Für eine freiwillige Rückkehr nach Albanien sind auf dieser Seite Rückkehrhilfen zusammengestellt.
Albanien wird von der Bundesrepublik Deutschland als „sicheres Herkunftsland“ eingestuft. Die Einstufung als „sicheres Herkunftsland bedeutet, dass der Gesetzgeber davon ausgeht, dass dort die Menschenrechtssituation so sicher ist, dass Personen aus diesen Ländern keinen Schutz in Deutschland benötigen. Nach Art. 16 Abs. 3 des deutschen Grundgesetzes betrifft dies Länder, in denen es weder politische Verfolgung noch Folter gibt. Ergänzend definiert die EU-Asylverfahrensrichtlinie ein Herkunftsland als sicher, wenn Personen nicht nach Leben oder Freiheit getrachtet wird, weil sie einer bestimmten Rasse, Religion, Nationalität, sozialen Gruppe oder politischen Überzeugung angehören (Art. 36 und 37, Anhang I).
Damit haben Menschen Albanien nur geringe Chancen, in Deutschland Asyl zu erhalten. Viele Menschen aus Albanien haben in Deutschland daher den Rechtsstatur "Geduldet". Eine Abschiebung ist möglich.
Vorbereitung der freiwilligen Rückkehr in Zusammenarbeit mit den verschiedenen Stellen: