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Flüchtlingshilfe im Erzbistum Köln

Ablauf des Asylverfahrens

11.03.17, 09:27
  • Basis-Infos
Newsdesk/Je
Ablauf des Asylverfahrens (c) Caritas international

Asylantrag: Von der Ankunft zum Aufenthaltsrecht

  1. Melden bei einer staatlichen Stelle
    Alle in Deutschland ankommenden Asylsuchenden müssen sich unmittelbar bei oder nach ihrer Ankunft bei einer staatlichen Stelle melden. Dies kann schon an der Grenze oder später im Inland geschehen. Von der staatlichen Stelle wird jeder Asylsuchende registriert und erhält ein temporäres Ausweisdokument. Erst dann kann ein Asylverfahren beginnen.
  2. Ankunft in Aufnahmeeinrichtung
    Die Aufnahmeeinrichtung ist für die Versorgung sowie Unterkunft zuständig und informiert die nächstgelegene Außenstelle des Bundesamts oder das nächstgelegene Ankunftszentrum. Während ihres Aufenthalts erhalten Asylsuchende bzw. Asylantragstellende existenzsichernde Sachleistungen und einen monatlichen Geldbetrag zur Deckung der persönlichen Bedürfnisse im Alltag. Art und Höhe der Leistungen sind durch das sogenannte Asylbewerberleistungsgesetz geregelt.
  3. Persönliche Asyl-Antragsstellung
    In der Außenstelle des Bundesamtes oder einem Ankunftszentrum findet die persönliche Antragstellung statt. Zu diesem Termin steht eine Dolmetscherin oder ein Dolmetscher zur Verfügung. Mit ihrer Unterstützung werden Antragstellende über ihre Rechte und Pflichten innerhalb des Asylverfahrens aufgeklärt – außerdem erhalten sie alle wichtigen Informationen auch schriftlich in ihrer Muttersprache. Die Antragstellung erfolgt in der Regel persönlich. Anschließend wird vom Amt geprüft, welcher europäische Staat für die Prüfung eines Asylantrags zuständig ist.
  4. Persönliche Anhörung
    Die persönliche Anhörung ist für die Antragstellenden der wichtigste Termin innerhalb ihres Asylverfahrens (mehr dazu im Video des Kölner Flüchtlingsrats). Diesen Termin müssen die Antragstellenden unbedingt wahrnehmen. Das Ziel der Anhörung ist es, die individuellen Fluchtgründe zu erfahren, tiefere Erkenntnisse zu erhalten sowie Widersprüche aufzuklären.
  5. Entscheidung über den Asylantrag
    Auf Basis der persönlichen Anhörung und der eingehenden Überprüfung von Dokumenten und Beweismitteln entscheidet das Bundesamt (BAMF) über den Asylantrag. Dabei gilt das Einzelschicksal als maßgeblich. Die Entscheidung wird schriftlich begründet.
    Bei einem ablehnenden Bescheid stehen Antragstellenden Rechtsmittel zur Verfügung: Sie können gegen die Entscheidung des Bundesamtes klagen.
  6. Aufenthaltsrecht oder Ausreisepflicht
    Auf die endgültige Entscheidung des Bundesamts – den Abschluss des Asylverfahrens – folgt entweder das Aufenthalts- bzw. Bleiberecht oder aber die Ausreisepflicht.

Nach Aussage der Bundesregierung dauern Asylverfahren im Durchschnitt rund sieben Monate. Dass die Verfahren so lange dauern, läge vor allem an komplizierten Altfällen. Über neue Anträge entscheide das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) mittlerweile innerhalb von zwei Monaten. (Stand: Juni 2017)