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Flüchtlingshilfe im Erzbistum Köln

Rückkehrhilfen Albanien

26.07.18, 11:18
  • Basis-Infos
Newsdesk/Je

Für eine freiwillige Rückkehr nach Albanien sind auf dieser Seite Rückkehrhilfen zusammengestellt.

Albanien wird von der Bundesrepublik Deutschland als „sicheres Herkunftsland“ eingestuft. Die Einstufung als „sicheres Herkunftsland bedeutet, dass der Gesetzgeber davon ausgeht, dass dort die Menschenrechtssituation so sicher ist, dass Personen aus diesen Ländern keinen Schutz in Deutschland benötigen. Nach Art. 16 Abs. 3 des deutschen Grundgesetzes betrifft dies Länder, in denen es weder politische Verfolgung noch Folter gibt. Ergänzend definiert die EU-Asylverfahrensrichtlinie ein Herkunftsland als sicher, wenn Personen nicht nach Leben oder Freiheit getrachtet wird, weil sie einer bestimmten Rasse, Religion, Nationalität, sozialen Gruppe oder politischen Überzeugung angehören (Art. 36 und 37, Anhang I).

Damit haben Menschen Albanien nur geringe Chancen, in Deutschland Asyl zu erhalten. Viele Menschen aus Albanien haben in Deutschland daher den Rechtsstatur "Geduldet". Eine Abschiebung ist möglich.

Beratung zur Rückkehr nach Albanien

Vorbereitung der freiwilligen Rückkehr in Zusammenarbeit mit den verschiedenen Stellen:

  1. Ausländerbehörde, Kommune:
    • Erklärung zur freiwilligen Ausreise
      Die Erklärung erfolgt bei der zuständigen Ausländerbehörde vor Ort.
    • Antrag auf Grenzübertrittsbescheinigung
      Die zuständige Ausländerbehörde vor Ort stellt diese aus.
    • IOM Reiseunterlagen
      Die IOM Reiseunterlagen werden bei einer geförderten Rückkehrberatungsstelle z.B. der Cariats, der Diakonie, dem DRK oder der Kommune vor Ort zusammengestellt.
    • Reisedokumente
      Die Vollständigkeit und Gültigkeit wird von der Ausländerbehörde geprüft.
    • Geburtsurkunden in Deutschland geborener Kinder
      Die Urkunden müssen durch eine Apostille (Überbeglaubigung) beglaubigt sein. In der Regel ist dafür die Bezirkeregierung zuständig. > Apostillen und Beglaubigungen erstellen lassen
    • Informationen zur Ausreise, Reintegrationshilfen
      Diese Informationen werden von den Rückberatungsstellen und den Helferkreisen   en Gemeinden weitergegeben)
    • StarthilfePlus Stufe D
      Das Bundesprogramm StarthilfePlus bietet eine zusätzliche finanzielle Unterstützung für Asylsuchende, die sich verbindlich für eine freiwillige Ausreise entscheiden. > Infoblatt Starthilfe Plus Stufe D (PDF) 
    • Rücktransportzusage
      Diese Zusage wird von der IOM (über die Kommune) erteilt.
  2. Kindergärten: (Die Dokumente der Kindergärten sollten ins Albanische übersetzt sein)
    • Abmeldung
    • Bestätigung der Besuchszeit
    • evtl. Bildungsdokumentation
  3. Schulen: (Die Dokumente der Schulen sollten ins Albanische übersetzt sein)
    • Zeugnisse  mit Versetzungsvermerk
    • Beschreibung der schulischen Entwicklung
    • Profilanalyse in der Sekundarschule (wenn vorhanden)

Planung vor der Ankunft in Albanien:

  1. Behörden:
  2. Wohnungsfrage und Unterkunft:
    • Klärung der der Unterkunft und des Rückkehrortes
  3. Kindergärten und Schulen:

Aufbau des Netzwerkes in Albanien: