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Flüchtlingshilfe im Erzbistum Köln

Erdbebenkatastrophe im syrisch-türkischen Grenzgebiet

01.03.23, 13:37
  • Aktuelles
Aktion Neue Nachbarn

Möglichkeiten zur Einreise aufgrund der Erdbebenkatastrophe Türkei/Syrien

Erdbeben Tuerkei und Syrien Caritas Nothilfe (c) picture alliance / AA | Omer Yasin Ergin

Angesichts des fatalen Erdbebens in der Grenzregion zwischen Türkei und Syrien haben das Auswärtige Amt und das Bundesinnenministerium vereinfachte Möglichkeiten zur Einreise nach Deutschland angekündigt. Diese sollen von Personen genutzt werden können, die im betroffenen Erdbebengebiet leb(t)en und bei Verwandten in Deutschland unterkommen können.

Hier die Fakten in Kürze:

  • Türkische und syrische Staatsangehörige brauchen weiterhin ein Visum für die Einreise nach Deutschland; es gibt keine Aufhebung der Visumspflicht.
  • Türkische Staatsangehörige können ein Visum für einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen für ihre Verwandten 1. oder 2. Grades beantragen. Es handelt sich nicht um ein Schengen-Visum, sondern ein räumlich auf Deutschland beschränktes Visum.

Die Bedingungen sind:

  • Die Familienangehörigen in Deutschland geben eine Verpflichtungserklärung gem. §§66-68 AufenthG ab. Die Verpflichtungserklärung wird bei der Ausländerbehörde am Wohnort der Angehörigen in Deutschland abgegeben. o Die Angehörigen mit türkischer Nationalität können seit dem 13.02.2023 über iData einen Termin für die Visa-Beantragung buchen. Voraussetzung sind ein gültiger türkischer Reisepass und vollständige Unterlagen.
  • Die Antragssteller müssen glaubhaft machen, dass sie bisher im Erdbebengebiet wohnten und vom Erdbeben und dessen Folgen individuell besonders betroffen sind. o Im Verfahren ist eine persönliche Vorsprache in einer Niederlassung des Dienstleisters iData notwendig; keine Vorsprache bei der dt. Botschaft/beim dt. Konsulat.
  • Syrische Staatsangehörige können sich weiterhin an die umliegenden Auslandsvertretungen (u.a. Botschaft Beirut, Botschaft Amman oder Generalkonsulat Istanbul) wenden. Seitens des Auswärtigen Amtes gibt es bisher keine Informationen, dass es auch für syrische Staatsangehörige vereinfachte Visumsverfahren geben soll.

Bitte informieren Sie sich stets auf den Seiten des Auswärtigen Amtes, bzw. den Seiten der Auslandsvertretungen (Türkei; Libanon; Kurdistan-Irak) über aktuelle Entwicklungen.