Vor St. Remigius in Leverkusen-Opladen spricht Kardinal Woelki mit Bäcker- und Konditormeister Jörg Nöres (mitte) und Anwohner Jörg Brocks (links), die von den Unwetterschäden unmittelbar betroffen und nach wie vor ohne Strom sind.
Konkret werden die vorhandenen Möglichkeiten der Förderung von Nachbarschaftshilfen im Rahmen der Aktion Neue Nachbarn erweitert. Aus den Mitteln des Flüchtlings- und Nachbarschaftshilfe-Fonds sind ab sofort auch Gelder abrufbar für die Unterstützung der Gruppen, die in überfluteten Quartieren nachbarschaftliche Hilfen leisten. Mögliche Förderungen bestehen dann z.B. für
alles unter dem Fokus Nachbarschaftshilfe.
Für die Anträge stehen Formulare zur Verfügung. Diese sowie die Neufassung der Förderkriterien und das Formular Verwendungsnachweis finden Sie ab sofort auf der Seite Aktion Neue Nachbarn | Finanzielle Hilfe
Die Antragsstellung erfolgt wie üblich über katholischen Kirchengemeinden, Verbände, Vereine. Zwecks Vereinfachung können alternativ unserer Integrationsbeauftragten (s. Ansprechpartner und Rat) alleine Anträge unterzeichnen bis zu einer Größenordnung von 1.000,00 €, um Gelder schnell bewilligen und auszahlen zu können.
Aktuelle Informationen zu den Unwetterfolgen im Erzbistum Köln
Ab sofort können die Notfallhilfen für von der Hochwasser-Katastrophe betroffene Menschen, die von Caritas International und über die Spendenaktion „NRW hilft“ den Diözesan-Caritasverbänden in den Hochwasser-Regionen zur Verfügung gestellt werden, beantragt werden. Antrag bearbeitende Stellen sind die örtlichen Caritas- und/oder Fachverbände in den Hochwasser-Regionen, von dort erfolgen auch die Bewilligungen und Auszahlungen.
Alle Informationen und Kontaktstellen finden Sie unter: www.caritasnet.de/fluthilfe-vor-ort