maximal 600 Euro für das Anerkennungsverfahren oder eine Zeugnisbewertung
  • Zusätzlich die Kosten von Qualifikationsanalysen bis zu 1.200 Euro

>>Förderrichtlinien

>> Flyer

Übersicht weiterer Fördermöglichkeiten in NRW

In der Broschüre „Kooperations-und Fördermöglichkeiten für flüchtlingsbezogene Veranstaltungen und Projekte“ führt der Flüchtlingsrat NRW die unterschiedlichen Organisationen und Institutionen auf, die flüchtlingsbezogene Projekte unterstützen.