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Flüchtlingshilfe im Erzbistum Köln
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Finanzielle Hilfe

Erzbistum Köln: Finanzielle Mittel für Flüchtlingshilfe in Kirchengemeinden stehen in 2024 weiterhin und unvermindert zur Verfügung

Ideen und Maßnahmen von Pfarrgemeinden, Gruppierungen und Initiativen, die geeignet sind, die Willkommens- und Integrationskultur in den Seelsorgebereichen zu fördern und zu stärken, unterstützt das Erzbistum finanziell. Dies können z.B. Projekte, Aktionen und Veranstaltungen sowie Bildungsmaßnahmen für geflüchtete Menschen und ehrenamtlich Tätige sein. Gefördert werden Sach- und Honorarkosten, wenn eine Finanzierung aus öffentlichen Mitteln (z.B. gemäß Bildungs- und Teilhabegesetz) nicht möglich ist. Es wird erwartet, dass auch vorhandene örtliche Caritasgelder eingebracht werden.

Bitte nutzen Sie diese Fördermöglichkeit, um auch für neuankommende Menschen aus der Ukraine und anderen Fluchtländern geeignete Angebote aufzubauen. Bitte beachten Sie dazu auch unsere Förderhinweise „Ukraine-Hilfe für Ankommende“ weiter unten.

Weitere Mittel stellt das Erzbistum bereit, um Aktionen zu finanzieren, die im Rahmen der Flüchtlingshilfe von Caritas- und Fachverbänden aufgebaut und fortgeführt werden. Ebenso gefördert werden strukturell angelegte Integrationsmaßnahmen wie zum Beispiel

  • Sprachkurse für Flüchtlinge und Qualifizierungsmaßnahmen für Ehrenamtliche der Bildungswerke,
  • Integrationsangebote in katholischen Jugendeinrichtungen
  • Integrationsarbeit in Kindertageseinrichtungen
  • Integrationsarbeit in Schulen, Erziehungsberatungsstellen und Schwangerschaftsberatung
  • FSJ/BFD- und Arbeitsmarktprojekte zur gesellschaftlichen Integration von geflüchteten Menschen.
  • Ausbau der psychosozialen Beratung für aus der Ukraine geflüchtete Menschen.

Im Haushaltsjahr 2024 werden die laufenden Projekte mit dem Schwerpunkt „Gewaltschutzarbeit mit Flüchtlingsfrauen“ weiter gefördert.

Fördermittel des Erzbistums Köln für Flüchtlings- und Nachbarschaftshilfen

Förderungen von Nachbarschaftshilfen in Krisensituationen

Die Mittel der Aktion Neue Nachbarn aus dem Soforthilfefonds zur Unterstützung von pfarrgemeindlich gebundenem Ehrenamt sind auch für Aktivitäten zur Unterstützung der Nachbarschaftshilfe für die Linderung und Beseitigung der Folgen der Flutkatastrophe sowie für Aktionen zur Unterstützung besonders beeinträchtigter und benachteiligter Menschen in Zeiten der Corona-Krise zur Verfügung eingesetzt worden.

Die Antragstellung erfolgt mit dem Formular Antrag Flüchtlingsfonds.

Hilfen aus den Mitteln der Energiepreispauschale

Förderung von Aktionen in katholischen Kirchengemeinden und Verbänden mit "Hilfen aus den Mitteln der Energiepreispauschale"

Finanziell unterstützt werden Ideen und Maßnahmen von Kirchengemeinden und mit ihnen verbundene Gruppierungen, Einrichtungen, Verbände und Initiativen, die geeignet sind, durch gestiegene (Energie)Preise in Not geratene Menschen zu unterstützen und das solidarische Miteinander zu fördern und zu stärken. Neben einer Ausweitung vorhandener Angebote und Öffnungszeiten werden neue Aktionen und Veranstaltungen finanziell gefördert, um warme Räume zu öffnen und benötigte Unterstützungsangebote aufzubauen. Sollte eine mögliche Ausweitung/Neuaufstellung der förderfähigen Angebote an hohen Energiekosten scheitern, so können diese in pauschalierter Form gefördert werden. Für die Antragstellung nutzen Sie das Antragsformular "Hilfen aus den Mitteln der Energiepreispauschale".

Hotline für Flüchtlingsfragen

Erzbistum Köln
50606 Köln

werktags von 9 bis 16 Uhr

Antragstellung

Unterschriebene Anträge auf Mittel aus dem Flüchtlingsfonds des Erzbistums Köln und Anlagen sollten, wenn möglich, digital per E-Mail an fluechtlingshilfe@erzbistum-koeln.de gesendet werden. Eine Antragstellung per Post ist ebenso möglich.

Weitere Fördermöglichkeiten und Ausschreibungen

Digitale Ausstattung für Organisationen und einkommensschwache Familien

In der folgenden PDF-Datei finden Sie eine Auflistung von Fördermöglichkeiten für die Ausstattung mit digitalen Endgeräten. Die Fördermöglichkeiten sind in den Teil A (für Organisationen) und Teil B (für einkommensschwache Endverbraucher) unterteilt. 

Ankommen im Sport - Förderung für geflüchtete Kinder

Das Deutsche Kinderhilfswerk legt in Kooperation mit der Deutschen Sportjugend (dsj) einen neuen Förderfonds auf:  Vereine und Projekte werden darüber unterstützt, geflüchteten Kindern und Jugendlichen über den Sport ein gutes Einleben in Deutschland zu ermöglichen.

Bei aus Krisengebieten geflüchteten Kindern handelt es sich um eine besonders vulnerable Gruppe, auf die besonderes Augenmerk gelegt werden muss. Das gilt insbesondere für unbegleitete minderjährige Geflüchtete. Da das Deutsche Kinderhilfswerk satzungsgemäß nur im Inland tätig ist, widmet es sich Kindern und Familien, die sich aus akuten Krisengebieten auf der Flucht befinden und in Deutschland ankommen. 

Die Projekte sollen dazu beitragen, den geflüchteten Kindern über den gemeinsamen Sport einen niedrigschwelligen Zugang zur Gesellschaft zu ermöglichen. 

  • Förderhöhe: In der Regel werden es bis zu 5.000 Euro je Antragsteller*in zur Verffügung gestellt. 
  • Anträge können fortlaufend eingereicht werden.

>> Zum Antragsportal

Amadeu-Antonio-Stiftung - Kein Raum für rechte Gewalt

Im August diesen Jahres jähren sich die rassistischen Ausschreitungen in Rostock-Lichtenhagen zum 30. Mal. Damit kehrt für viele Betroffene auch die Erinnerung an alltägliche Gewalt und rechtsextremen Straßenterror zurück. Die Amadeu Antonio Stiftung startet eine Förderkampagne und unterstützt mit 50.000 € Projekte und Initiativen, die Angsträume aufbrechen und rechte Orte zurückkippen.

Es werden Projekte gefördert, die Empowerment ermöglichen, Solidarität mit Betroffenen herstellen und politische Konsequenzen einfordern. Die Amadeu-Antonio-Stiftung möchte die Projekte ermutigen, die den Täter*innen klar und deutlich zeigen, dass es vor Ort keinen Platz für Ungleichwertigkeitsfantasien und rechte Gewalt gibt.

Fördersumme: max. 5.000 Euro pro Projekt

Es gibt keine Bewerbungsfrist. Entscheidungen über Anträge werden im Rahmen des regulären Auswahlverfahrens getroffen.

>> zu den Förderkriterien

Unterstützung für betroffenen Familien mit Kindern aus NRW

Nachbarschaftliche Hilfe in NRW und Solidarität mit Kindern und Jugendlichen in Not – dafür steht seit über 20 Jahren die Aktion Lichtblicke. Die Jahrhundert-Unwetter und die damit verbundene Flutkatastrophe haben Mitte Juli 2021 viele Regionen in NRW sehr hart getroffen. Bei einigen Familien hat das Schicksal besonders schlimm zugeschlagen, da sie in den Fluten einen geliebten Menschen verloren haben. Viele werden aber auch erhebliche Sachschäden an Häusern, Wohnungen und Hausrat beklagen müssen, manche haben sogar ihr Zuhause durch die Wassermassen komplett verloren. In diesen schweren Zeiten ist die Aktion Lichtblicke ganz nah bei den betroffenen Familien mit Kindern aus NRW, die durch die Unwetter in eine existentiell bedrohliche Situation gekommen und schnell auf finanzielle Unterstützung angewiesen sind. Die Aktion Lichtblicke möchte einen kleinen Lichtblick in dieser schwierigen Zeit anbieten und sich mit Familien in NRW solidarisch zeigen.

Hilfesuchende können eine formlose E-Mail an unwetterhilfe@lichtblicke.de. Bitte nur den Namen, Wohnort und Telefonnummer angeben. Das Lichtblicke-Team wird schnellstmöglich Kontakt aufnehmen und das weitere Verfahren erläutern.

ichtblicke-Team wird schnellstmöglich Kontakt aufnehmen und das weitere Verfahren erläutern.

Aktion Mensch - Förderung von Vorhaben für Geflüchtete

Aktion Mensch - Förderung von Vorhaben für Geflüchtete
Der Förderfinder der Aktion Mensch hilft Ihnen, das passende Förderangebot für Ihr Vorhaben zu finden.

> https://www.aktion-mensch.de/foerderung/antrag/foerderfinder

Information des Deutschen Caritasverband e.V. :
> Strukturelle Mindestanforderungen an Organisationen für eine finanzielle Förderung

Aktion Mensch – Das Förderprogramm „Digitale Teilhabe für alle“ 

Die Aktion Mensch fördert inklusive Medienarbeit, die allen Beteiligten die Möglichkeit gibt, ihre Wünsche und Ideen aktiv einzubringen und zu gestalten. Ziel ist das Erlernen eines selbstbestimmten, verantwortungsbewussten, kritischen, souveränen, kompetenten und kreativen Umgangs mit den Medien. Alle Beteiligten sollen daher Inhalte bewerten, Konsequenzen einschätzen und selbst Medienprodukte erstellen können.

  • Förderidee

Die Zielgruppen sollen ihr Recht auf Teilhabe an der digitalen Welt besser wahrnehmen, ihre Möglichkeiten der Selbstbestimmung, Selbsthilfe und sozialen Teilhabe erweitern, digitale Kompetenzen erwerben oder vertiefen sowie neue Zugangsmöglichkeiten erhalten und Einschränkungen besser kompensieren.

  • Zielgruppen: Menschen mit Behinderung, Kinder und Jugendliche, Menschen in besonderen sozialen Schwierigkeiten.
  • Maximaler Zuschuss: 20.000 Euro Vorhaben zur inklusiven Medienarbeit bis zu 15.000 Euro.
  • Laufzeit: bis zu 2 Jahren  

Anträge können vom 1. Januar 2023 bis 31. Dezember 2024 gestellt werden.

Aktion Mensch - Neue Förderaktion “Kunst und Kultur für alle”

Mit der Förderaktion „Kunst und Kultur für alle“ möchte Aktion mensch Menschen mit und ohne Behinderung Möglichkeiten bieten, eigenständig Ideen und Projekte im Bereich Kunst und Kultur zu entwickeln und umzusetzen. Im Rahmen der Förderaktion können bis zu 10.000 Euro Zuschuss beantragt werden: 5.000 Euro für das inhaltliche Projekt und 5.000 Euro für die barrierefreie Ausgestaltung.

Die Vorhabens-Optionen sind vielfältig:

  • Theater und Tanz (Theateraufführungen, Tanzprojekte etc.)
  • Film und Audio (Hörspiele, Filmprojekte etc.)
  • Musik (Konzerte, Chorprojekte, Instrumente lernen etc.)
  • Kunst (Fotografie, Malerei, Graffiti etc.)
  • Handwerk (Nähen, Stricken, Basteln, Schreinern, Töpfern etc.)

Zielgruppen

  • Menschen mit Behinderung
  • Menschen in besonderen sozialen Schwierigkeiten
  • Kinder und Jugendliche

Aktion Mensch Stiftung – Förderung von Modellprojekten zur „Inklusion durch Digitalisierung“

Die Aktion Mensch Stiftung fördert „Modellprojekte“, die wirksame und wegweisende Impulse geben, um die Lebenssituation und Teilhabechancen von Kindern und Jugendlichen und/oder Menschen mit Behinderung und ihrer Angehörigen zu verbessern und Inklusion zu verwirklichen. Um eine große gesellschaftliche Breitenwirkung zu erreichen, werden innovative Ideen und Konzepte zur Inklusion durch Digitalisierung mit multiplikatorischem Charakter gefördert, die in der Regel bundesweit mit Kooperationspartnern umgesetzt und verbreitet werden können.

Beispielhafte Inhalte

  • Entwicklung und Umsetzung barrierefreier digitaler Angebote für Freizeit, Bildung und Arbeit
  • Erarbeitung von Hybridlösungen zur Verknüpfung digitaler und analoger Angebote

Das Antragsverfahren ist zweistufig. Es wird empfohlen, zuerst eine einjährige Planungsphase (Zuschuss 50.000 Euro) vorzuschalten. Der anschließende Modellprojektzeitraum beträgt bis zu 3 Jahre und 600.000 Euro Zuschuss, bei einer Förderquote von 90%.

Bei konkretem Interesse können sich die Projektverantwortlichen mit einer Projektskizze direkt an Herrn Hoch richard.hoch@caritas.de wenden.

Hinweis: Das beantragte Zuschussvolumen der eingegangenen Anträge überschreitet aktuell die zur Verfügung stehenden Fördermittel bei Weitem. Die Aktion Mensch Stiftung wird daher für die Förderung eine Auswahl aus den bereits vorliegenden Anträgen treffen und bis auf Weiteres keine Neuanträge mehr entgegennehmen.
Sobald die finanziellen Möglichkeiten die Entgegennahme neuer Anträge wieder erlaubt, wird das elektronische Antragssystem wieder für Neuanträge geöffnet.

Andere Zeiten e.V. fördert fortlaufend christliche Projekte

Der gemeinnützige Verein Andere Zeiten unterstützt Menschen bei der Suche nach Gott und auf dem Weg ihres Glaubens: mit meditativen und informativen Texten, mit Aktionen und Symbolen zum Anfassen.

Andere Zeiten fördert fortlaufend christliche Projekte. Der Vorstand entscheidet in monatlicher Sitzung über die jeweils vorliegenden Projektanträge.

Die Interessierten können (per Post oder Mail-Anhang) eine formlose Projektbeschreibung einreichen, aus der hervorgeht, wer hinter dem Projekt steht, an wen es sich richtet, wo der christlich einladende Aspekt des Projektes ist und einen ungefähren Kostenplan. Es gibt keine formellen Vorgaben oder Antragsformulare. Entscheidend ist, dass der missionarische Charakter des Projektes deutlich wird.

Für den Missionspreis können aber auch unabhängig von der Vorstandsempfehlung Bewerbungen eingereicht werden. Die Jury entscheidet in eigener Sitzung über die Vergabe des Missionspreises.

aidFIVE digitale Soziallotterie

aidFIVE ist eine digitale Soziallotterie. Wir bieten Anschubfinanzierung für soziale Projekte in Höhe von 40.000 – 60.000 Euro. Es gibt zwei Förderschwerpunkte, hilfebedürftige Menschen und Kinder und Jugendliche.

Vom 01. bis zum 31. März können sich wieder alle Organisationen für eine Projektförderung bewerben, die mit ihrer Arbeit Kinder & Jugendliche und Hilfebedürftige Menschen adressieren.  

bafa: Willkommenslotsen

Die Chance, die eine nachhaltige betriebliche Integration beiden Seiten bietet, stellt Unternehmen gleichzeitig vor besondere Herausforderungen. Durch die professionelle Unterstützung der Willkommenslotsen soll der betriebliche Integrationsprozess begleitet und Unternehmen insbesondere dabei geholfen werden, rechtliche, organisatorische oder bürokratische Hürden zu überwinden.

Gefördert werden Informationsmaßnahmen und Beratungsleistungen sowie sonstige Maßnahmen, die von den Willkommenslotsen in ihren Regionen mit dem Ziel erbracht werden, Unternehmen bei der betrieblichen Integration von Geflüchteten zu unterstützen.

  • Förderhöhe: bis zu 70 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben
  • Ausschreibungsrhythmus: jährlich
  • Nächste Stichtage: 31.10.2024

BildungsChancen

Die Bildungslotterie fördert vorrangig Bildungsprojekte mit bis zu 20.000 Euro

Was wird gefördert?

Bildung entlang der gesamten Bildungskette, von der frühkindlichen und kindlichen bis zur beruflichen und akademischen Bildung sowie die Bildung von Erwachsenen.

Bildung wird dabei ganzheitlich und im weitesten Sinne als facettenreicher Überbegriff für Persönlichkeitsbildung, Ausbildung und lebenslanges Lernen verstanden. 

Zu fördernde Vorhaben sind beispielsweise:

  • Förderaktionen: Realisierung von lokalen Bildungsprojekten durch Pauschalförderung.
  • Projektförderung: Förderung von Inventar, Personalkosten, Sachkosten, Verwaltungskostenpauschale bei Bildungsprojekten.
  • Starthilfeförderung: Förderung des Aufbaus von neuen Bildungsprojekten mit Personalkosten, Sachkosten und Verwaltungskostenpauschale.
  • Investitionsförderung: Förderung des Erwerbs von Grundstücken, Bauten und Inventar bei Bildungsvorhaben.
  • Themenförderung: Förderung von Projekten zu ausgeschriebenen Themenschwerpunkten.
  • Institutionelle Förderung: Förderung von Institutionen für den Aufbau oder den Erhalt ihrer Infrastrukturen.

Förderzeitraum:

Die Dauer des geförderten Projektes sollte drei Jahre nicht überschreiten.

Antragsfristen:

1.03.2024, 12:00 Uhr bis einschließlich 30.04.2024, 24:00 Uhr.

>> Förderkriterien

Förderprojekte des Bonifatiuswerks

Das Bonifatiuswerk unterstützt Katholiken in Regionen, in denen sie als Minderheit – in der sog. Diaspora – ihren Glauben leben. Durch die vier Hilfsarten der Bau-, Verkehrs-, Kinder- und Glaubenshilfe werden Projekte in Deutschland, Nordeuropa und den baltischen Ländern Estland und Lettland gefördert.

  • Glaubenshilfe

In Deutschland sehen wir uns mit einer veränderten Situation konfrontiert. Gläubige Katholiken erfahren auch dort Einsamkeit im Glauben, wo Christen die Mehrheit in der Gesellschaft stellen. Die Zahl derjenigen wächst, die sich bewusst von Glaube und Kirche distanzieren oder gleichgültig gegenüberstehen. Daher fördert Das Bonifatiuswerk in ganz Deutschland Projekte, die einen deutlich evangelisierenden Charakter besitzen.

Unterstützt werden Projekte, die sich vor allem an kirchenferne Menschen richten, den Glauben und die Kirche ins Gespräch bringen, Bewusstsein für religiöse Inhalte schaffen oder auf innovative Weise für den Glauben einstehen.

Förderbeispiele:

    • Fahrradrikschas für Senioren, 10.000 €
    • Meditative Konzert- und Kulturreihe am Achorhof, 5.000 €
    • Social Media Pastoral der Salvatorianerinnen, 8.000 €

>> Weitere Infos finden Sie unter: www.bonifatiuswerk.de/de/hilfen/glaubenshilfe/

Sie leisten einen Beitrag zur kirchlichen Innovation, indem Sie die Kirche vor Ort offen, einladend und lebendig gestalten. Dafür experimentieren Sie kreativ mit ungewöhnlichen Aktionen, Initiativen und Orten. Dies kann in kleinen Schritten geschehen, etwa indem bestehende Aktivitäten (z.B. Angebote für junge Familien, Begleitung an Knotenpunkten des Lebens) verbessert werden. Dies kann aber auch in völlig neuen Initiativen geschehen, die z B. christliche Aktivitäten in ungewohnten Umgebungen entfalten. Eine lebendige Kirche zeichnet sich aus durch eine intensive Beteiligung der vorhandenen Mitglieder oder die Ansprache bislang glaubensfremder Menschen.

Mit dem Förderprogramm „Räume des Glaubens eröffnen“ unterstützt Das Bonifatiuswerk innovative christliche Projekte, die Lebenswelt und Evangelium zusammenbringen. Das Bonifatiuswerk bietet hierfür nicht nur eine finanzielle Förderung zur Verwirklichung Ihres Projektes, sondern auch eine begleitende Evaluation und eine Vernetzung mit anderen missionarischen Initiativen.

Es werden Anträge für Projekte entgegen genommen, die bis Ende 2024 inhaltlich abgeschlossen sind bzw. einen inhaltlichen Abschluss zu diesem Zeitpunkt möglich machen.

Es gibt keine Antragsfrist. Die Anträge können im laufenden Jahr gestellt werden.

>> Weitere Infos zu den Förderkriterien finden Sie unter: www.bonifatiuswerk.de/raume-des-glaubens/

Vierte Projektphase gestartet – Einzelinitiativen können sich bewerben und bis zu 15.000 Euro erhalten

Das interreligiöse Projekt „Weißt du, wer ich bin?“ bekommt eine Neuauflage. Damit führen die Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in Deutschland (ACK), der Zentralrat der Juden in Deutschland, die Türkisch-Islamische Union (DITIB), der Islamrat für die Bundesrepublik Deutschland, der Verband der Islamischen Kulturzentren (VIKZ) und der Zentralrat der Muslime in Deutschland (ZMD) ihr bundesweites Engagement für interreligiöse Verständigung und Zusammenarbeit fort.

  • Die Schwerpunkte der vierten Projektphase liegen auf der zielgruppenspezifischen Bildungsarbeit, der gemeinsamen Verständigung über Menschenrechte und der Stärkung von nachbarschaftlichem Engagement.
  • Die Digitalisierung von interreligiösen Bildungs- und Begegnungsformaten wird mit einem besonderen Förderschwerpunkt in diesem Bereich unterstützt.

Einzelinitiativen können mit bis zu 15.000 Euro gefördert werden.

Fristen zur Einreichung eines Projektantrags für das Jahr 2024 lauten:

  • 01. Mai
  • 01. August
  • 01. November

Das Bundesprogramm "Gesellschaftlicher Zusammenhalt - Vor Ort. Vernetzt. Verbunden."

Das Bundesprogramm "Gesellschaftlicher Zusammenhalt - Vor Ort. Vernetzt. Verbunden." fördert rund 300 Projekte, die das interkulturelle Miteinander vor Ort verbessern und den gesellschaftlichen Zusammenhalt zu stärken sollen.

Im Mittelpunkt des Bundesprogramms "Gesellschaftlicher Zusammenhalt – Vor Ort. Vernetzt. Verbunden." (BGZ) steht die Förderung von Projekten, die das interkulturelle Zusammenleben vor Ort in den Städten, Kommunen und im ländlichen Raum nachhaltig verbessern, den Spracherwerb begleiten, Teilhabe ermöglichen und zum gemeinsamen, freiwilligen Engagement ermutigen.

Die Fördermittel (maximal 70.000 Euro pro Jahr und Förderjahr für einen Zeitraum von bis zu 36 Monaten) werden einmal jährlich in der Regel im Frühjahr im Rahmen eines Interessenbekundungsverfahrens ausgeschrieben auf: auf www.bgz-vorort.de .

 

CaritasStiftung im Erzbistum Köln

Die CaritasStiftung im Erzbistum Köln fördert laut ihrer Satzung die Arbeit des katholisch-caritativen Wohlfahrtswesens. Dabei sind die Bekämpfung der Armut, die Integration von Randgruppen und die Stärkung von Jugend und Familie die zentralen Themen der Fördertätigkeit. Für die Antragstellung müssen verschiedene Voraussetzungen erfüllt werden. Wenn diese erfüllt sind, können Sie einen Antrag stellen.

Wer kann einen Antrag stellen?

Träger, die Mitglied im Diözesan-Caritasverband für das Erzbistum Köln e. V. sind
Träger mit Sitz im Erzbistum Köln, die die Arbeit des kirchlich-katholischen Wohlfahrtswesens unterstützen.

Was wird gefördert?

Es können sowohl Personal- als auch Sachkosten gefördert werden.

Weitere Informationen finden Sie in der Satzung und den Vergaberichtlinien der CaritasStiftung

Antragstellung

Das Kuratorium der CaritasStiftung tagt dreimal im Jahr und entscheidet dann über eine mögliche Förderung. Bevor Ihr Antrag dem Kuratorium vorgelegt werden kann, ist eine Prüfung Ihres Antrags erforderlich (S. Förderkriterien). Deshalb hat die Stiftung Fristen festgesetzt, die unbedingt einzuhalten sind:

 für die Kuratoriumssitzung im Juni 2023 bis spätestens 15. März 2023
• für die Kuratoriumssitzung im Oktober 2023  bis spätestens 14. Juli 2023
• für die Kuratoriumssitzung im Februar 2024 bis spätestens 30. November 2023

Crowdfunding über betterplace.org - Online Spenden sammeln

  • Seit kurzem auch speziell für die Region Köln Bonn - Stellen Sie Ihre Projekte dort kostenlos ein und sammeln Sie so über die Plattform online spenden - durch Verbreitung Ihres Projektes in Sozialen Medien mit Versand des Links zu Ihrem Projekt erreichen Sie einfach viele Spender und Unterstützer. Weitere Infos finden Sie hier: gut-fuer-koeln-und-bonn.de
  • Darüber hinaus gibt es eine spezielle Seite für alle Flüchtlingsprojekte - auch außerhalb der Region Köln Bonn: zusammen-fuer-fluechtlinge.de

DKHW: Sonderfonds „Hilfe für geflüchtete Kinder und ihre Familien“

Das Deutsche Kinderhilfswerk setzt sich für die Durchsetzung der Rechte von Kindern in Deutschland ein. In diesem Sinne richtet das DKHW einen besonderen Fokus auf die Herstellung von Chancengleichheit für alle Kinder in Deutschland. Eine besonders von den Verletzungen ihrer Rechte.

Betroffene Gruppe sind geflüchtete Kinder und Jugendliche. Bei aus Krisengebieten geflüchteten Kindern handelt es sich um eine besonders vulnerable Gruppe, auf die besonderes Augenmerk gelegt werden muss. Das gilt insbesondere für unbegleitete minderjährige Geflüchtete.

  • Arbeitsbereiche: Bildung und Qualifizierung, Bürgerschaftliches Engagement, Kinder, Jugendliche, Frauen und Familien, Menschen mit Behinderung oder Benachteiligung
  • Förderfähige Kosten: Personal-/Honorarkosten, Sachkosten, Verwaltungskosten
    Förderhöhe: In der Regel werden bis zu 5.000 € pro Antrag 
  • Ausschreibungsrhythmus: fortlaufend

>> Förderantragstellen und weitere Infos

Deutsche Bahn Stiftung „Demokratie stärken"

"Als Deutsche Bahn Stiftung stehen wir ein für Vielfalt, ein friedliches Miteinander, Respekt und Toleranz. Hass, Hetze, Diskriminierung und Rassismus dürfen in unserer Gesellschaft keinen Platz haben. 

Mit unserer Ausschreibung wollen wir dem Erstarken von gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit und antidemokratischen Tendenzen in unserer Gesellschaft entgegenwirken. In der notwendigen Auseinandersetzung mit gesellschaftlich und politisch kontroversen Themen ist ziviles Engagement wichtiger denn je. Daher unterstützen wir in diesem Jahr gemeinnützige Organisationen, die demokratisches Engagement von Bürger/innen aktiv fördern und zu demokratischer Teilhabe motivieren."

 

  • Die Zielgruppe der Ausschreibung sind Jugendliche (ab 16 Jahren) und Erwachsene. Projekte in ländlichen Regionen oder der Einbezug von Menschen aus ländlichen Regionen sind besonders erwünscht.
  • Bewerbungsfrist: 25. März 2024
  • Förderung: 140.000 € insgesamt für circa 10 gemeinnützige Projekte
  • Entscheidung: April 2024 durch die Geschäftsführung der Deutsche Bahn Stiftung
  • Projektstart: in 2024“

>> Zur Online-Bewerbung

Die Deutsche Postcode Lotterie

Die Deutsche Postcode Lotterie fördert Projekte von gemeinnützigen Organisationen in ganz Deutschland aus den Bereichen Chancengleichheit, Natur- und Umweltschutz sowie sozialer Zusammenhalt.

Das Projekt muss den Förderrichtlinien entsprechen und es werden ausschließlich Projekte mit diesen Förderschwerpunkten gefördert:

  • Sozialer Zusammenhalt
  • Chancengleichheit
  • Natur- und Umweltschutz

Deutschen Engagementpreis 2023

Ab sofort besteht die Möglichkeit Projekte für den Deutschen Engagementpreis 2023 zu nominieren. Mitmachen lohnt sich: Alle Nominierten haben die Möglichkeit, am 5. Dezember mit einem von fünf Jurypreisen ausgezeichnet zu werden, die mit jeweils 5.000 Euro dotiert sind. Darüberhinaus erhält der/die Gewinner*in des Publikumspreises ein Preisgeld von 10.000 Euro. 

Die Nominierungsfrist für den Wettbewerb: 31. Mai 2024 

Alle Informationen finden sich unter https://www.deutscher-engagementpreis.de/nominieren.

Elisabeth-Preis

Ab sofort können sich Projekte und Initiativen, die sich auf besondere Weise engagieren, um den Elisabeth-Preis der CaritasStiftung bewerben.

Der Hauptpreis und der Sonderpreis „jung + engagiert” an Jugendliche und junge Erwachsene würdigen den Einsatz für Menschen in Not.

Eine unabhängige Jury nominiert jeweils drei Projekte oder Initiativen. Alle nominierten Projekte erhalten ein Preisgeld von jeweils 1.000 Euro. Die Erstplatzierten der beiden Kategorien dürfen sich über 2.500 Euro freuen. Zudem wird unter allen Bewerbungen, die von der Jury nicht für einen der ersten Plätze nominiert wurden, ein Publikumspreis verliehen, der mit 1.000 Euro dotiert ist.

Die letzte Preisverleihung fand am Dienstag, den 28. November 2023 in der Kölner Flora statt.

>> Weitere Infos

Diözesan-Caritasverband für das Erzbistum Köln e.V. | Ehe- und Familienfonds

Der Ehe- und Familienfonds des Erzbistums Köln fördert Maßnahmen und Beratungsaktivitäten zur Unterstützung von Ehe und Familie. Der Fonds dient der Förderung der ehe- und familienbezogenen Dienste, insbesondere im Hinblick auf die Weitergabe des Lebens und das Wohl der Kinder.

Es sollen innovative Projekte im Bereich von Ehe und Familie im Rahmen der vorhandenen Mittel gefördert werden, die nicht bzw. noch nicht zum finanziell gesicherten kirchlich-caritativen Angebot im Erzbistum Köln zählen.

Antragsfrist:

Anträge werden zum 22. März 2024 (Ausschlussfrist) bei der Geschäftsstelle des Ehe- und Familienfonds im Erzbistum Köln (s.u.) eingereicht. Die Entscheidung über die Mittelvergabe erfolgt Anfang Juni 2024.

Antragsberechtigte:

Förderanträge an den Ehe- und Familienfonds können Katholische Kirchengemeinden, Verbände, Einrichtungen und Dienste in der Erzdiözese Köln stellen.

Der Fonds Soziokultur fördert ausschließlich zeitlich befristete und inhaltlich abgegrenzte Projekte

Der Fonds Soziokultur fördert ausschließlich zeitlich befristete und inhaltlich abgegrenzte Projekte. Dabei ist dem Kuratorium die aktive Partizipation (Beteiligung) von Laien/Nicht-Künstler*innen und die Arbeit mit einem kulturellen Medium sehr wichtig. Nicht Projekte „über“, sondern „mit“ Nichtkünstler*innen werden gesucht. Auch die Wahl eines gesellschaftspolitischen Themas/die Beschäftigung mit sozialen Fragestellungen spielen eine große Rolle bei der Auswahl der Förderprojekte.

Die laufende Arbeit eines Antragstellers*einer Antragstellerin (z.B. regelmäßiges Kursprogramm, Veranstaltungsreihen, laufende Kosten des Betriebs etc. = institutionelle Förderung) kann nicht gefördert werden.

Antragsberechtigt:

Initiativen, Vereine, Einzelpersonen, Gesellschaften des Bürgerlichen Rechtes, gemeinnützige Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Unternehmergesellschaften, private Stiftungen und auch kirchliche oder öffentliche Einrichtungen. Allerdings haben freie Träger der Kulturarbeit Vorrang vor kirchlichen und öffentlichen Antragsteller*innen.

Fördersumme:

min. 3.000 Euro – max. 30.000 Euro, jedoch nicht mehr als 80 % des Gesamtbudgets des beantragten Projektes.

Antragsfrist:

jährlich der 2. Mai und 2. November 

Projektlaufzeit:

  • Antragsfrist 2. Mai: Projektstart frühestens Mitte Juli des Antrags-Jahres
  • Antragsfrist 2. November: Projektstart ab 15. Januar des Folgejahres
  • Das Projekt muss nicht im laufenden Jahr abgeschlossen werden, der Fonds Soziokultur kann jahresübergreifend fördern. 
  • Die Projekte dürfen nicht länger als 3 Jahre andauern.

Förderprogramm "2.000 x 1.000 Euro für das Engagement"

Die Landesregierung NRW startete im letzten Jahr mit ersten Maßnahmen zur Umsetzung der Engagementstrategie. Hierzu gehört auch das Förderprogramm »2.000 x 1.000 Euro für das Engagement«, das in diesem Jahr fortgesetzt wird.

Das Schwerpunktthema lautet auch in diesem Jahr »Gemeinschaft gestalten – engagierte Nachbarschaft leben«. Im Sinne des Schwerpunktthemas können auch Vorhaben gefördert werden, welche die Gemeinschaft und das Miteinander vor Ort stärken und Geflüchteten ein Ankommen in der neuen Nachbarschaft erleichtern sollen.

Seit 2021 werden jährlich 2.000 Vorhaben zu einem jährlich wechselnden Schwerpunktthema mit je 1.000 Euro gefördert.

Der Antragsstart ist für spätestens zum Beginn des zweiten Quartals 2024 geplant. Weitere Informationen zum genauen Titel des Schwerpunktthemas 2024 sowie zum Antragsstart finden Sie zu einem späteren Zeitpunkt an dieser Stelle:

>> Engagiert NRW (engagiert-in-nrw.de)

Heimat-Scheck: 1.000 Projekte mal 2.000 Euro

Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen will jährlich 1.000 Projekte mit jeweils 2.000 Euro fördern: Sie sind die Wertschätzung für die grenzenlose Vielzahl von kleinen Initiativen und Projektideen, ohne die unsere Gemeinschaft ein großes Stück ärmer und eintöniger wäre.

Der Heimat-Scheck ist der Möglichmacher für all solch gute Ideen und kleine Projekte, die eigentlich gar nicht viel Geld kosten, aber einen großen Mehrwert in der Sache versprechen. Antrag und Verwendungsnachweis sind auf ein Minimum reduziert.

Es können Maßnahmen gefördert werden, die sich mit dem Thema Heimat und Heimatgeschichte befassen, z.B.

  • Relaunch einer Homepage,
  • Organisation einer Sonderausstellung zu einem aktuellen Thema,
  • Renovierung eines Bürgertreffs,
  • Herausgabe einer Publikation zur Lokalgeschichte,
  • Materialkauf zur Herrichtung einer temporären Ausstellungsfläche.

Der Preis wird einmal jährlich vergeben. Die Maßnahme ist bis zum 31. Dezember des jeweiligen Haushaltsjahres durchzuführen.

>> Antrag stellen

Innatura - Sachspenden für soziale Zwecke

  • Fabrikneue Sachspenden direkt von Herstellern oder Händlern
  • Zum Bestellen von Waren müssen Sie sich bei innatura als Netzwerkpartner registrieren. Dafür müssen Sie für eine in Deutschland als gemeinnützig anerkannte Organisation arbeiten und für diese eine gültige Freistellungsbescheinigung vorlegen.
  • Die Registrierung bei innatura ist kostenfrei und unverbindlich.

Bewerben Sie sich jetzt für den Innovatio-Sozialpreis 2024

Zeigen auch Ihre Projekte und Ideen, dass wir die Welt positiv verändern können? Nehmen Sie sich den drängenden gesellschaftlichen Problemlagen an? Machen Sie sich für andere, für das Zusammenleben oder für unsere Schöpfung stark? Finden Sie neue Lösungen? Reagieren auch Sie auf die globalen Herausforderungen mit neuen, lokalen Projekten und Ideen? Dann bewerben Sie sich für den Sozialpreis Innovatio 2024 rund um die Themen sozial gerechter Klimaschutz, Frieden, Versöhnung und Demokratie.

Preis: Unter­stützung durch Gründungs­beratung (im Sinne einer Ausbau­begleitung) im Wert von 3.000 Euro

Die Bewerbung muss bis zum 01.06.2024 23:59 ein­gegangen sein.

>> Zur Bewerbung

Landesprogramm »Neustart miteinander« Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts

Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat ein Landesprogramm „Neustart miteinander“ aufgelegt. 

Damit sollen eingetragene Vereine finanziell unterstützt werden, den gesellschaftlichen Zusammenhalt weiter zu festigen und mit neuem Leben zu erfüllen. Die Organisation und Durchführung einer ehrenamtlich getragenen öffentlichen Veranstaltung im Jahr 2021, die das Gemeinwesen stärkt, kann mit einem einmaligen Zuschuss in Höhe von 50 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben, grundsätzlich bis maximal 5.000 Euro, unterstützt werden.

Zuwendungsempfänger sind eingetragene Vereine mit Sitz in Nordrhein-Westfalen. Auch ein Verein, der Mitglied im Landessportbund Nordrhein-Westfalen ist, kann die Zuwendung beantragen. Je eingetragenem Verein kann eine öffentliche Veranstaltung im Jahr 2021 gefördert werden, die dazu  beiträgt, den gesellschaftlichen Zusammenhalt und das Gemeinwesen vor Ort zu stärken.

Die Antragsfrist ist bereits abgelaufen. Neue Hinweise werden noch folgen.

Bundesprogramm „Das Zukunftspaket für Bewegung, Kultur und Gesundheit“

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) 

Ziel des Zukunftspakts ist es, Bewegung, sportliche Betätigung, kulturelles Lernen, kulturelle Aktivitäten sowie die psychische und physische Gesundheit von Kindern und Jugendlichen zu fördern.

Für das Bundesprogramm stehen für das Jahr 2023 insgesamt rund 55 Mio. Euro zur Verfügung.

  • Die Höhe der Förderung liegt dabei bei maximal 100.000 Euro.
  • Gefördert werden projektbezogene Personal- und Sachausgaben sowie eine Verwaltungspauschale für indirekte Ausgaben in Höhe von sieben Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben.

 

  • Der Förderzeitraum endete zum 31.12.2023.

Projekte & Zukunftspläne 2023 – Das Zukunftspaket (das-zukunftspaket.de)

>> Weitere Infos

Wanted! Remboldstiftung sucht Förderprojekte

Die Dr. Jürgen Rembold Stiftung zur Förderung des bürgerschaftlichen Engagements ist stets auf der Suche nach pfiffigen Förderprojekten, die entweder direkt bürgerschaftliches Engagement fördern oder zumindest weitgehend ehrenamtlich umgesetzt werden können. Deshalb hat sie unter dem Motto „Wanted!“ Förderrichtlinien entwickelt, um Interessierte anzuregen, sich um Fördermittel zu bewerben.

Die Fördergebiete der Stiftung sind äußerst vielfältig. Beispielhafte Projekte sind auf www.remboldstiftung.de beschrieben, ebenso wie die Förderrichtlinien. Die Stiftung freut sich über formlose, aber aussagefähige Projektförderanfragen.

RheinEnergie Stiftung Familie, Jugend/Beruf, Wissenschaft und Kultur

Mit den drei Stiftungen Kultur, Familie und Jugend/Beruf, Wissenschaft leistet die RheinEnergie vielfältige Unterstützung auf verschiedenen Feldern. Ein Schwerpunkt bei allen drei Stiftungen liegt mit unterschiedlichen Akzenten im Bereich der Förderung von Kinder und Jugendlichen.

Voraussetzung für die Förderung ist, dass die beantragten Maßnahmen neu sind und Modellcharakter haben.

Förderschwerpunkte:

  • Familie
  • Jugend / Beruf (mit räumlichem Bezug zu Köln)
  • Kultur

Die Dauer der Förderung von Projekten und Maßnahmen ist auf maximal drei Jahre beschränkt.

Im Vorfeld zu der Antragstellung ist ein persönliches Kennenlernen wichtig. Daher wird ein Beratungsgespräch in den Räumen der RheinEnergieStiftungen zu Ihrem geplanten Projektvorhaben angeboten. Zusätzlich ist auch eine Beratung telefonisch oder per E-Mail möglich.

TRIBUTE TO BAMBI Stiftung

TRIBUTE TO BAMBI Die Stiftung hat den Zweck, bedürftigen Kindern und Jugendlichen, unabhängig von Nationalität, sozialem Stand oder Religion, konkret zu helfen und dazu beizutragen, dass sich deren Situation langfristig verbessert. Durch die Förderung der Jugendhilfe, Erziehung, Volks- und Berufsbildung sowie Kunst und Kultur soll sie dazu beitragen, dass Kinder und Jugendliche befähigt werden, ein selbst bestimmtes Leben zu führen und damit ein positives Mitglied unserer Gesellschaft zu werden. Des Weiteren bezweckt die Stiftung die Förderung der internationalen Gesinnung, um Kindern und Jugendlichen auf allen Gebieten der Kultur die damit verbundenen Werte und Toleranz zu vermitteln.

Die TRIBUTE TO BAMBI Stiftung fördert einzelne Projekte und leistet zudem strukturelle / institutionelle sowie Investitionsförderungen, die in direktem Zusammenhang mit Kinder- und Jugendhilfsprojekten stehen.

Anmeldung ausschließlich über Antragsformulare unter: https://www.tributetobambi-stiftung.de/foerderung

Einsendeschluss ist der 31. Oktober eines Jahres.

Sparkassenstiftungen

Die enge Bindung der Sparkassenstiftungen an ihre Region ermöglicht gemeinsame Initiativen und Unterstützung da, wo sie gebraucht wird.

Beispiele:

Stiftung Jugendhilfe der Sparkasse Bonn

Die Stiftung richtet ihre Förderpolitik vor allem auf Projekte zur Bekämpfung der Bildungsarmut und zur Unterstützung von Projekten zur Förderung der sozialen Kompetenz. Dabei steht die Chancengerechtigkeit von Bonner Kindern und Jugendlichen im Vordergrund.

Die Stiftung entscheidet in der Regel zweimal jährlich über die Vergabe der Fördermittel.

Die Bewerbungsfristen sind der 1. März und 1. September.

Sozialstiftung der Kreissparkasse Köln

Anliegen unserer Sozialstiftung ist die Verbesserung der Lebensqualität beeinträchtigter Menschen im Rhein-Erft-Kreis, im Rheinisch-Bergischen Kreis und im Oberbergischen Kreis. Dies geschieht durch die Förderung sozialer Projekte für alle Altersgruppen. Insbesondere die Akteure, die sich hier kümmern und engagieren, erfahren unsere volle Wertschätzung und werden gerne von uns unterstützt.

Ihr Förderantrag muss bei der Stiftung spätestens bis zum 30. März eines jeden Jahres eingehen. Sie können einen Förderantrag nur für Projekte stellen, die zum Zeitpunkt des Gremienentscheids (September jeden Jahres) noch nicht abgeschlossen sind.

 

 

Stadt Köln - Förderprogramm „Dritte Orte“

Mit dem Förderprogramm soll die Schaffung weiterer Begegnungsräume und -möglichkeiten flankiert und eingetragene Vereine nicht kommerzieller Begegnungsinitiativen, die als Dritte das gesellschaftliche Miteinander im jeweiligen Stadtteil (und darüber hinaus), nachfolgend Quartier genannt, beleben und prägen, in ihrem bürgerschaftlichen Engagement für die Kölner Stadtgesellschaft unterstützt werden. 

Die Förderhöchstgrenze ist auf maximal 25.000 € pro Antragsteller*in und Jahr festgesetzt. Der*die Antragsteller*in bringt einen Eigenanteil in Höhe von 10 % in Form von Eigenmitteln, Sachleistungen oder Eigenleistungen ein.

Der Antrag auf ganzjährige institutionelle Fördermittel für das Folgejahr beim Amt für Soziales, Arbeit und Senioren der Stadt Köln sollte fristwahrend bis zum 31. Oktober des Vorjahres eingereicht werden.

Anträge auf Projektförderung können auch unterjährig gestellt werden.

UNO-Flüchtlingshilfe

Die UNO-Flüchtlingshilfe fördert auch ausgewählte Hilfsprojekte in Deutschland. Der Fokus der Projektförderung liegt dabei auf der Beratung und Betreuung von Geflüchteten, z.B. in den Bereichen Gesundheitsförderung oder Rechts- und Asylverfahren, um sie dabei zu unterstützen, ein selbstbestimmtes Leben führen zu können. Da besonders Schutzbedürftige wie etwa Frauen, Kinder, Ältere und Menschen mit Behinderung am schwersten von Flucht und Vertreibung betroffen sind, werden Projekte für diesen Personenkreis sowie Projekte in strukturschwachen Gebieten bevorzugt gefördert. Ebenso werden durch die UNO-Flüchtlingshilfe Projekte gefördert, die ein Bewusstsein für das Schicksal von Flüchtlingen schaffen und somit das Verständnis und die Hilfsbereitschaft in der Gesellschaft stärken.

Kernbereiche der Projektförderung in Deutschland:

  • Rechtsberatung und Verfahrensbegleitung
  • Psychosoziale Beratung und Begleitung
  • Bildung und Integration
  • Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit

Wer ist antragsberechtigt?

Förderanträge können von als gemeinnützig anerkannten Organisationen, Institutionen, Vereinen oder Wohlfahrtsverbänden gestellt werden, die im Bereich der Flüchtlingsarbeit bereits über Projekterfahrung verfügen und deren inhaltliche Projektausrichtung sich innerhalb der geförderten Kernbereiche der UNO-Flüchtlingshilfe befindet.

Projektantragsfrist:

Die Antragsfristen für 2024 sind:

22. Januar
11. April
10. Juli
19. September 

>> Leitfaden zur Projektbeantragung

Welcome Alliance Fund für geflüchtete und neuzugewanderte Menschen

Mit der Welcome Alliance von ProjectTogether bauen wir ein sektorenübergreifendes Netzwerk auf, das sich für die Bedarfe von geflüchteten und neuzugewanderten Menschen einsetzt und strukturelle Veränderungen bewirkt. Dafür bieten wir finanzielle, personelle und relationale Ressourcen, praktische Unterstützung und eine Community.

Als Instrument der Welcome Alliance bündelt der Fund finanzielle Mittel von Stiftungen, Unternehmen und Einzelpersonen und ermöglicht eine niedrigschwellige Finanzierung von Lösungsansätzen, die das Ankommen und die Teilhabe von neuzugewanderten Menschen in Deutschland strukturell verbessern. Insbesondere werden Kollaborationen (Collective-Action-Projekte) gefördert, die aus der Arbeit in den Wirkungsfeldern der Welcome Alliance hervorgehen. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Förderung von Migrant/innen-Selbstorganisationen.

Die maximale Fördersumme liegt bei 100.000 €.

Die Bewerbung findet in drei Stufen statt:

  • Prüfung Grundkriterien
  • 30-minütiges Gespräch
  • Prüfung erweiterte Bewerbung 

>> Zur Bewerbung

Wettbewerb "Aktiv für Demokratie und Toleranz"

Der Wettbewerb "Aktiv für Demokratie und Toleranz" wird jedes Jahr vom Bündnis für Demokratie und Toleranz – gegen Extremismus und Gewalt ausgeschrieben. Damit unterstützt das von der Bundesregierung gegründete BfDT zivilgesellschaftliche Aktivitäten im Bereich der praktischen Demokratie- und Toleranzförderung.

Es werden in diesem Jahr vor allem Projekte gesucht, die mit innovativen und nachhaltigen Ansätzen

  • Rechtsextremismus und Rassismus bekämpfen
  • Engagement gegen alle Formen des Antisemitismus stärken
  • Erinnerungsarbeit leisten und diese mit zivilgesellschaftlichem Engagement im Heute und Morgen verbinden und/oder vernetzen
  • die Willkommensgesellschaft aktiv gestalten und das Engagement für Geflüchtete im Hinblick auf aktuelle Herausforderungen weiterentwickeln
  • couragiert Haltung gegen Queerfeindlichkeit zeigen

Den Preistragenden winken Geldpreise von bis zu 10.000 Euro und eine verstärkte Präsenz in der Öffentlichkeit sowie ein Workshop-Angebot, welches die Interessen der Preisträgerprojekte aufgreift.

>> Zum Flyer (PDF)

Anerkennung "ausländischer" Abschlüsse - Zuschuss zu Qualifizierungskosten

Für Anerkennung des ausländischen Abschlusses in Deutschland oder die Zeugnisbewertung durch die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen können Anträge auf einen Kostenzuschuss für das Anerkennungsverfahren erstellt werden:

Förderfähig sind

  • Kosten, die im Rahmen der Antragstellung entstehen, also vor allem Gebühren und Übersetzungskosten
  • bis zu maximal 600 Euro pro Person

Neue Zuschussmöglichkeit für Qualifizierungskosten:

Seit dem 1. Februar 2020 können über das vom Bundesministerium für Bildung und Forschung geförderte Projekt „Anerkennungszuschuss“ auch Anträge auf eine Förderung von Qualifizierungskosten gestellt werden.

Förderfähig sind

  • Maßnahmen im Rahmen von Anerkennungsverfahren im engeren Sinn, wie Anpassungslehrgänge, Anpassungsqualifizierungen, Vorbereitungskurse auf Eignungs-und Kenntnisprüfungen inklusive überbetrieblicher Lehrlingsunterweisung
  • Prüfungsgebühren
  • Kosten für Beratung und Unterstützung beim Zugang zu Maßnahmen und Praktika (bspw. durch Qualifizierungsbegleitung)
  • bis zu maximal 3.000 Euro pro Person
  • Elektroniker*innen, Mechatroniker*innen Fachinformatiker*innen, Pflegeberufe oder Sozialarbeite*innen
  • Personen, die seit mindestens drei Monaten ihren gewöhnlichen Aufenthalt bzw. Hauptwohnsitz in Deutschland hab

Flyer Anerkennungszuschuss (PDF)

Förderung von Qualifizierungskosten (PDF)

Übersicht weiterer Fördermöglichkeiten in NRW

In der Broschüre „Kooperations-und Fördermöglichkeiten für flüchtlingsbezogene Veranstaltungen und Projekte“ führt der Flüchtlingsrat NRW die unterschiedlichen Organisationen und Institutionen auf, die flüchtlingsbezogene Projekte unterstützen.