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Flüchtlingshilfe im Erzbistum Köln

Freiwilliges Soziales Jahr nun auch für Geflüchtete

18.08.16, 08:12
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Thomas Schnorr
Freiwilliges Soziales Jahr nun auch für Geflüchtete


„Ich habe gelernt, anderen Menschen vorurteilsfreier zu begegnen“, sagt Gordon Zebrowski, der als FSJ-ler in der Notaufnahmestelle des Kinderheims „Haus Maria Frieden“ in Overath auch mit unbegleiteten Flüchtlingen zu tun hatte. Im Rahmen der „Aktion Neue Nachbarn“ bietet der Bildungsträger „Freiwillige soziale Dienste im Erzbistum Köln e. V.“ (FSD Köln) Jugendlichen und jungen Erwachsenen an, sich 12 Monate in der Flüchtlingshilfe zu engagieren

Jetzt können auch Geflüchtete ein Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) machen

20 Frauen und Männer im Alter von 18 bis 26 Jahren können 12 Monate und in Vollzeit eine soziale Einrichtung innerhalb des Erzbistums Köln unterstützen. Sie können tätig werden in

  • Pflegeheimen,
  • Krankenhäusern,
  • bei Jugendverbänden,
  • in Kinderheimen und
  • anderen sozialen Einrichtungen.

Je nach Einsatzstelle und Interesse können pflegerische, hauswirtschaftliche, haustechnische oder pädagogische Tätigkeiten übernommen werden.

Die Geflüchteten erhalten während des FSJ ein Taschengeld und einen Zuschuss zur Verpflegung, werden sozialversichert und vom FSD pädagogisch begleitet. Zur pädagogischen Begleitung zählt unter anderem die Teilnahme an fünf Bildungswochen sowie an zusätzlichen Tagesseminaren. Bei diesen Seminaren geht es um Spracherwerb, Ankommen in Deutschland, die Entwicklung von Perspektiven sowie die Reflektion der Rolle als FSJ-ler/-in in der Einsatzstelle.

Voraussetzungen

  • Fähigkeit, sich verständlich zu machen
  • psychische und physische Verfassung 39 Stunde pro Woche zu arbeiten
  • Um ein FSJ absolvieren zu könnten, muss eine Beschäftigungserlaubnis, ausgestellt von der zuständigen Ausländerbehörde, vorliegen.

Bitte beachten Sie: Der Status des Aufenthalts ist für die Aufnahme eines FSJ im Rahmen des Projekts „Flüchtlingshilfe“ nicht relevant. Um in FSJ beginnen zu können, ist es nicht notwendig, dass eine Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis vorliegt.

Bewerbungsverfahren

  • Bei einem persönlichen Gespräch suchen wir dann gemeinsam mit der Bewerberin/dem Bewerber nach einer geeigneten Einsatzmöglichkeit innerhalb des Erzbistums Köln. Dabei wird auf Vorkenntnisse, Interessen, Vorlieben und die gute Erreichbarkeit der Einsatzstelle geachtet.
  • Schriftliche Bewerbung an den FSD senden. Um den entsprechenden Bewerbungsbogen zu erhalten, senden Sie bitte eine Mail an triller@fsd-koeln.de  .
  • Vorstellung und evtl. Hospitation in der Einsatzstelle, die in Frage kommen könnte.
  • Sind sich beide Seiten einig, wird ein Vertrag abgeschlossen.

Leistungen

  • 363 Euro Taschengeld + 50 Euro Zuschuss zur Verpflegung
  • Inwiefern das Taschengeld auf die Sozialleistungen angerechnet wird und ggf. weitere Kosten abgezogen werden, ist derzeit noch nicht final geklärt.
  • Anleitung in der Einsatzstelle und bei Bedarf Unterstützung durch die zuständige Mitarbeiterin des FSD
  • Kostenlose Teilnahme an den Bildungsseminaren sowie an den Tagesseminaren
  • Bescheinigung und Abschlusszeugnis

Sollte Sie das ansprechen oder sollten Sie eine Person mit Fluchterfahrung kennen, für die ein FSJ in Frage kommt, dann kontaktieren Sie Annika Triller, Projektreferentin „Flüchtlingshilfe“ beim FSD Köln per Mail an triller@fsd-koeln.de.

Freiwillige soziale Dienste im Erzbistum Köln e. V.

Steinfelder Gasse 16-18
50670 Köln