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Flüchtlingshilfe im Erzbistum Köln

Als Geflüchteter in Deutschland studieren

23.04.18, 08:35
  • Basis-Infos
Newsdesk/Je
Studieren (c) Erzbistum Köln/Jelen


Ehrenamtlich und hauptamtlich in der Arbeit mit Geflüchteten Tätige werden immer wieder von Geflüchteten mit Anfragen nach der Möglichkeit eines Studiums in Deutschland konfrontiert. Der Geflüchtete und der Begleitende sind oft verunsichert, welche Voraussetzungen notwendig sind und welche Ansprechpartner es gibt.

Sonderregelungen für Studierwillige und Studierende aus der Ukraine

  • KAAD stellt Stipendien für Studien- und Forschungsprojekte zur Verfügung.

Vor dem Hintergrund des Krieges in der Ukraine stellt der Katholische Akademische Austauschdienst (KAAD) Stipendien für Studien- und Forschungsprojekte in Deutschland zur kurzfristigen Bewilligung für die durch den Krieg betroffenen Studierenden und Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler zur Verfügung. Darüber hinaus können sich, im Einklang mit der Politik der Bunderegierung, auch Studierende aus Belarus und Russland bewerben, die sich in Deutschland befinden.

>> Zur Pressemitteilung

 

  • Geflüchtete ukrainische Jugendliche können sich auch ohne Abitur für ein Studium in Deutschland bewerben.

Die Kultusministerkonferenz (KMK) teilte am 20.04.2022 mit, das sich Geflüchtete ukrainische Jugendliche auch ohne Abitur für ein Studium in Deutschland bewerben können. Das gelte für Schülerinnen und Schüler, die wegen des Krieges in der Ukraine ihren Sekundarabschluss II nicht abschließen können. Mit diesem Abschluss ist der Hochschulzugang in Deutschland über das Studienkolleg grundsätzlich möglich.

Gleiches soll auch für Studierende im ersten Studienjahr gelten. Für jene, die keinen Nachweis über den Hochschulzugang erbringen können, sei ein dreistufiges Verfahren vorgesehen.

>> Weitere Infos

Studium als Geflüchteter

Welchen asyl- und aufenthaltsrechtlichen Regelungen unterliegen Geflüchtete, die ein Studium aufnehmen wollen?

Die Broschüre „Hochschulzugang und Studium von Flüchtlingen“ (Hrsg. u.a. Deutscher Akademischer Austauschs Dienst (DAAD) ) informiert sehr differenziert über den Zusammenhang von Aufenthaltsstatus und Asylverfahren im Kontext der Aufnahme eines Studiums von Geflüchteten.

Anerkennung von Schul- und Hochschulabschlüssen

Bevor Geflüchtete eine schulische Weiterbildung oder ein Studium beginnen, sollten sie unbedingt die Anerkennung der in der Heimat/im Ausland erworbenen Schul- und Hochschulabschlüsse überprüfen. Die Zeugnisse sollten von einem staatlich vereidigten Übersetzer übersetzt worden sein.

  • „anabin“ - Anerkennung ausländischer Bildungsnachweise
    „anabin“ ist eine Datenbank mit umfangreicher Dokumentation, mit vielen Informationen zum Thema Erwerb und Anerkennung eines Schulabschlusses/Hochschulzugangs sowie mit Hinweisen zu ihrer Einstufung im Verhältnis zu deutschen Hochschulabschlüssen und -graden. In Tabellen sind die Hochschulen vieler Länder, die formalen Abschlüsse, die Übersetzungen ins Deutsche und Englische, die Abkürzungen, die Studiendauer, allgemeine Beschreibungen des Studiums sowie die Voraussetzungen, die zur Aufnahme des Studiums im Heimatland erforderlich sind, erfasst.
  • Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse
    Das Informationsportal vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) bietet zahlreiche Informationen zur Anerkennung von aus-ländischen Berufsabschlüssen.
  • Anerkennung von Abschlüssen in NRW
    Der Föderalismus in Deutschland führt dazu, dass berufliche Abschlüsse in den Bundesländern eventuell unterschiedlich anerkannt werden.
  • Kommunales Integrationszentrum
    Beratung über die Bildungsmöglichkeiten, die vor Ort bestehen und auch zu einem Studium führen können, erhält man in zahlreichen Kommunen bei den Kommunalen Integrationszentren (KIZ).

Fehlende Nachweise (Zeugnisse)

Sollte der Nachweis der schulischen Qualifikation oder eines Hochschulabschlusses fluchtbedingt fehlen, gibt es unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, einen individuellen Leistungsnachweis zu erbringen und so ein Studium aufnehmen zu können.

Mögliche Maßnahmen vor der Aufnahme eines Studiums

  • Nachweis der Sprachkenntnisse – Deutsch -
    Anerkannte Geflüchtete haben nach Abschluss eines Integrationskurses das Sprachniveau B1. An manchen Hochschulen wird eine Vorbereitung auf die DSH Prüfung für Geflüchtete kostenlos angeboten. Mit dem Bestehen der DSH II erwirbt der Studienbewerber je nach Niveau die Zugangsvoraussetzungen für die direkte Zulassung zum Hochschulstudium. Weitere Möglichkeiten zum Nachweis der Deutschkenntnisse sind die TestDaF Stufe 4 Prüfung, telc Deutsch C1 Hochschule, Prüfungen bei einem Goetheinstitut Zentrale Oberstufenprüfung (ZOP) bzw. Goethe-Zertifikat C1 oder C2 usw.
    Bei englisch- oder französischsprachigen Studiengängen wird teils DSH I vorausgesetzt, aber sehr gute Kenntnisse in Englisch oder Französisch.
  • „onSET“ für Geflüchtete
    Das „onSET“-Ergebnis bietet eine Einschätzung des Kenntnisstands der deutschen Sprache. Registrierte Geflüchtete können den Test kostenlos ablegen – in Deutsch oder Englisch.
  • Bildungsberatung „Garantiefonds Hochschule“
    Wenn Gefluüchtete nicht über ausreichende finanzielle Mittel verfügen, um den Sprachkurs C1 zu bezahlen oder eine Erstfinanzierung für das Studium brauchen, können sie bei den Jugendmigrationsdiensten Beratung und evtl. Hilfe erfahren.
  • Studierfähigkeitstest
    Der "TestAS für Flüchtlinge" ist ein Studierfähigkeitstest, der die allgemeine und fachliche Eignung zum Studium für ein deutschsprachiges Grundstudium (Bachelor) prüft.“
  • Studienkollegs in NRW
    Ist der in der Heimat erworbene Schulabschluss nicht vollständig mit einem in Deutschland erworbenen Schulabschluss vergleichbar und eröffnet nur den indirek-ten Hochschulzugang (vgl. „anabin“), gibt es die Möglichkeit, die Hochschulreife über das gute Bestehen der „Feststellungsprüung“ zu erlangen. Auf die Prüfung kann man sich über den Besuch eines einjährigen Studienkollegs vorbereiten oder durch Kursbesuche bei externen Anbietern. Es gibt im Studienkolleg z. B. die T-Kurse für Technische Studienbereiche, in denen neben Deutsch auch Mathematik, Physik, Chemie usw. unterrichtet werden. Der M-Kurs bereitet z. B. auf die Bereiche Medizin und Pharmazie vor. Im G-Kurs werden die Fächer mit dem Schwerpunkt auf ein geisteswissenschaftliches Studium angeboten.
    Wichtig: Wurde die Prüfung nach einem T-Kurs bestanden, kann das Studium auch nur in einem technischen Fach aufgenommen werden.
    Der Besuch des Studienkollegs dauert ein Jahr und bietet sehr gute Möglichkeiten seine Deutschkenntnisse zu verbessern und sich mit den Fachbegriffen vertraut zu machen. Eine Liste der Studienkollegs an deutschen Hochschulen finden Sie unter: www.studienkollegs.de
  • Sonderprogramme für Geflüchtete an Hochschulen
    In NRW haben zahlreiche Hochschulen Sonderprogramme für Geflüchtete aufgelegt, um den Start ins Studium zu erleichtern. Weitere Informationen unter: www.wissenschaft.nrw.de/studium/informieren/nrwege-ins-studium-integration-von-fluechtlingen-an-hochschulen-in-nordrhein-westfalen/
    Einen sehr guten Überblick über Studium und Studien-Voraussetzungen finden Sie unter: „DAAD study in“. Die Seite des DAAD fasst alle wichtigen Informationen zusammen, die für Geflüchtete von Bedeutung sind. Die Seite in Deutsch und Englisch richtet sich gezielt an Geflüchtete.
    www.study-in-germany.de/information-for-refugees
  • Wahl des Studienfachs
    Auf der Suchplattform „Hochschulkompass“ sind sehr viele Studiengänge gelistet, unabhängig davon, ob diese grundständig (z. B. Bachelor) oder weiterführend sind. Es gibt ca. 19.000 Studiengänge in Deutschland.
    www.hochschulkompass.de/studium.html

    Eingegrenzt auf NRW findet man unter „Studiengänge NRW“ die ca. 2000 Studiengänge, die in NRW angeboten werden. www.wissenschaft.nrw.de/studium/informieren/studiengaenge-in-nrw/
    Eine wichtige Beratungsstelle an den Hochschulen ist die „Zentrale Studienberatungsstelle.“
  • Gleichstellung: Geflüchtete und Bildungsausländer
    Geflüchtete sind beim Zugang und der Zulassung zu einem Studium den anderen ausländischen Studienbewerbern (Bildungsausländern) gleichgestellt. An den Hochschulen gibt es nur ein begrenztes Kontingent für ausländische Studierende und Geflüchtete. Auch dies kann neben der Note (Numerus) dazu führen, dass der Bewerber keinen Studienplatz erhält.
    Bildungsausländer sind Personen, die nicht Deutsche sind und an einer ausländischen Schule in Deutschland oder im Ausland oder an einer deutschen Schule im Ausland eine nicht deutsche Hoch-schulzugangsberechtigung erworben haben.

Ansprechpartner für Geflüchtete an NRW Hochschulen

In der Liste des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft die „Ansprechpartner für Flüchtlinge an Hochschulen NRW“. https://www.mkw.nrw/studium/informieren/informationen-fuer-fluechtlinge-die-in-nrw-studieren-moechten/

Ansprechpartner und Programme für Geflüchtete im Gebiet des Erzbistums Köln

Viele Hochschulen haben Sonderprogramme mit Mitteln der Länder oder des Bundes aufgelegt, um studierwilligen Geflüchteten die Chance einer Aufnahme ins Studium zu bieten.
Wichtig: Informationen und Angebote werden von den Hochschulen immer wieder aktualisiert. Bitte informieren Sie sich daher aktuell!

Bewerbung um einen Studienplatz

Persönliche Bewerbung

Bevor sich der Geflüchtete um einen Studienplatz bewirbt, sollte er genau prüfen, welche Bewerbungsvoraussetzungen gelten. Diese können von Hochschule zu Hochschule stark variieren.

Bei einer persönlichen Bewerbung müssen Sie folgende Unterlagen dabei haben:

  • Kopie des Passes,
  • beglaubigter Nachweis der Deutschkenntnisse,
  • beglaubigter Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung,
  • Antrag auf Zulassung zum Studium,
  • tabellarischer Lebenslauf.
  • Alle weiteren Unterlagen sind jeweils zu erfragen.

Bewerbung über „uni-assist“

Für viele Hochschulen prüft „uni-assist“, ob die internationalen Zeugnisse der Geflüchteten zum Studium in Deutschland berechtigen. „uni-assist“ bewertet die internationalen Zeugnisse auf ihre Vergleichbarkeit mit deutschen Schul- und Studienabschlüsen. Zudem erhält der Geflüchtete einen Hinweis auf Vollständigkeit seiner Unterlagen. Der DAAD finanziert eine Prüfung der Unterlagen und Zeugnisse bei „uni-assist“.
www.uni-assist.de/gefluechtete/

Finanzierungsmöglichkeiten

Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)

Geflüchtete haben auch die Möglichkeit unter bestimmten Bedingungen BAföG zu erhalten. Damit eine BAföG Beratung erfolgen kann, sollte der aufenthaltsrechtliche Status (anerkannt, geduldet, humanitäre Aufenthaltstitel, Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen) schriftlich vorliegen. Unter bestimmten Bedingungen ist auch ein Schüler-BAföG fü die Teilnahme an einem Deutschkurs möglich.

www.daad.de/medien/der-daad/handreichung_hochschulzugang_gefl%C3%BCchtete.pdf

 

Bildungsberatung Garantiefonds Hochschule

Auf der Seite „Bildungsberatung Garantiefonds Hochschule“ finden sich zahlreiche Hinweise für Geflüchtete, die studieren wollen und nach finanzieller Förderung für einen Sprachkurs und nach einem Stipendium während des Studiums suchen.

Sollten Studierenden kein BAföG (mehr) erhalten, besteht die Möglichkeit, sich bei anderen Organisationen oder Stiftungen zu bewerben.

www.bildungsberatung-gfh.de

 

„Deutschlandstipendium“

Ein Studierender kann eventuell das „Deutschlandstipendium“ in Höhe von 300 Euro monatlich erhalten. Nähere Informationen hierzu erhält man in den jeweiligen Studiensekretariaten.

 

„Deutsche Universitätsstiftung“

Die „Deutsche Universitätsstiftung“ hat Stipendienprogramme im Bachelor- und Masterstudium speziell für Geflüchtete aufgelegt.

www.deutsche-universitaetsstiftung.de

 

Weitere Stipendienorganisationen

www.mystipendium.de
www.stipendienlotse.de

Es ist durchaus möglich, dass ein Antragsteller die Kriterien aller Stipendienorganisationen nicht erfüllt und daher auch kein Stipendium erhält. Dann muss er genau wie andere Studierende auch mit Studentenjobs den Lebensunterhalt verdienen, da weder nach dem Asylbewerberleistungsgesetz noch nach Hartz IV ein Studium finanziert werden.

Krankenversicherung während der studienvorbereitenden Maßnahmen und im Studium

In den studienvorbereitenden Kursen gelten je nach Aufenthaltsstatus unterschiedliche Regelungen. Im Fachstudium sind alle Studierenden krankenversicherungspflichtig.

Nähere Informationen in der Broschüre des DAAD „Hochschulzugang und Studium von Flüchtlingen“ auf Seite 36.

Online Angebot "Kiron Open Higher Education"

Es gibt die Möglichkeit für Geflüchtete an einer Online-Universität zu studieren. Dies verhindert Wartezeiten und ermöglicht bereits das Kennenlernen des erwarteten Bildungsniveaus, auch ohne Zeugnisse.

Es gibt mit drei deutschen Hochschulen Kooperationsverträge, der RWTH Aachen, Hochschule Heilbronn und die Hochschule für nachhaltige Entwicklung Eberswalde. Nach vier Online-Semestern können die Geflüchteten auf eine dieser Hochschulen wechseln und jetzt erst werden die normalerweise für ein Studium benötigten Dokumente verlangt. Auf der englischsprachigen Website von Kiron stehen alle Informationen zur Universität, den Formalitäten und den ausgewählten Studienfächern.

>> Über die Kiron University auf goethe.de

Bachelorstudiengang Soziale Arbeit durch das Projekt von KatHo Köln "Ready, steady, go - social work for refugees"

Projekt für Geflüchtete Ready steady go (c) KatHO-NRW.de

Die Katholische Hochschule NRW, Abteilung Köln bietet zusätzliche Studienplätze im Bachelorstudiengang Soziale Arbeit für Menschen mit Fluchtbiografie an. Die KatHO Köln gibt im Projekt "Ready, steady, go - social work for refugees" Menschen mit Fluchtbiografie die Möglichkeit, sich über ein gesondertes Bewerbungsverfahren für den Bachelorstudiengang Soziale Arbeit zu bewerben.
 
Voraussetzungen:
• Sprachniveau „C1“ / "DSH-2" / "Test-DaF 4" der deutschen Sprache
• dreimonatiges Vorpraktikum (60 Tage) unter sozialarbeiterischer Anleitung
• Fluchtbiografie
• Beglaubigter Nachweis der Schulbildung (allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife / ausländische Hochschulzugangsberechtigung)

 
Schriftliche Bewerbungsunterlagen:
• Nachweise der oben genannten Voraussetzungen
• tabellarischer Lebenslauf
• Lichtbild
• Kopie allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife
• ausführlicher Lebenslauf mit Studienmotivation


Bewerbungsphase:

jährlich vom 1. Dezember bis zum 31. März.

Die Bewerbungsfrist wurde bis zum 30.04.2022 verlängert!

Die Bewerbungskampagne für das Wintersemester 2022/23 fand vom 01. Dezember 2021 bis 31. März 2022 statt.

Bitte bewerben Sie sich online. Es werden keine Einsendung per E-Mail berücksichtigt.

Pre-Studies Program

Das Studienkolleg der Fachhochschule des Mittelstands (FHM) bietet bundesweit an fünf Standorten, darunter Bielefeld und Frechen, das Pre-Studies Program (PSP) Integra an. Das Programm richtet sich an Flüchtlinge mit ausländischer Hochschulreife, die an einer deutschen Hochschule ein naturwissenschaftlich-technisches, wirtschaftliches oder medizinisches Studium beginnen möchten und denen die nötigen Voraussetzungen (Abitur entsprechender Sekundarschulabschluss und Deutschkenntnisse auf C1-Niveau) fehlen. Es sollten bereits Deutschkenntnisse auf B1- Niveau vorhanden sein.

Nachweise über die Voraussetzungen (Zeugnisse, Zertifikate) müssen jedoch nicht unbedingt vorliegen, da die FHM einen hauseigenen Test durchführt. Das PSP wird durch den Deutschen Akademischen Austauschdienst (DAAD) gefördert und ist für die Teilnehmerinnen kostenlos. Der nächste Starttermin, zu dem aktuell noch freie Plätze verfügbar sind, ist im Januar 2022.

Weitere Informationen können der Website der FHM (INTEGRA - Pre Studies Program zum Hochschulzugang (fh-mittelstand.de) entnommen werden.